FAQs zum Bewerbungsverfahren

Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess? Einige Anforderungen sind Ihnen unklar? Hier finden Sie Antworten auf typische Fragen. Falls Ihr Anliegen nicht dabei sein sollte, kontaktieren Sie gerne die Koordinatorin, Dr. Anna Thiemann.

  • Fristen

    Wann ist die Bewerbungsfrist im regulären Verfahren?
    Ende Mai für die Zulassung zum darauffolgenden  Wintersemester und Ende November für die Zulassung zum darauffolgenden Sommersemester. Bitte beachten Sie, dass für die DAAD-Stipendien andere Fristen gelten (Ende November für die Zulassung zum kommenden Wintersemester im nächsten Jahr).


    Kann ich Bewerbungsunterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen?
    Nur die folgenden Unterlagen können in Ausnahmefällen nachgereicht werden: Gutachten, Sprachnachweise und Abschlusszeugnisse (wenn stattdessen ein vorläufiges Zeugnis und Transcript of Records vorgelegt wird). Eine Zulassung kann erst erfolgen, wenn alle Bewerbungsunterlagen vorliegen. Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Hinweise weiter unten und auf der Webseite zu den DAAD-Stipendien.

  • Sprachkenntnisse

      
    Welche Sprachkenntnisse benötige ich, um mich bewerben zu können?

    • Voraussetzung für das zweisprachige Promotionsstudium an der GSPoL sind Deutsch- und Englischkenntnisse (vgl. §5 Abs. 2 der Promotionsordnung). In einer dieser Sprachen sind Kenntnisse auf dem C1-Niveau gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen. Die Kenntnisse der anderen Sprache sollen bei der Bewerbung mindestens dem B1-Niveau entsprechen und müssen im Laufe des Studiums das B2-Niveau erreichen. Muttersprachler*innen müssen nur ihre Kenntnisse der jeweils anderen Sprache nachweisen. Sie gelten als Muttersprachler*in, wenn Deutsch oder Englisch in Ihrem Heimatland eine Amtssprache ist.
    • Bewerber*innen müssen ferner die in Anhang B der Promotionsordnung des Fachbereichs Philologie oder Geschichte/Philosophie im Einzelnen geregelten fachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse für das jeweilige Promotionsfach nachweisen. In Ausnahmefällen kann auf Antrag gestattet werden, dass fehlende fachspezifische Sprachkenntnisse während des Promotionsstudiums nachgeholt werden, die Kenntnis einer in Anhang B geforderten Fremdsprache durch die Kenntnis einer anderen Fremdsprache ersetzt wird oder auf den Nachweis der Kenntnis einer der geforderten Fremdsprachen verzichtet wird.

      
    Welche Deutsch- und Englischnachweise werden akzeptiert?

    Grundsätzlich werden ausreichende Schulkenntnisse, Nachweise aus dem Hochschulbereich sowie anerkannte internationale Sprachtests auf dem erforderlichen (oder einem höheren) Niveau akzeptiert, zum Beispiel:

    Niveau Nachweis* Gültigkeit
    Deutsch B1 telc Deutsch, Zertifikat Deutsch
    telc Deutsch, Test für Zuwanderer
    telc Deutsch, Beruf
    Goethe-Zertifikat
    DSD I der KMK
    UNICert I für DaF
    2 Jahre
    Abitur in Deutschland unbegrenzt
    abgeschlossener, vollständig deutschsprachiger BA/MA unbegrenzt
    Deutsch C1 Test DaF (TDN 4 in allen Teilprüfungen)
    telc Deutsch, Hochschule
    Goethe-Zertifikat
    DSD II der KMK
    DSH2
    UNICert III für DaF
    2 Jahre
    Abitur in Deutschland unbegrenzt
    Englisch B1 TOEFL: mind. 42 Punkte
    IELTS: mind. 4,5 Punkte
    Pearson PTE Academic: mind. 43 Punkte
    Cambridge, Preliminary
    Trinity College London, ISE I
    DAAD-Sprachnachweis (3 x B1)
    2 Jahre
    ausreichende Schulkenntnisse, vergleichbar mit:
    Englisch im deutschen Abitur;
    mind. 6 Jahre Englischunterricht an einer deutschen Sekundarschule (Noten im Bereich 1-4);
    High-School-Jahr in einem englischsprachigen Land (Noten im Bereich A-C)
    10 Jahre
    bilinguales Abitur Deutsch/Englisch 10 Jahre
    mind. einsemestriges englischsprachiges Fachstudium mit erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen 10 Jahre
    abgeschlossener, vollständig englischsprachiger BA/MA unbegrenzt
    Englisch C1 TOEFL: mind. 95 Punkte
    IELTS: mind. 7 Punkte
    Pearson PTE Academic: mind. 76 Punkte
    Cambridge, Advanced (& Proficiency)
    Cambridge, Business Higher
    Trinity College London, ISE III
    UNICert III für Englisch
    DAAD-Sprachnachweis (3 x C1)
    2 Jahre
    High-School-Abschluss in einem englischsprachigen Land (Noten im Bereich A-C) 10 Jahre

    * Es gelten die aktuellen Angaben auf den Seiten der Sprachtestanbieter. Für Nachweise, die hier nicht aufgeführt sind, besteht die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung.

      
    Meine Sprachzertifikate liegen zur Bewerbungsfrist noch nicht vor. Kann ich sie später nachreichen?
    Die notwendigen Sprachnachweise können auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, wenn die Bewerber:innen in ihrem Anschreiben überzeugend darlegen können, dass die Nachweise spätestens am 30. September (für die Zulassung zum Wintersemester) bzw. am 30. März (für die Zulassung zum Sommersemester) vorliegen.

  • Betreuung

    Wie viele Betreuer*innen haben die Promovierenden an der GSPoL?
    Die Promovierenden der GSPoL haben ein individuelles interdisziplinäres Betreuungspanel, das aus drei Hochschullehrenden besteht: dem*der Erstbetreuer*in, der*die an der Universität Münster das Promotionsfach vertritt, sowie zwei weiteren Hochschullehrenden, die mindestens ein weiteres literaturwissenschaftliches Fach sowie eine andere Hochschule vertreten.

      
    Benötige ich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon eine Betreuungszusage?

    Nein, die Zusammenstellung des Betreuungspanels erfolgt in der Regel zu Beginn des Promotionsstudiums.

  • Empfehlungsschreiben / Gutachten

    Soll ich die Gutachten in die Bewerbung integrieren?
    Diese Dokumente sollten von den Gutachter*innen separat an die Koordinatorin der GSPoL geschickt werden.

      
    Meine Gutachten werden nicht rechtzeitig zum Bewerbungsschluss vorliegen. Kann ich sie nachreichen?

    Es ist möglich, Gutachten bis zur ersten Sitzung des Auswahlausschusses nachzureichen.

  • Bewerbung während des Masterstudiums

    Ich bin in der Endphase meines Masterstudiums, das aber erst nach Bewerbungsfrist abgeschlossen sein wird. Kann ich mich trotzdem bewerben - und wenn ja, mit welchen Dokumenten? Bis wann muss ich meinen Abschluss erworben haben?
    Bewerber*innen können sich auch dann um einen Platz im Promotionsprogramm bewerben, wenn sie ihr Masterstudium zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht beendet haben. Anstelle des Abschlusszeugnisses können Sie ein vorläufiges Zeugnis und Transcript of Records einreichen (vgl. Promotionsordnung der GSPoL, §5 Abs. 4). Das endgültige Zeugnis muss vor Semesterbeginn (1. Oktober oder 1. April) vorgelegt werden, um zugelassen zu werden.