In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Untersuchungen zu Attentaten und anderen Formen politischer Gewalt in der Moderne entstanden. Die Frühneuzeitforschung hat sich bei diesem Thema allerdings noch zurückgehalten. Auch die Kriminalitätsgeschichte hat das Feld der politischen Delinquenz vor 1800 bislang kaum in den Blick genommen. Die von André Krischer und Tilman Haug organisierte Tagung, die vom 03. bis 05.12.2015 stattfindet, dient daher dem Zweck, bisherige Erkenntnisse zu bündeln, neue Erkenntnisse vorzustellen und weitere Forschungsperspektiven aufzuzeigen. Die Vorträge stellen nicht nur bislang kaum bekannte Fälle vor, sondern untersuchen diese mit Blick auf unterschiedliche Resonanzen: in der Strafrechtspraxis, in politischen und sicherheitspraktischen Diskursen oder in medialen Repräsentationen. Nicht zuletzt wird dabei auch gefragt, inwiefern infolge von Verschwörungen Sicherheit zu einem Gegenstand politischen Entscheidens geworden war. Zur Debatte stehen die Konturen von Attentaten und Verschwörungen in der europäischen Frühneuzeit, verbunden mit der Frage, ob oder welche Unterschiede und Kontinuitäten zum Spätmittelalter und zum 19. Jahrhundert zu identifizieren sind.
Der aus der Tagung hervorgehende Band wird 2017 in der renommierten Reihe "Konflikte und Kultur - Historische Perspektiven" erscheinen.
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Konferenzbericht:
Forschungen zu politischer Gewalt, Attentaten und Verschwörungen haben sich bisher vor allem auf das 19. und 20. Jahrhundert bezogen. Die Spätmittelalter- und Frühneuzeitforschung hat hier noch Nachholbedarf. Zudem beschränken sich die Arbeiten zumeist auf Einzelfälle, sodass Attentate und Verschwörungen als eine historische Universalie erscheinen, deren Spezifika zu unterschiedlichen Zeiten nicht näher betrachtet werden. Ziel der Tagung war es daher, Attentate und Verschwörungen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit systematisch in den Blick zu nehmen, ohne dabei zwangsläufig eine Vorgeschichte des modernen Terrorismus zu schreiben. Die Organisatoren ANDRÉ KRISCHER und TILMAN HAUG machten in den übergreifenden Fragestellungen deutlich, dass Attentate nicht allein als reine Gewaltakte sondern auch als symbolische Handlungen und kommunikative Akte zu verstehen sind. In fast allen Beiträgen bildete die Frage nach der Rolle von Medien und Öffentlichkeit einen Schwerpunkt. Zugleich wurde danach gefragt, inwiefern Attentate und Verschwörungen und das Problem der Sicherheit, Gegenstand von Debatten und des politischen Entscheidens geworden waren und welche Rolle Religion und Konfession in der Deutung von Attentaten und Verschwörungen spielten.
Den ersten Block der Tagung bildeten Vorträge zum Spätmittelalter und zur Renaissance. GEORG JOSTKLEIGREWE (Münster) betrachtete Attentate in der französischen société politique unter der Frage, ob sich Attentate und die Reaktionen darauf in Entwicklungslinien frühstaatlicher Verdichtung einordnen lassen. Am Beispiel der Attentatsaffäre Roberts von Artois (1334) verdeutlichte er, dass der politische Mord in einer ohnehin latent mordbereiten Gesellschaft lediglich eine graduelle Steigerung der Gewaltanwendung darstellte. Die Verschwörung habe aufgrund des Privatkriegsrechts eine geringe Brisanz besessen. Jostkleigrewe wies aber darauf hin, dass das Beschwören von dämonischen Mächten im Zusammenhang mit im Geheimen ausgeführten Giftmorden und damit verbundene okkulte Praktiken ein gesondertes Problem dargestellt und eine besondere Bestrafung der Täter nach sich gezogen habe. Eine frühstaatliche Verdichtung im Zusammenhang mit Attentaten konnte er nicht feststellen. Auch MAXIMILIAN KRÜGER (Mannheim) stellte in seinem Vortrag über die Parteienkämpfe in den norditalienischen Städten heraus, dass der Mord ein übliches Instrument der Politik gewesen sei. Die größte Gefahr für einen Herrscher sei zumeist von den eigenen Familienangehörigen ausgegangen. Solche Taten seien stets als Verschwörungen bezeichnet worden. An seinem Fallbeispiel, dem Mord an Galeazzo Maria Sforza (1476), sei bemerkenswert, dass der Mord nicht durch organisierte Umsturzversuche begleitet wurde. Letztlich sei es den Attentätern um die Beseitigung einer bestimmten Person, nicht aber um den Umsturz der Ordnung gegangen. In Teilen der Publizistik allerdings sei der Mord als Tyrannenmord interpretiert worden. Die grausame Bestrafung der Täter – die Zerstörung ihrer Körper – dagegen mache deutlich, für wie schändlich die Tat gehalten wurde. SEBASTIAN BECKER (Mainz) thematisierte in seinem Vortrag die tödliche Verschwörung gegen Pier Luigi Farnese, den ersten Herzog von Parma und Piacenza und Sohn des Papstes. Dieser wurde durch eine Gruppe um den einflussreichen piacentinischen Grafen umgebracht. Hintermänner waren der kaiserliche Statthalter von Mailand wie auch Kaiser Karl V. selbst. Becker machte deutlich, dass die Tat minutiös geplant war und die Verschwörer öffentlich die Befreiung der Stadt vom Tyrannen Farnese sowie die Wiederherstellung der alten Freiheit verkündeten. Während das Attentat von Seiten der kaiserlichen Anhänger als Tyrannenmord dargestellt worden sei, haben seine Gegner versucht, die Täter als Verräter und Majestätsverbrecher zu delegitimieren.
