„Die Begründung der Menschenrechte“
Workshop über Menschenrechte im Spannungsfeld von positivem Recht, Vernunftrecht und Naturrecht
Mit der Begründung der Menschenrechte befasst sich ein gleichnamiger Workshop am Exzellenzcluster „Religion und Politik“, der am 27. und 28. November in Münster stattfindet. „Die zunehmende Bedeutung von Menschenrechten in Politik und Recht hat grundlegende philosophische Fragen neu aufgeworfen“, so die Philosophen Dr. Margit Wasmaier-Sailer und Dr. Matthias Hoesch, die den Workshop organisieren. Am Donnerstag, dem 27. November, hält der Philosoph Prof. Dr. Georg Lohmann von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg einen öffentlichen Abendvortrag im Rahmen der Tagung. Der Vortrag mit dem Titel „Nicht zu viel – nicht zu wenig! Begründungsaufgaben im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonzeption“ beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaalgebäude des Exzellenzclusters an der Johannisstraße 4, Raum JO1.
Menschenrechte werden den Organisatoren zufolge heute oft als moralische Grundlagen des Rechtssystems betrachtet, was den Rechtspositivismus in Frage stelle. Den formalen Konzeptionen des Vernunftrechts in kantischer Tradition werde vorgeworfen, über keine ausreichenden Konzepte für eine normative Rekonstruktion von Menschenrechten zu verfügen, erläutern die Wissenschaftler. „Insbesondere Menschenrechte der zweiten Generation – also wirtschaftliche und soziale ‚Leistungsrechte‘, die seit einigen Jahren in der Debatte um globale Gerechtigkeit einen entscheidenden Bezugspunkt darstellen, scheinen an die kantische Tradition nur begrenzt anknüpfen zu können.“ So führe die breite Anerkennung der Menschenrechte in der letzten Zeit zu einem Wiedererstarken der Ideen des klassischen Naturrechts, welches entgegen der verbreiteten Kritik am anthropologischen Essentialismus wieder auf kulturübergreifende Merkmale der menschlichen Natur rekurriere. Hinter der gesamten Debatte stehe zudem die Frage, was eine Begründung von Menschenrechten überhaupt leisten könne.
Perspektiven der Rechtswissenschaft und der Theologie erweitern die innerphilosophische Diskussion. Eine Anmeldung zu dem Workshop ist bis zum 14. November bei Sophie Vonderlind (s_vond09@uni-muenster.de) möglich. Dr. Margit Wasmaier-Sailer leitet am Exzellenzcluster das Projekt A2-18 Das Verhältnis von Moral und Religion bei Johann Michael Sailer und Immanuel Kant. Ein Beitrag zur Debatte um das Profil philosophischer Theologie und theologischer Ethik in der säkularen Welt. Dr. Matthias Hoesch ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt A2-1 Die materialistische Weltanschauung im europäischen Kontext des 18. Jahrhunderts unter der Leitung von Philosoph Prof. Dr. Kurt Bayertz. (exc/bhe)
Interdisziplinärer Workshop „Die Begründung der Menschenrechte“, 27. und 28. November 2014
Hörsaalgebäude des Exzellenzclusters
Raum JO 101 (Workshop), Raum JO 1 (Öffentlicher Abendvortrag)
Johannisstraße 4
48143 Münster
Programm
Donnerstag, 27. November |
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14:00-14:15 | Begrüßung | Margit Wasmaier-Sailer, und Matthias Hoesch, Münster |
14:15-15:45 | Menschenrechtsbegründung zwischen klassischem und neuzeitlichem Naturrecht | Arno Anzenbacher, Mainz, und Fabian Wittreck, Münster |
16:00-17:30 | Die Migration der Menschenrechte – Grenzen und Möglichkeiten positivistischer Begründung | Stefan Kadelbach, Frankfurt/Main, und Thomas Gutmann, Münster |
18:15-19:45 | Öffentlicher Abendvortrag „Nicht zu viel – nicht zu wenig! Begründungsaufgaben im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonzeption“ | Georg Lohmann, Magdeburg |
Freitag, 28. November |
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09:30-11:00 | Möglichkeiten und Grenzen einer vernunftrechtlichen Begründung der Menschenrechte | Oliver Sensen, New Orleans, und Ludwig Siep, Münster |
11:15-12:45 | Vernunftrechtliche Begründung im Anschluss an die Diskursethik | Adela Cortina, Valencia, und Matthias Hoesch, Münster |
14:15-15:45 | Naturrechtliche Begründung im Anschluss an die aristotelische Tradition | Franz-Josef Bormann, Tübingen, und Sebastian Laukötter, Münster |
15:45-16:15 | Abschlussdiskussion |