Autorenrechte und Autorenvertrag
Worauf Sie beim Autorenvertrag achten sollten, wie Sie mit einschränkenden Verwertungsrechten umgehen sollten und welche Vertragszusätze sinnvoll sind, dies finden Sie in der folgenden Zusammenfassung.
Worauf Sie beim Autorenvertrag achten sollten, wie Sie mit einschränkenden Verwertungsrechten umgehen sollten und welche Vertragszusätze sinnvoll sind, dies finden Sie in der folgenden Zusammenfassung.
Die ULB erwirbt nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht an Ihrem Text.
Sie als Urheber*in dürfen in miami eingestellten Text jederzeit weiterverwerten. Sie können ihn auf Ihre eigene Webseite stellen, ihn per E-Mail verbreiten oder ihn in einer Zeitschrift oder einem Buch online oder gedruckt veröffentlichen.
Wenn Sie eine weitere Publikation bei einem Verlag anstreben, achten Sie darauf, dass Sie dem Verlag nur ein solches Nutzungsrecht einräumen können, das eine weitere Verfügbarkeit des Dokumentes bei miami nicht behindert. Das für miami erteilte einfache Nutzungsrecht ist für Sie bei Abschluss eines Verlagsvertrages bindend und zu beachten.
Wenn Sie Ihre Texte über miami veröffentlicht haben, genießen sie den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie herkömmliche Verlagspublikationen!
Zusätzlich können Sie noch Nutzungsbedingungen z. B. durch eine
Autor*innen besitzen als Urheber*innen immer alle Rechte über ihr Werk, aber sie geben in der Regel in Verlagsvertragen sogenannte Verwertungsrechte an einen Verlag ab. Die Autor*innen können zwischen folgenden Nutzungsrechtseinräumungen wählen:
Unsere Empfehlung:
Übertragen Sie einem Verlag die ausschließlichen Rechte (wenn überhaupt) nur für Printprodukte. Vergeben Sie für die elektronische Publikationsform nur die einfachen Rechte, dann können Sie Ihre Arbeit auch noch parallel auf miami dem Publikationsserver der Universität Münster veröffentlichen!
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie ein guter Vertrag für eine Open-Access-Publikation aussehen kann, oder auch um eine Diskussionsgrundlage für die Verhandlungen mit einem Verlag zu haben, können Sie sich mit dem AuROA-Vertragsgenerator anhand verschiedener Kriterien einen Muster-Vertrag erstellen lassen.
Beispiele: Der bekannteste Vertragszusatz ist das "Author's Addendum" der "Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition" (SPARC).
Weiterführende Informationen:
FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht der Schwerpunktinitiative "Digitale Information"
Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler – Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen (M. Spielkamp)
Unsere Empfehlung:
Melden Sie uns Ihre Publikationen. Wir prüfen, unter welchen Bedingungen wir Ihre Dokumente elektronisch auf miami dem Publikationsserver der Universität Münster veröffentlichen können.
Quelle teilweise: KIT, Karlsruher Institut für Technologie