Creative-Commons-Lizenzen
Mit den Creative-Commons-, kurz CC-Lizenzen, verfügen Autorinnen und Autoren über eine einfache Möglichkeit festzulegen, unter welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden können. Die Wahl der richtigen CC-Lizenz ist bei der Open-Access-Veröffentlichung Ihrer Forschungsergebnisse entscheidend. Keine Lizenz zu vergeben bedeutet, den freien Austausch von Informationen zu erschweren, da dadurch die Nutzung der Werke rechtlich eingeschränkt wird.
Eine CC-Lizenz kann nur vergeben werden, wenn die Publikation keinen anderen Nutzungsrechten (die z. B. in den Verlagsverträgen festgeschrieben wurden) unterliegt.
Es stehen insgesamt sechs Lizenzen zur Verfügung. Die ULB Münster empfiehlt Ihnen insbesondere die folgenden beiden Lizenzen, da diese im Einklang mit der Berliner Open-Access-Erklärung und der Budapest Open Access Initiative stehen und somit am wenigsten Restriktionen für die Nutzung in Forschung und Lehre beinhalten:
- CC BY: Namensnennung
Ihr Werk kann von anderen (weiter-)bearbeitet und wieder veröffentlicht werden, Ihr Name als Urheber der ursprünglichen Fassung muss jedoch immer genannt werden. - CC BY-SA: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Ihr Werk kann von anderen (weiter-)bearbeitet und wieder veröffentlicht werden, Ihr Name als Urheber der ursprünglichen Fassung muss jedoch immer genannt werden. Das neu entstandene Dokument oder auch die kommerzielle Nutzung Ihres Werkes muss unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden wie das Ausgangsdokument.
Das DEAL-Konsortium empfiehlt die CC-BY-Lizenz, da sie die beste Wahl ist, um die Sichtbarkeit und Reichweite Ihrer Arbeit zu maximieren.
Weitere Informationen zur Vergabe von CC-Lizenzen gibt Ihnen eine von iRights.info zusammen mit Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland erstellte
Eine Hilfe bei der Wahl der richtigen CC-Lizenz bietet der von Creative Commons entwickelte Licence Chooser.
Ausführliche Informationen zu den CC-Lizenzen z. B. für die Lehre gibt es in dieser Zusammenstellung.