100 Jahre Religionsverfassungsrecht

Exzellenzcluster lädt im Sommersemester zu öffentlicher Ringvorlesung ein

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© Wikimedia Commons/Barnos

Der Exzellenzcluster „Religion und Politik“ lädt im Sommersemester 2019 zur öffentlichen Ringvorlesung „Bedingungen der religiösen Moderne. 100 Jahre Religionsverfassungsrecht in Deutschland“ ein. Die interdisziplinäre Vortragsreihe untersucht die Entwicklung des Religionsverfassungsrecht in Deutschland von der Weimarer Reichsverfassung 1919 bis heute, beleuchtet aber auch die Situation in anderen Ländern wie etwa Frankreich, Österreich oder USA.

Die Vorträge finden vom 2. April bis 9. Juli dienstags um 18.15 Uhr im Hörsaal J3 des Juridicums, Universitätsstraße 14-16, in Münster statt. Den Auftakt macht der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann mit dem Vortrag „Von Weimar in die Zukunft: Die Zeitenwende ‚1919‘ als Konstante des Religionsverfassungsrechts“.

„2019 ist ein Jahr der Verfassungsjubiläen. Damit wird nicht tote Geschichte aufgerufen, sondern der Blick auf wesentliche Bedingungen der Moderne“, so die Organisatoren. „Denn von der Paulskirche 1849 über die Weimarer Verfassung 1919 bis zum Ursprungstext des Grundgesetzes 1949 führt ein direkter Entwicklungspfad in die Gegenwart.“

Die Ringvorlesung verbindet verfassungsrechtliche, historische, theologische und sozialwissenschaftliche Perspektiven: Warum kam es zu den Regelungen der „Weimarer Kirchenartikel“, die als Teil des Grundgesetzes bis heute gelten? Welche Fragen wurden gelöst, welche wurden der späteren Praxis überlassen? Welche indirekten Einflüsse lassen sich für das Verhältnis zwischen Religion und Politik nachweisen? Wie hat sich die Sicht auf die Bestimmungen verändert? Wie ist es in Zeiten dynamischer Pluralisierung um die Zukunft dieses Religionsverfassungsrechts bestellt? (exc/sca)

Hinweis: Öffentliche Ringvorlesung „Bedingungen der religiösen Moderne. 100 Jahre Religionsverfassungsrecht in Deutschland“

Juridicum Hörsaal J 3
Universitätsstraße 14-16
48143 Münster

Dienstag, 2. April bis 9. Juli 2019 (Ausgenommen: 16.04. und 11.06.)
Jeweils 18.15 Uhr

Programm

02.04.2019 Hinnerk Wißmann, Münster Von Weimar in die Zukunft: Die Zeitenwende „1919“ als Konstante des Religionsverfassungsrechts
09.04.2019 Christoph Gusy, Bielefeld Die Kirche als Staatsanstalt - Vorbedingungen einer Zeitenwende
23.04.2019 Fabian Wittreck, Münster Die Länder der Weimarer Republik als Labore des Religionsverfassungsrechts
30.04.2019 Anne Käfer, Münster Wahrheitsbezeugung als Pflicht. Ein protestantischer Blick auf den demokratischen Staat
07.05.2019 Markus Vašek, Wien Österreich – ein christlicher Staat? – Staat, Kirche und Recht in Österreich nach 1918
14.05.2019 Oliver Lepsius, Münster Der Blick in die USA: Die Religionsfreiheit und das First Amendment
21.05.2019 Ulrich Pfister, Münster Arbeitsmarktpolitik als Aufgabe des Sozialstaats – Zur Rolle des Zentrums in der Weimarer Republik
28.05.2019 Antje von Ungern-Sternberg, Trier Feiertage – Verfassungstage
04.06.2019 Christian Walter, München Frankreich 1905–Deutschland 1919–Unterschiedliche staatskirchenrechtliche Grundentscheidungen
18.06.2019 Martin Otto, Hagen Die Weimarer Reichsverfassung und das Staatskirchenrecht der DDR
25.06.2019 Thorsten Moos, Bielefeld Hinkende Partnerschaft? Der Sozialstaat und die Kirchen
02.07.2019 Hubert Wolf, Münster Gott Recht machen. Katholisches Lehramt und moderner Verfassungsstaat
09.07.2019 Astrid Reuter, Münster Die Vergrundrechtlichung des Religiösen