Rektoratsbeauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

N. N.

Die Rektoratsbeauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit tritt als Ombudsfrau im Falle notwendiger Mediation zwischen der professoralen Kollegenschaft, dem akademischen Mittelbau und dem Studierenden auf. Sie fungiert darüber hinaus als beratende Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigung. Die Rektoratsbeauftragte arbeitet dabei eng mit den zentralen Anlaufstellen sowie der Prorektorin für Lehre und studentische Angelegenheiten zusammen.