Anerkennung
Sie haben Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Fachrichtungen bereits durch andere hochschulische Studien oder außeruniversitäre Erfahrungen erworben? In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung dieser Leistungen stellen. Eine verbindliche Anerkennungsprüfung und -durchführung ist erst möglich, wenn Sie ordnungsgemäß in den Studiengang, für den eine Anerkennung beantragt werden soll, eingeschrieben sind.
- Um eine kompetenzorientierte Anerkennungs-/Anrechungsprüfung vornehmen zu können, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Semesterbescheinigung
- Offiziell gültige Nachweise über Ihre bisherigen Leistungen (i.d.R. Transcript of Records, Zeugnisse, Bescheinigungen)
- Prüfungsordnung inklusive Modulhandbuch zu Ihren absolvierten Leistungen (im Falle hochschulischer Leistungen)
- Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail an beratung.sonderpaedagogik@uni-muenster.de senden.
- Nach eingehender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung bezüglich der Anerkennungs-/Anrechnungsmöglichkeiten Ihrer bisherigen Leistungen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Gesprächs.
- Sollten Leistungen anerkannt/angerechnet werden können und Sie sich dafür entschieden haben, wird ein entsprechender Antrag durch die Geschäftsstelle Sonderpädagogik an das Prüfungsamt I zur Verbuchung der Leistungen in Ihrer Leistungsübersicht übermittelt.