Ein philosophischer Blick auf die Flüchtlingskrise
Matthias Hoesch gewinnt Essay-Wettbewerb der Gesellschaft für Analytische Philosophie
Mit einem philosophischen Blick auf die derzeitige Flüchtlingskrise hat Philosoph Dr. Matthias Hoesch vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ einen Essay-Wettbewerb der Gesellschaft für Analytische Philosophie (GAP) in Köln für sich entschieden. Er belegte unter gut 100 Philosophen, die sich beteiligt hatten, den ersten Platz und gewann mit dem Essay 3.000 Euro, der die Frage "Welche und wie viele Flüchtlinge sollen wir aufnehmen?" erörtert. Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung in einer überregionalen Tageszeitung sowie in einem Sammelband vorgesehen. Die Preisverleihung ist am 11. Mai in Köln.
Der Wissenschaftler hatte bereits zuvor Gastbeiträge in Tageszeitungen zur aktuellen Flüchtlingsdebatte veröffentlicht. Er legt darin Beiträge der klassischen und zeitgenössischen Philosophie zur Migrationsethik dar und bezieht sich insbesondere auf Ausführungen des Philosophen Immanuel Kant (1724-1804).
Territorialrechte und Migrationsethik
Unter den Beteiligten des Wettstreits der GAP waren Studenten, Doktoranden und Professoren. Matthias Hoesch vertritt an der WWU derzeit die Professur für praktische Philosophie und schreibt seine Habilitation. Am Exzellenzcluster forscht er im Projekt A2-1 Die materialistische Weltanschauung im europäischen Kontext des 18. Jahrhunderts. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die praktische Philosophie Kants und die politische Philosophie der Gegenwart. Eine Habilitationsschrift zum Zusammenhang von Territorialrechten und Migrationsethik ist in Vorbereitung.
Die GAP interessierte nach eigenen Angaben vor allem der philosophische Blick auf die "moralischen Verpflichtungen" gegenüber Flüchtlingen. Die Preisfrage sollte laut GAP zu einer normativen Orientierung in der Flüchtlingsdiskussion beitragen.
Die Migrationsethik Kants kann die Diskussion über die Aufnahme von Flüchtlingen bereichern, wie der Wissenschaftler in einem Beitrag mit dem Titel „Prinzipielle Chancengleichheit “ für die Frankfurter Rundschau schreibt. Laut Kant gebe es „nicht nur eine abstrakte moralische Hilfspflicht, Notleidenden ein Aufenthaltsrecht zu gewähren“. „Jeder Staat, der einen Teil der Erde als Staatsgebiet exklusiv für sich beansprucht, tut nichts weiter als seine Schuldigkeit, wenn er eine angemessene Verantwortung gegenüber der Menschheit im Ganzen übernimmt.“ Für die öffentliche Diskussion ergebe sich die Schlussfolgerung, dass Flüchtlingshilfe „kein Akt moralischen Großmuts“ sei, sondern die angemessene Reaktion auf menschenrechtliche Ansprüche von Fremden. (upm/vvm)