Hauptsache gut
Wie wir das moralisch Richtige begründen, ist laut US-Philosoph Audi zweitrangig
Moderne Staaten, so der US-amerikanische Philosoph Prof. Robert Audi, müssen Prinzipien weltanschaulicher Neutralität wahren. Deshalb können ihre Gesetze, die für alle Bürger gleichermaßen gelten, nicht religiös begründet werden. Außerdem bestehe eine Pflicht für die Bürger, keine gesetzliche Beschränkung der Freiheit zu unterstützen, wenn sie dafür nicht auch säkulare Gründe vorbringen können und wollen. Anders sei dies in Fragen der Moral. Aus der Sicht des von Audi vertretenen ‚ethischen Intuitionismus‘ sind die konkreten Gründe, aus denen wir intuitiv im Sinne des moralisch Richtigen handeln, zweitrangig. Dies gelte für eine religiöse Motivation der Moral nicht anders als für eine säkulare.
„Die Politik sollte durchaus beide Möglichkeiten fördern, um die Menschen zum guten Handeln zu motivieren“, so der Gastredner der Tagung „Von der religiösen zur säkularen Begründung staatlicher Normen“ am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der WWU Münster. Der Professor der Universität Notre Dame hielt den Eröffnungsvortrag.
Darin erklärte er, dass es für das biblische Gebot „Liebe Deinen Nächsten“ sowohl theologische als auch ethische Begründungen gebe. „Warum ziehen wir ein Kind, das ins Wasser gefallen ist, wieder heraus?“, fragte der Philosoph provozierend. Sei die Rettung ein Resultat christlichen Mitleids oder schlicht eine menschliche Reaktion? „Die Motivation mag individuell verschieden sein“, sagte Audi. Aber das Leben des Kindes werde in jedem Fall gerettet, und dies sei moralisch wie gesellschaftlich entscheidend.
„Wir brauchen Erfahrung und Konzepte zum Sortieren dessen, was Tag für Tag auf uns einstürmt.“
Auch die Menschenwürde als wichtiges Prinzip heutiger Demokratien könne theologisch begründet werden, etwa mit der Vorstellung, der Mensch sei als Abbild Gottes geschaffen. Für die Gesellschaft komme es nicht darauf an, ob die Motivation dafür, die Menschenwürde zu wahren, zunächst religiös oder säkular sei. Die Verhängung von Todesstrafen beispielsweise verbiete sich vor diesem Hintergrund von selbst, schon allein weil Justizirrtümer nie ausgeschlossen werden könnten. Wichtig sei aber, daß eine argumentierende Begründung des Schutzes der Menschenwürde dann für alle Bürger akzeptabel sei. Hierfür müsse ein Gleichgewicht zwischen religiösen und säkularen Motiven und Gründen erzeugt werden.
Dem Philosophen, der sich selbst als moderaten Rationalisten bezeichnet, ging es in dem Vortrag um die grundsätzlichen moralischen Wahrheiten. In diesem Zusammenhang plädierte er zugleich dafür, auch eine theologische Ethik nicht auf der Vorstellung des göttlichen Befehls, sondern auf den Gründen aufzubauen, die für ein Gebot sprechen. Jede individuelle Entscheidung sei darauf aufbauend in ihrem Kontext zu bewerten. Laut Audi kann die Philosophie in der Diskussion um staatliche Normen eine vermittelnde Rolle einnehmen. Zwar sei Religion im modernen Staat Privatsache eines jeden Einzelnen. Der Wissenschaftler warnte aber vor einem Schwarz-Weiß-Denken. Neutralität solle tunlichst nicht darüber entscheiden, was gut und richtig ist. „Wir brauchen Erfahrung und Konzepte zum Sortieren dessen, was Tag für Tag auf uns einstürmt.“
Auf der Tagung diskutierten Rechtswissenschaftler und Philosophen aus ganz Deutschland und aus der Schweiz in Münster darüber, wie sich Normen mit allgemeinem Anspruch zu kulturell und religiös überlieferten Normen verhalten. Insbesondere ging es dabei um die Genese zentraler Elemente des freiheitlichen, säkularen Rechtsstaats. (bhe)