Bemerkenswert sei zudem die schwache Reaktion des Papstes. Zwar wurde in Rom ein Prozess eröffnet, die Verschwörer weigerten sich aber anzureisen, da sie Untertanen des Kaisers seien. In erster Linie wurde im Prozess daher untersucht, warum der Herzog nicht besser geschützt wurde. Becker kam zu dem Schluss, dass Attentat sei letztlich eine Form der italienischen Politik gewesen, das zwar kriminalisiert und bestraft, allerdings nicht als dämonisches Werk interpretiert worden sei. Da die Hintermänner stets davon kamen, blieb Mord als Mittel der Politik gängige Praxis.
BENEDIKT NIENTIED (Münster) betrachtete Entscheidungsprozesse im englischen Parlament über Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Verschwörungen. Anhand zweier Beispiele aus dem 16. und 17. Jahrhundert stellte er fest, dass die rasche Verbreitung von (Fehl-)Informationen und die bloße Angst vor einem Attentat bei den Parlamentariern einen Handlungsdruck erzeugt habe, selbst wenn die Verschwörung, wie sich im Fall des „popish plot“ (1678-1681) später herausstellte, frei erfunden war. Die Parlamentarier haben sich angesichts der Tatenlosigkeit der Königin gezwungen gesehen, selbst zu handeln, da ein möglicher Angriff auf die Person der Königin als ein Angriff auf die Sicherheit der englischen Nation gesehen und nicht zuletzt als katholischer Angriff auf die englische Reformation interpretiert worden sei. Während das Parlament im 16. Jahrhundert nicht über genügend Einfluss verfügt habe, um Maßnahmen zu ergreifen, war es ihm im 17. Jahrhundert möglich, den Kronrat zu einer Untersuchung einer Verschwörung gegen die Königin zu veranlassen. NIELS GRÜNE (Freiburg / Innsbruck) betrachtete John Feltons Attentat auf den Herzog von Buckingham (1628). Den Schwerpunkt legte er dabei auf die Deutungsmuster des Attentates sowohl auf Seiten der royalistischen Anhänger Buckinghams wie auch auf die seiner Gegner. Sowohl seine Verteidiger als auch die Ankläger haben sich klassischer und biblischer Topoi bedient, um ihn entweder als patriotischen Befreier oder als unpolitischen Schurken darzustellen. Grüne betonte, dass die starke Polarisierung der beiden Positionen kaum die Vorstellung eines legitimen Systemwandels zugelassen habe. MATTHIAS FRIEDMANN (Münster) stellte in seinem Vortrag die wichtige kommunikative Funktion von Informationen dar. Dabei ging er davon aus, dass die Information an sich, unabhängig davon, ob sie wahr oder falsch ist, als Instrument diente, um einen Handlungsdruck aufgrund einer (vermeintlichen) Bedrohung der nationalen Sicherheit zu erzeugen und Entscheidungssituationen herbeizuführen. Allein der Glaube an eine umfassende Verschwörung habe die Parlamentarier zum Handeln veranlasst. Die Information sei hierbei bewusst nicht nur als vermeintliches Wissen über einen Sachverhalt inszeniert worden. Informationen können hierbei in zweifacher Hinsicht gedeutet werden: demonstrativ, als Symbol für Kompetenz und argumentativ in der Debatte über Sicherheitsmaßnahmen.
