Autorenrechte und Autorenvertrag

Worauf Sie beim Autorenvertrag achten sollten, wie Sie mit einschränkenden Verwertungsrechten umgehen sollten und welche Vertragszusätze sinnvoll sind, dies finden Sie in der folgenden Zusammenfassung.

Ihre Autorenrechte und Urheberrechte bei der Publikation auf miami

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Die ULB erwirbt nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht an Ihrem Text.

Sie als Urheber*in dürfen in miami eingestellten Text jederzeit weiterverwerten. Sie können ihn auf Ihre eigene Webseite stellen, ihn per E-Mail verbreiten oder ihn in einer Zeitschrift oder einem Buch online oder gedruckt veröffentlichen.

Wenn Sie eine weitere Publikation bei einem Verlag anstreben, achten Sie darauf, dass Sie dem Verlag nur ein solches Nutzungsrecht einräumen können, das eine weitere Verfügbarkeit des Dokumentes bei miami nicht behindert. Das für miami erteilte einfache Nutzungsrecht ist für Sie bei Abschluss eines Verlagsvertrages bindend und zu beachten.

Wenn Sie Ihre Texte über miami veröffentlicht haben, genießen sie den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie herkömmliche Verlagspublikationen!
Zusätzlich können Sie noch Nutzungsbedingungen z. B. durch eine Creative-Commons-Lizenz definieren.

Autorenrechte und Verlagsvertrag allgemein

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Autor*innen besitzen als Urheber*innen immer alle Rechte über ihr Werk, aber sie geben in der Regel in Verlagsvertragen sogenannte Verwertungsrechte an einen Verlag ab. Die Autor*innen können zwischen folgenden Nutzungsrechtseinräumungen wählen:

  • Einfache/nicht-exklusive Nutzungsrechte
    Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt, das Werk auf die genehmigte Art zu verwenden, ohne dass hierdurch eine Nutzung durch den Urheber bzw. die Urheberin selbst oder durch Dritte ausgeschlossen wird.
    Die Folge: Ein Verlag, dem Sie nur das einfache Nutzungsrecht übertragen haben, kann somit weder Ihnen noch Dritten (z. B. der Universität Münster) die weitere Verwendung verbieten.
  • Ausschließliche/exklusive Nutzungsrechte
    Vergeben Sie das ausschließliche Recht auf Ihr Werk, so kann es der Verlag unter Ausschluss aller anderen Personen nutzen.
    Die Folge: Ein Verlag, dem Sie das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen haben, kann z. B. Ihnen verbieten, Ihr Werk auf der eigenen Homepage zu publizieren.

Unsere Empfehlung:
Übertragen Sie einem Verlag die ausschließlichen Rechte (wenn überhaupt) nur für Printprodukte. Vergeben Sie für die elektronische Publikationsform nur die einfachen Rechte, dann können Sie Ihre Arbeit auch noch parallel auf miami dem Publikationsserver der Universität Münster veröffentlichen!

Generator für Open-Access-Musterverträge

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie ein guter Vertrag für eine Open-Access-Publikation aussehen kann, oder auch um eine Diskussionsgrundlage für die Verhandlungen mit einem Verlag zu haben, können Sie sich mit dem AuROA-Vertragsgenerator  anhand verschiedener Kriterien einen Muster-Vertrag erstellen lassen.

Änderungen des Autorenvertrags

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  • Streichungen von einschränkenden Verwertungsrechten
    Vergeben Sie bei neuen Verlagsverträgen nur die einfachen Nutzungsrechte für die elektronische Version des Dokuments. Im einfachsten Fall streichen Sie aus Ihrem Verlagsvertrag einschränkende Formulierungen wie "ausschließliche" bzw. "alle" Nutzungsrechte oder "exclusive rights" für die Online-Publikation. In vielen Fällen werden diese Änderungen von Verlagen akzeptiert.
  • Vertragszusätze
    Alternativ zu Streichungen im Vertragstext können Autoren dem Verlagsvertrag einen Zusatz beifügen, um sich so das einfache Nutzungsrecht zur Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Universität zu sichern. Dieser Zusatz muss vom Verlag gegengezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Beispiele: Der bekannteste Vertragszusatz ist das "Author's Addendum" der "Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition" (SPARC).

  • Zusatz auf Deutsch: Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dem Autor bzw. der Autorin steht es frei, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen Non-Profit akademischen Server zu legen.
  • Zusatz auf Englisch: I hereby declare that I do not wish to assign the exclusive copyright to (Name des Verlages) but reserve the right to publish the article in full on an open access platform.

Open-Access-Publikation Ihres Werkes unabhängig vom Verlagsvertrag

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  • Möglichkeiten im Urheberrechtsgesetz
    § 38 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt, einen Zeitschriftenaufsatz nach Ablauf eines Jahres anderweitig zu vervielfältigen und verbreiten, auch wenn Sie dem Verlag die ausschließlichen Rechte erteilt haben. Im Verlagsvertrag und/oder in den AGB kann dieses Recht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf und lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen.
  • Angebot der Verlage: SHERPA/RoMEO-Liste
    Inzwischen hat die Diskussion um Open Access den Druck auf viele Fachverlage verstärkt. Sie gestatten teilweise die parallele elektronische Publikation der Verlagsdokumente. Allerdings geschieht das in manchen Fällen unter Auflagen. So darf manchmal z. B. nur die Manuskript-Version, nicht aber die veröffentlichte Verlags-PDF-Datei verwandt werden. Die SHERPA/RoMEO-Liste gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten, bietet allerdings keine Rechtssicherheit.
  • Allianz- und Nationallizenzen der DFG
    Darüberhinaus können Beiträge, die von Autor*innen der Universität Münster in einer Zeitschrift mit Allianz- oder Nationallizenz veröffentlicht wurden, zusätzlich auf dem Dokumentenserver miami veröffentlicht werden. Die genauen Bedingungen sind der Handreichung zu Open-Access-Optionen in Allianz- und Nationallizenzen zu entnehmen.

Weiterführende Informationen:
FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht der Schwerpunktinitiative "Digitale Information"
Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler – Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen (M. Spielkamp)

Unsere Empfehlung:
Melden Sie uns Ihre Publikationen. Wir prüfen, unter welchen Bedingungen wir Ihre Dokumente elektronisch auf miami dem Publikationsserver der Universität Münster veröffentlichen können.

Quelle teilweise: KIT, Karlsruher Institut für Technologie