Förderprogramm "Forschungsprojekte Studierender"

Kommende Termine und Fristen

Die FAQ zum Förderprogramm finden Sie hier.

Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag jederzeit in der Geschäftsstelle der Forschungsprojekte Studierender (Frau Dieks) zur Durchsicht und Beratung einreichen.

Über eine Förderung der finalen Anträge wird in den folgenden Sitzungen der RKF entschieden:

Deadline erste Antragsversion

Deadline finale Antragsversion

Entscheidung durch die RKF

07. Februar 2025

07. März 2025

07. Mai 2025

23. April 2025

02. Mai 2025

02. Juli 2025

05. August 2025

05. September 2025

05. November 2025

31. Oktober 2025

28. November 2025

28. Januar 2026

 

Bewilligte Projekte

Eine durch Sie initiierte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland? Einen Eindruck bereits geförderter Projekte durch die Universität Münster erhalten Sie in der Broschüre Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf).

Hier gelangen Sie zur Online-Ausstellung zu "Julius Otto Grimm". Entstanden aus den Projekten von Herrn PD Dr. Peter Schmitz und Anna Maria Plischka (Forschungsprojekte Studierender). Gefördert durch die Universitätsförderung.

Alle Berichte abgeschlossener Forschungsprojekte Studierender finden Sie hier.

Das Rektorat der Universität Münster fördert Forschungsprojekte Studierender
© Uni MS – Stabstelle Web und Design

Allgemeine Informationen

Das Rektorat der Universität Münster vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).

Die Projekte sollen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein, nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und sich deutlich von Promotionsvorhaben sowie studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen abgrenzen. Das können z.B. sein:

► Forschungsprojekte, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden;

► Projekte Studierender, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen im In- und Ausland aufzubauen;

► Seminare oder Tagungen, die von Studierenden eigenständig organisiert werden.

Das Rektorat der Universität Münster fördert Forschungsprojekte Studierender
© Uni MS – Stabstelle Web und Design

Antragsverfahren

Antragsberechtigt ist, wer an der Universität Münster zum Zeitpunkt der Antragstellung als Studierender eingeschrieben ist und zum Zeitpuntk der Antragstellung i.d.R. das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist weiterhin eine Einschreibung als Studierender der Universität Münster zu Projektbeginn sowie eine noch nicht abgeschlossene Promotion.

Ein Antrag kann in der Regel nur dann in der RKF begutachtet werden, wenn er mindestens zwei Monate vor der Sitzung eingereicht wurde. Lassen Sie sich aber möglichst schon vor der Antragstellung persönlich von uns beraten, da die erste Antragsversion erfahrungsgemäß einer Überarbeitung bedarf.

Wichtig!

Bitte beachten Sie die Richtlinie über die Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf) sowie

Mit dem Antrag einzureichen: 
  • Antragsformular (docx)
  • Erkläungen zum Antrag (pdf) / Erklärungen zum Antrag für Gruppen (pdf)
  • Befürwortende Stellungnahme einer Professorin/eines Professors oder einer Privatdozen-
    tin/eines Privatdozenten der Universität Münster zum geplanten Vorhaben
  • Aktuelle Semesterbescheinigung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Ein Angebot pro im Finanzierungsplan angegebenen Posten (bei Reisen ist z. B. ein
    Screenshot der DB ausreichend). Bei Kosten über 500 Euro sollten mindestens zwei Ange-
    bote eingeholt werden.