100 Jahre Religionsverfassungsrecht
Exzellenzcluster lädt im Sommersemester zu öffentlicher Ringvorlesung ein
Der Exzellenzcluster „Religion und Politik“ lädt im Sommersemester 2019 zur öffentlichen Ringvorlesung „Bedingungen der religiösen Moderne. 100 Jahre Religionsverfassungsrecht in Deutschland“ ein. Die interdisziplinäre Vortragsreihe untersucht die Entwicklung des Religionsverfassungsrecht in Deutschland von der Weimarer Reichsverfassung 1919 bis heute, beleuchtet aber auch die Situation in anderen Ländern wie etwa Frankreich, Österreich oder USA.
Die Vorträge finden vom 2. April bis 9. Juli dienstags um 18.15 Uhr im Hörsaal J3 des Juridicums, Universitätsstraße 14-16, in Münster statt. Den Auftakt macht der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann mit dem Vortrag „Von Weimar in die Zukunft: Die Zeitenwende ‚1919‘ als Konstante des Religionsverfassungsrechts“.
„2019 ist ein Jahr der Verfassungsjubiläen. Damit wird nicht tote Geschichte aufgerufen, sondern der Blick auf wesentliche Bedingungen der Moderne“, so die Organisatoren. „Denn von der Paulskirche 1849 über die Weimarer Verfassung 1919 bis zum Ursprungstext des Grundgesetzes 1949 führt ein direkter Entwicklungspfad in die Gegenwart.“
Die Ringvorlesung verbindet verfassungsrechtliche, historische, theologische und sozialwissenschaftliche Perspektiven: Warum kam es zu den Regelungen der „Weimarer Kirchenartikel“, die als Teil des Grundgesetzes bis heute gelten? Welche Fragen wurden gelöst, welche wurden der späteren Praxis überlassen? Welche indirekten Einflüsse lassen sich für das Verhältnis zwischen Religion und Politik nachweisen? Wie hat sich die Sicht auf die Bestimmungen verändert? Wie ist es in Zeiten dynamischer Pluralisierung um die Zukunft dieses Religionsverfassungsrechts bestellt? (exc/sca)