Prüfungsausschuss sonderpädagogische Fachrichtungen
Der Prüfungsausschuss für die sonderpädagogischen Fachrichtungen ist für alle fachlichen Prüfungsangelegenheiten in den sonderpädagogischen Teilstudiengängen zuständig. Es handelt sich bei dem Prüfungsausschuss um ein beschlussfassendes Organ, das sich paritätisch aus Mitgliedern des Instituts für Erziehungswissenschaft (IfE) und des Instituts für Psychologie in Bildung und Erziehung (IPBE) zusammensetzt. Mitglieder sind je zwei Hochschullehrer*innen, von denen der (stellvertretende) Vorsitz gewählt wird, je ein*e akademische*r Mittelbauvertreter*in aus beiden Instituten sowie einer studentischen Vertretung. Für jedes Mitglied wird ein*e Vertreter*in gewählt. Die Amtszeit der Hochschullehrer*innen und der akademischen Mitarbeiter*innen beträgt zwei Jahre und die der Studierenden ein Jahr, wobei eine Wiederwahl zulässig ist.