... häufig gestellte Fragen
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Zu wem gehe ich mit meinen Fragen?

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Wie kann ich mich krank melden?

Im Falle von Krankheit bei einer prüfungsrelevanten Leistung oder bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen haben Sie sich unverzüglich krank zu melden und das Attest so schnell wie möglich nachzureichen.

Bitte achten Sie darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich)

a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung).

Die Glaubhaftmachung erfolgt durch die Einreichung eines ärztlichen Attests. Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.). Wenn das Attest postalisch eingereicht wird, muss das Datum des Poststempels deutlich lesbar sein. Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung ausgestellt worden sein.

  1. Prüfungsleistungen
    Im Fall von Prüfungsleistungen (Klausur, mündl. Prüfung, vom Prüfungsamt festgesetzte Termine für Bachelor- bzw. Masterarbeiten, ...) richten Sie die Krankmeldung bitte an das Prüfungsamt.
  2. Anwesenheitspflichtige Veranstaltungen
    Im Fall von anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen (z.B. Praktika) richten Sie die Krankmeldung bitte an die jeweils zuständige Dozentin bzw. den jeweils zuständigen Dozenten.

Kann ich an Stelle von „Mathematik für Physiker I–III“ Vorlesungen aus der Mathematik hören?

Ja, das ist möglich. Dazu müssen Sie das Modul „Grundlagen der Analysis“ (Analysis I und II, die zugehörigen Übungen und die Klausur) erfolgreich absolvieren und weiterhin die Vorlesung „Lineare Algebra I“ samt Übungen und zugehöriger Klausur erfolgreich absolvieren. Diese können dann als gleichwertig für die Module „Mathematische Grundlagen“ (Mathematik für Physiker I und II) und „Integrationstheorie“ (Mathematik für Physiker III) anerkannt werden.
 
Außerdem müssen Sie die Vorlesung „Lineare Algebra II“ samt Übungen besuchen. Diese müssen Bestandteil des von Ihnen studierten Moduls „Fachübergreifende Studien“ (Modul 24 oder 25 in der Prüfungsordnung) sein.

Über die Anmeldung zu den Veranstaltungen der Mathematik und die Verbuchung der Leistungen müssen Sie sich in der Mathematik erkundigen. Normalerweise sollte eine Verbuchung über QISPOS möglich sein.


Wie studiere ich das „Nebenfach“ im 1-Fach-Bachelor Physik?

Mit „Nebenfach“ werden manchmal die „Fachübergreifenden Studien“ bezeichnet. Schauen Sie bitte in die Prüfungsordnung. Dort finden Sie in den Modulen 15 bis 24 vordefinierte Module für die Fächer Chemie, Deutsch als Fremdsprache, BWL, Informatik, VWL, Geophysik, Philosophie, Spanisch, Psychologie und Mathematik. Sie wählen Ihr Fach dadurch, dass Sie sich innerhalb der Fristen für die entsprechenden Veranstaltungen und Prüfungen anmelden.

Das „Nebenfach“ kann maximal einmal gewechselt werden.

Englisch kann nicht als Nebenfach gewählt werden.


Kann ich mir ein „Nebenfach“ im 1-Fach-Bachelor oder Master Physik selbst zusammenstellen?

Das ist möglich. Geregelt ist das im Modul 25 „Fachübergreifende Studien“ im Bachelor Physik und im Modul 14 „Fachübergreifende Studien“ im Master Physik. Das individuell zusammengestellte Modul muss in sinnvoller Beziehung zum Studium der Physik stehen oder der Berufsbefähigung dienen.
 
Ein solches individuell zusammengestelltes Modul müssen Sie zunächst in Absprache mit einem von Ihnen gewählten Modulverantwortlichen des Nebenfaches und dem Studiendekan gemäß dem Muster in der Prüfungsordnung selbst zusammenstellen. Sie müssen also eine Modulbeschreibung erstellen, die u. A. insbesondere folgendes enthält: Ihren Namen und Matrikelnummer, die geplanten Lehrveranstaltungen samt SWS und LP, die Studienleistungen und die Prüfungsleistungen. Die Modulbeschreibung muss dann vom Modulverantwortlichen und vom Studiendekan unterschrieben werden. Falls das Modul fremdsprachliche Angebote des Sprachenzentrums enthält, ist dies vor der Anmeldung beim Sprachenzentrum mit dem Studiendekan abzusprechen.

Kann ich vom Zwei-Fach-Bachelor in den 1-Fach-Bachelor Physik wechseln?

Das ist möglich, allerdings müssen Sie evtl. Teile des Studiums nachholen. Falls Ihnen z.B. die Mathematik fehlt, müssen Sie die „Mathematik für Physiker“ nachholen. Weiterhin müssen Sie die „Theoretischen Ergänzungen zu Physik II und III“ samt Übungen und Teile des Praktikums im 3. und 4. Semester nachholen.

Kann ich mit einem abgeschlossenen Zwei-Fach-Bachelor Physik das Masterstudium Physik beginnen?

Grundsätzlich ja, aber nicht ohne Weiteres. Die fehlenden Teile des 1-Fach-Bachelors Physik (siehe vorige Frage) müssen Sie in Angleichungsstudien nachholen, was zwei oder mehr Semester dauert.


Ich habe vergessen mich für die Klausur anzumelden. Kann ich das nachträglich machen?

Nein, wenn die Klausur eine Prüfungsleistung ist (was für die meisten Klausuren gilt), geht das nicht. Ohne vorherige Anmeldung im QISPOS können Sie nicht an der Klausur teilnehmen. Eine nachträgliche Verbuchung Ihres Klausurergebnisses geht auch nicht.

Gibt es Ausnahmeregelungen Schwangere, Studierende mit Kind, Studierende mit Beeinträchtigung?

Bitte wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt.

Folgende Ansprechpersonen des Fachbereichs und der Universität Münster können in verschiedenen Fällen weiterhelfen:

Swangere und Stillende: Studiengangskoordinator apl. Prof. Dr. Hartmut Bracht | Email: bracht@uni-muenster.de
Studierende mit Beeinträchtigung: Dr. Andreas Gorschlüter | Email: pi@uni-muenster.de

Schwangere und stillende Studentinnen unterliegen zum Eigenschutz besonderen Bestimmungen im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen im Labor – nehmen Sie aus diesem Grund frühzeitig Kontakt mit der verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten einer Laborveranstaltung und mit der Studiengangskoordination auf!