ANDRÉ KRISCHER (Münster) stellte den versuchten Anschlag Johann von der Kettes auf den Münsteraner Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen von 1673 dar. Der Anschlag scheiterte letztlich, da einer der Mitverschwörer den Plan verriet. Kette wurde der Prozess wegen Verräterei gemacht. Krischer betonte, dass Kette sich darin zu seiner Verteidigung auf ein Kreditivschreiben des Kaisers berief und sein Handeln als das Erfüllen einer kaiserlichen Mission darstellte. Für die als Ankläger fungierenden bischöflichen Räte habe sich das Problem ergeben, welchen Verbrechens sich Kette eigentlich schuldig gemacht hatte. Hier zeige sich das Problem, den vagen Vorwurf des Verrats in juristisch brauchbare Vorwürfe zu verwandeln. Letztlich wurde Kette auf Druck des Bischofs hin wegen Verräterei verurteilt und öffentlich hingerichtet. Krischer ging zudem auf den öffentlichen Nachhall in Zeitungen und Flugschriften ein, in denen das Urteil gerechtfertigt wurde. Mit einem bisher unbekannten Mordkomplott befasste sich der Vortrag von THOMAS DORFNER (Aachen). Fünf Verschwörer planten in den Jahren 1708/1709, den Fürsten Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen während der Jagd umzubringen. Bei den Verschwörern handelte es sich nicht um Untertanen Friedrich Wilhelms, sondern um Bedienstete des Herzogs von Württemberg, die einen katholischen Einfluss des Hohenzollern auf ihren Herzog befürchteten. Dorfner zeigte, dass die Täter von Seiten der Anklage explizit als Verschwörer bezeichnet wurden, was auch mit ihren Plänen zur Verwendung magischer Praktiken zusammengehangen habe. Letztlich aber seien die Ankläger um eine Entpolitisierung des Falles bemüht gewesen, indem sie die Tat zwar als Mordkomplott, nicht aber als politische Verschwörung erachtet haben. Neben dem vergleichsweise milden Urteil der Verbannung sei auch die aktive Pressepolitik zur Durchsetzung der eigenen Deutungshoheit kennzeichnend für den Umgang mit dem Attentatsversuch.
Die zwei folgenden Vorträgen von TILMAN HAUG (Münster) und THOMAS LAU (Fribourg) stellten ein neues Deutungsmuster in der Bewertung von Attentätern fest: Das Bestreben seitens der Obrigkeit, Attentäter zu pathologisieren. TILMAN HAUG brachte zwei Beispiele von 1750 und 1800 vor, um die Unterschiede im Umgang mit Attentaten innerhalb zweier verschiedener politischer Kulturen Frankreichs zu verdeutlichen: Das Attentat des Robert Damiens auf Ludwig XV. während des Ancién Regime und das Höllenmaschinenattentat auf Napoléon Bonaparte im revolutionären Frankreich. In beiden Fällen wurden die Taten seitens der Justiz als eine politische Verschwörung dargestellt, wobei es sich im ersten Fall mit Damiens tatsächlich nur um einen Einzeltäter handelte. Bezüglich der Täterzuschreibung stellte Haug für den zweiten Fall eine Verschiebung in der Deutung fest, wobei sich hier eine Pathologisierung von Taten feststellen lasse. Zwar sei die Frage der Strafwürdigkeit davon unberührt geblieben, allerdings sei damit eine neue Strategie der Entpolitisierung eines Attentates erkennbar. Zudem stellte Haug dar, dass vermehrt die Frage nach der Sicherheit der Gesellschaft vor Attentätern in den Fokus gerückt worden sei. Die Psychologisierung einer Tat stand auch im Vortrag von THOMAS LAU (Fribourg CH) im Vordergrund. Lau schilderte den letztlich vereitelten Versuch des Chevalier de Bald, nach einem Erbstreit, Kaiser Franz I. Stephan 1753 im Rahmen einer Audienz zu attackieren. Lau verdeutlichte, dass dessen Gattin Maria Theresia den Vorfall unter den Teppich kehren wollte. Ein Anschlag habe nicht zu der Herrscherin gepasst, die sich stets als vom Volk geliebte Kaiserin inszeniert und den Kontakt zum Volk gesuchte habe. Der Täter sei als psychisch krank dargestellt worden, der eher eine Behandlung als eine Bestrafung verdient habe. Hier sei ein unmittelbarer Einfluss der Pathologisierung der Tat auf die Strafwürdigkeit des Täters erkennbar, die der Entpolitisierung gedient habe: Eine politische Interpretation als Angriff auf die kaiserliche Herrschaft hätte der öffentlichen Inszenierung Maria Theresias nur geschadet.
KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) thematisierte in seinem Vortrag nicht nur die symbolische Dimension von Attentaten selbst, sondern auch die der rechtlichen Reaktionen darauf sowie deren Deutung in den populären Medien zwischen 1750 und 1850. Entscheidend dabei war für Härter, dass das Attentat als öffentlicher Akt zur Schaffung von Unsicherheit und Delegitimierung der politischen Ordnung eine öffentliche Reaktion des Rechtssystems erforderte. Insbesondere mit der wachsenden Bedeutung populärer Medien, welche unterschiedliche Deutungen eines Attentates transportierten, habe die öffentliche Inszenierung von Sicherheitsmaßnahmen eine größere Bedeutung gewonnen. Der qualitative Wandel von Attentaten, die seit 1800 nicht mehr nur gezielt auf einen Herrscher verübt wurden, sondern auch auf Repräsentanten der politischen Ordnung abzielten und Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten konnten, habe eine Inszenierung des Staates als handlungsfähigen Sicherheitsapparat erfordert. Dessen Aufgabe sei es nicht mehr gewesen, nur den Herrscher selbst zu schützen, er habe auch als Hüter eines jeden einzelnen Bürgers auftreten müssen. RACHEL HOFFMAN (Cambridge) gab in ihrem Vortrag einen Überblick über das 19. Jahrhundert. Hoffman vertrat die These, dass Anschläge letztlich die Bindung zwischen dem Monarchen und dem Volk und somit die Monarchie insgesamt gestärkt haben. Die kurzfristige Erschütterung der politischen Ordnung und das Moment der Unsicherheit durch einen Anschlag habe nicht nur eine Reaktion des Sicherheitsapparates und der Regierung, sondern auch Massenreaktionen im Volk hervorgerufen und so die Schaffung des Nationalstaates begünstigt. Der entstehende Nationalismus „von unten“ habe sich etwa in öffentlichen Trauerkundgebungen der Massen geäußert. Gleichzeitig sei das Attentat im 19. Jahrhundert zu einem Mittel der einfachen Leute sowie revolutionärer und separatistischer Gruppierungen geworden. Diese seien von den Behörden für religiöse und ethnische Spannungen verantwortlich gemacht und als antinationale Bestrebungen delegitimiert worden. Dieser Nationalismus „von oben“ habe sich beispielsweise in der Schaffung von Gedenkstätten an berühmten Anschlagsorten manifestiert, wie etwa das Beispiel der Auferstehungskirche in St. Petersburg zeige.
Die Formierung eines transnationalen Sicherheitssystems im 19. Jahrhundert thematisierte CONRAD TYRICHTER (Frankfurt am Main) am Beispiel des Attentates auf König Louis-Phillipe. Eine wichtige Rolle habe hierbei das Narrativ der grenzüberschreitenden Verschwörung und das Aufhetzen des Volkes durch transnational agierende revolutionäre Zirkel gespielt. Ebenso sei die nachträgliche Inszenierung des Attentäters als Helden in der oppositionellen Presse wichtige gewesen. Diese habe zu einer Zensur der Presse geführt – dem Versuch der Behörden die Kontrolle über den Diskurs zu erlangen. Tyrichter betonte, der öffentliche Diskurs über Sicherheit habe sich stabilisierend für eine politische Ordnung auswirken können, etwa in dem die Verschärfung des Strafrechts eine höhere Akzeptanz gewann. Dabei habe das Attentat in Frankreich auch Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik der Staaten des Deutschen Bundes gehabt und zu transnationalen Sicherheitskooperationen geführt, auch wenn sich diese in ihrer konkreten Ausgestaltung als problematisch erwiesen haben. An diesem Punkt setzte der Vortrag von TINA HANNAPPEL (Darmstadt) an. In ihrem Fallbeispiel, dem Angebot eines belgischen Handwerkers an den Bischof von Paris, den Reichskanzler Bismarck gegen Geld umzubringen, zeigte sie die typische Reaktion von Staaten auf politische Verbrechen und die Probleme des transnationalen Strafrechts auf. Eine Rechtfertigung für eine Strafverfolgung, ohne dass es tatsächlich zu einem Attentatsversuch gekommen wäre, habe dabei das Narrativ einer transnationalen katholischen Verschwörung geboten. Probleme bei der Strafverfolgung ergaben sich aus mehreren Gründen: Aus den Indizien konnte kein politisches Verbrechen konstruiert werden, zudem handelte es sich allenfalls um die Vorbereitung einer Straftat. Außerdem sei es aufgrund der Pluralität der Rechtsnormen in den unterschiedlichen Ländern zu Normenkollisionen, etwa im Bereich des Auslieferungsrechts, gekommen. Entsprechend habe es fortlaufend Bestrebungen gegeben, Instrumente zu schaffen, die eine transnationale Strafverfolgung ermöglichten.
