Erste Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26.03.2003
vom 06. Oktober 2004
zur Änderung der Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26.03.2003
vom 06. Oktober 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 91 Abs. 4 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (G.V. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (G.V. NW. S. 36) sowie des Artikels 50 Abs. 2 Nr. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002, hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Promotionsprüfungsordnung des Fachbereichs Biologie vom 26. März 2002 (AB Uni 2003/5) wird wie folgt geändert:
1. | § 2 Abs. 4 wird nach dem letzten Satz folgendermaßen ergänzt: „Sollten die wissenschaftlichen Abhandlungen von mehr als zwei Autoren verfasst worden sein, muss der Eigenanteil des Kandidaten/der Kandidatin von der Betreuerin/dem Betreuer auf einem separaten Blatt in der Dissertation kenntlich gemacht werden“. |
2. | § 11 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: „Sie bildet aus den Noten der mündlichen Prüfung sowie den Noten für die Dissertation eine Gesamtnote, in die alle drei Einzelnoten in gleicher Gewichtung eingehen“. |
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2004 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) verkündet.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie vom 26. März 2004.
Münster, den 06.Oktober 2004 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 06.Oktober 2004 | Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt |