„Keine rechtlichen Gründe gegen Papstrede im Bundestag“
Staatsrechtler Prof. Dr. Fabian Wittreck sieht das Neutralitätsgebot nicht verletzt
Der Rede von Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag steht aus juristischer Sicht nichts entgegen. „Der Papst darf aus rechtlicher Perspektive ganz eindeutig im Bundestag sprechen“, sagte der Staatsrechtler Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität Münster am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung heute journal. Im Streit um die Parlamentsrede am kommenden Donnerstag gehe es nicht um die Frage, ob es sich um ein Staats- oder ein Kirchenoberhaupt handle. Entscheidend sei vielmehr, dass der Bundestag frei entscheiden könne, wen er als Gastredner einlädt und wem er ein Forum stellt.
Der Jurist betonte, das Neutralitätsgebot sei nicht verletzt, „weil man sich die Rede eines Gastes nicht in einer Weise zu eigen macht, die sie zu einer staatlichen Aussage werden ließe.“ Wittreck fügte hinzu: „Wenn Angela Merkel im US-Kongress eine Rede hält, käme niemand auf die Idee zu sagen, es handle sich um eine Aussage des amerikanischen Staates.“ (vvm)