Sprachkenntnisse
Welche Sprachkenntnisse benötige ich, um mich bewerben zu können?
- Voraussetzung für das zweisprachige Promotionsstudium an der GSPoL sind Deutsch- und Englischkenntnisse (vgl. §5 Abs. 2 der Promotionsordnung). In einer dieser Sprachen sind Kenntnisse auf dem C1-Niveau gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen. Die Kenntnisse der anderen Sprache sollen bei der Bewerbung mindestens dem B1-Niveau entsprechen und müssen im Laufe des Studiums das B2-Niveau erreichen. Muttersprachler*innen müssen nur ihre Kenntnisse der jeweils anderen Sprache nachweisen. Sie gelten als Muttersprachler*in, wenn Deutsch oder Englisch in Ihrem Heimatland eine Amtssprache ist.
- Bewerber*innen müssen ferner die in Anhang B der Promotionsordnung des Fachbereichs Philologie oder Geschichte/Philosophie im Einzelnen geregelten fachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse für das jeweilige Promotionsfach nachweisen. In Ausnahmefällen kann auf Antrag gestattet werden, dass fehlende fachspezifische Sprachkenntnisse während des Promotionsstudiums nachgeholt werden, die Kenntnis einer in Anhang B geforderten Fremdsprache durch die Kenntnis einer anderen Fremdsprache ersetzt wird oder auf den Nachweis der Kenntnis einer der geforderten Fremdsprachen verzichtet wird.
Welche Deutsch- und Englischnachweise werden akzeptiert?
Grundsätzlich werden ausreichende Schulkenntnisse, Nachweise aus dem Hochschulbereich sowie anerkannte internationale Sprachtests auf dem erforderlichen (oder einem höheren) Niveau akzeptiert, zum Beispiel:
Niveau |
Nachweis* |
Gültigkeit |
Deutsch B1 |
telc Deutsch, Zertifikat Deutsch
telc Deutsch, Test für Zuwanderer
telc Deutsch, Beruf
Goethe-Zertifikat
DSD I der KMK
UNICert I für DaF |
2 Jahre |
Abitur in Deutschland |
unbegrenzt |
abgeschlossener, vollständig deutschsprachiger BA/MA |
unbegrenzt |
Deutsch C1 |
Test DaF (TDN 4 in allen Teilprüfungen)
telc Deutsch, Hochschule
Goethe-Zertifikat
DSD II der KMK
DSH2
UNICert III für DaF |
2 Jahre |
Abitur in Deutschland |
unbegrenzt |
Englisch B1 |
TOEFL: mind. 42 Punkte
IELTS: mind. 4,5 Punkte
Pearson PTE Academic: mind. 43 Punkte
Cambridge, Preliminary
Trinity College London, ISE I
DAAD-Sprachnachweis (3 x B1) |
2 Jahre |
ausreichende Schulkenntnisse, vergleichbar mit:
Englisch im deutschen Abitur;
mind. 6 Jahre Englischunterricht an einer deutschen Sekundarschule (Noten im Bereich 1-4);
High-School-Jahr in einem englischsprachigen Land (Noten im Bereich A-C) |
10 Jahre |
bilinguales Abitur Deutsch/Englisch |
10 Jahre |
mind. einsemestriges englischsprachiges Fachstudium mit erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen |
10 Jahre |
abgeschlossener, vollständig englischsprachiger BA/MA |
unbegrenzt |
Englisch C1 |
TOEFL: mind. 95 Punkte
IELTS: mind. 7 Punkte
Pearson PTE Academic: mind. 76 Punkte
Cambridge, Advanced (& Proficiency)
Cambridge, Business Higher
Trinity College London, ISE III
UNICert III für Englisch
DAAD-Sprachnachweis (3 x C1) |
2 Jahre |
High-School-Abschluss in einem englischsprachigen Land (Noten im Bereich A-C) |
10 Jahre |
* Es gelten die aktuellen Angaben auf den Seiten der Sprachtestanbieter. Für Nachweise, die hier nicht aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung.
Meine Sprachzertifikate liegen zur Bewerbungsfrist noch nicht vor. Kann ich sie später nachreichen?
Die notwendigen Sprachnachweise können auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, wenn die Bewerber:innen in ihrem Anschreiben überzeugend darlegen können, dass die Nachweise spätestens am 30. September (für die Zulassung zum Wintersemester) bzw. am 30. März (für die Zulassung zum Sommersemester) vorliegen.