"Das nicht-staatliche Recht wird unterschätzt"
Jurist Prof. Dr. Nils Jansen über nicht-legislative Texte
Juristen unterschätzen nach Aussage des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Nils Jansen die Bedeutung nicht-staatlicher Rechtstexte. „Sie gehen häufig davon aus, dass sich das Recht und seine Geltung nur vom Staat ableiten“, sagte der Wissenschaftler des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Universität Münster am Donnerstagabend in einem Vortrag vor der Juristischen Studiengesellschaft Münster. Es gebe jedoch zahlreiche Rechtsquellen, die gerade nicht von einem staatlichen Geltungsbefehl getragen seien und dennoch von Rechtsgemeinschaften quasi-gesetzlich angewendet würden.
Vom Mittelalter bis heute lassen sich laut Prof. Jansen zahlreiche Beispiele für nicht-legislative Rechtstexte finden: vom Corpus Iuris Civilis, dem primären Referenztext des säkularen Rechts im Mittelalter und in der Neuzeit, oder dem Sachsenspiegel als einem der ältesten Rechtsbücher des deutschen Mittelalters bis hin zu den modernen Restatements des American Law Institute oder den sogenannten UNIDROIT Principles für Internationale Handelsverträge. „Nicht zuletzt aufgrund ihrer typographischen Gestaltung ist es jeweils erfolgreich gelungen, diese Texte als legitime und autoritative Institution im Recht zu präsentieren, sodass sie auch vor Gericht anerkannt wurden.“
In seinem Vortrag bezog sich der Rechtshistoriker auf sein jüngstes Buch „The Making of Legal Authority: Non-legislative Codifications in Historical and Comparative Perspective“. Darin stellt er ausführlich dar, wie „nichtlegislative Kodifikationen“ als rechtliche Referenztexte etabliert werden, wie sie dabei quasigesetzliche Autorität erlangen und wie weit solche Prozesse zur Revision konventioneller Konzepte des Rechts nötigen.
In Recht und Rechtsprechung stützen Juristen ihre Entscheidungen und Argumente zunächst auf Rechtstexte, also vor allem auf Gesetze und Urteile, wie der Forscher erläuterte. „Juristen deuten autoritative Vorgaben, weil sie nur über eine dogmatische Kompetenz, nicht aber über politische Entscheidungsmacht verfügen“, so Jansen. Wenn aber keine gesetzliche Regelung verfügbar sei, müssten sich Richter und Anwälte sowie auch Schiedsrichter und Professoren auf andere Arten von Textautoritäten beziehen, nämlich auf Kommentare und Referenztexte. Daher seien in Geschichte und Gegenwart viele nichtgesetzliche Rechtsquellen als Autoritäten behandelt und fast wie Gesetze angewandt worden, sagte der Experte.
„Im Recht bezeichnet Autorität demgemäß das abstrakte, vom Inhalt unabhängige Gewicht eines juristischen Arguments. Es geht hier um den formalen Status textlicher Rechtsquellen wie Gesetzgebung, Urteile und Kommentare.“ In seinem Cluster-Projekt A1 „Dogmatik als symbolische Inszenierung von Normativem in Recht und Religion“ untersucht Jansen, wie es gelingt, Normen, Grundprinzipien und verbindliche Ordnungsmuster als ein verbindliches Wissen zu stabilisieren. (frö)