Zum Abschluss der Tagung wurde diskutiert, inwiefern eine kriminalitätsgeschichtliche Perspektive einen Mehrwert in der Erforschung von Attentaten bieten kann. Zudem wurde nach den Kontinuitäten und Diskontinuitäten in der Konstruktion und Deutung von Attentaten und Verschwörungen und nach der Reaktion auf solche gefragt. Was die religiöse und konfessionelle Dimension von Attentaten und Verschwörungen angeht ist auffällig, dass sich frühneuzeitliche Narrative, etwa einer von der römischen Kurie und den Jesuiten gesteuerten Verschwörung, auch bei der Konstruktion transnationaler Bedrohungslagen in den 1870er Jahren finden. Gerade die Stilisierung von Attentätern zu Märtyrern oder das Errichten von Sakralbauten zur symbolischen Rekonstitution von Herrschaft nach politischen Attentaten scheinen genuine Produkte des 19. Jahrhunderts zu sein.
Auch wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern sich auch eine „Geschichte der Dinge des politischen Attentats“ fassen lässt, macht es doch einen Unterschied, ob der Attentäter ein Messer, Gift, Zaubertricks oder eine mit Schießpulver gefüllte „Höllenmaschine“ nutzte. Ebenso diskutiert wurde die Frage, wie sich Attentate und Verschwörungen aus rechts- und sicherheitsgeschichtlicher Sicht als spezifische Delikte gegenüber anderen Formen politischer Delinquenz konturieren lassen. Insgesamt hat die Tagung das große Potenzial des Themas für die Frühneuzeitforschung aufgezeigt und unterschiedliche Perspektivierungen erkenntnisgewinnend durchgespielt.
Konferenzübersicht:
- Einführung durch die Organisatoren André Krischer und Tilman Haug
- Georg Jostkleigrewe (Münster): Teuflische Taten. Coniurationes und Attentate in der französischen ‚Société politique’ des Spätmittelalters
- Maximilian Krüger (Mannheim): „Wenn das Volk dem Fürsten feind ist, dann hat er alles und alle zu fürchten". Attentate, Attentatsversuche und Verschwörungen im Italien der Renaissance
- Sebastian Becker (Mainz): „A proditoribus civibus conturbata patria et Caesari vendita“ – Die Verschwörung gegen Pier Luigi Farnese 1547
- Benedikt Nientied (Münster): „A hellish Plot for Assassinating and Murdering the King" - Die Sicherheit des Monarchen als Entscheidungsproblem im englischen Parlament, ca. 1570-1688
- Niels Grüne (Freiburg / Innsbruck): „Shame to his nation“ oder „care of the publique“? Politische, gerichtliche und religiöse Deutungskämpfe um John Feltons Attentat auf den Herzog von Buckingham (1628)
- Thomas Dorfner (Aachen): „Es wäre gut, wann man den Fürsten von Zollern auf die seiten räumte!“ Das Mordkomplott gegen Fürst Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen (1708-1710)
- André Krischer (Münster): „Eine grausame und gefehrliche Verräterey und Conjuration“. Der versuchte Anschlag auf den Münsteraner Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen 1673
- Tilman Haug (Münster): „Les lois ne sont plus en rapport avec cette fange de la société“– Herrscherattentate, Verschwörungen und der Wandel von Sicherheitsakteuren und – praktiken in Frankreich 1750-1815
- Thomas Lau (Fribourg): „Aus angebohrener Clemenz“ - Maria Theresia und die Affäre de Bald
- Karl Härter (Frankfurt am Main): Politische Attentate in Europa: Rechtliche Reaktionen, populäre Medien und Sicherheitsdiskurse (1750-1850)
- Conrad Tyrichter (Frankfurt am Main): Das Attentat auf König Louis-Philippe I. 1835 und seine Auswirkungen auf Deutschland
- Matthias Friedmann (Münster): Informationen über Verschwörungen? Entscheiden über Sicherheit im britischen Parlament (1811-1819)
- Rachel Hoffman (Cambridge): The Age of Assassination: Monarchy and Nation in Nineteenth-Century Europe
- Tina Hannappel (Darmstadt): "Doch konnten bis jetzt keine Thatsachen constatirt werden": Attentatsfurcht und Strafrechtspraxis am Beispiel Duchesne-Poncelet 1873-76
- Schlussdiskussion
Tagungsbericht von Benedikt Fausch auf H-Soz-Kult