Zu wem gehe ich mit meinen Fragen?
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Wie kann ich mich krank melden?
Im Falle von Krankheit bei einer prüfungsrelevanten Leistung oder bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen haben Sie sich unverzüglich krank zu melden und das Attest so schnell wie möglich nachzureichen.
Bitte achten Sie darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich)
a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung).
Die Glaubhaftmachung erfolgt durch die Einreichung eines ärztlichen Attests. Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.). Wenn das Attest postalisch eingereicht wird, muss das Datum des Poststempels deutlich lesbar sein. Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung ausgestellt worden sein.
- Prüfungsleistungen
Im Fall von Prüfungsleistungen (Klausur, mündl. Prüfung, vom Prüfungsamt festgesetzte Termine für Bachelor- bzw. Masterarbeiten, ...) richten Sie die Krankmeldung bitte an das Prüfungsamt. - Anwesenheitspflichtige Veranstaltungen
Im Fall von anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen (z.B. Praktika) richten Sie die Krankmeldung bitte an die jeweils zuständige Dozentin bzw. den jeweils zuständigen Dozenten.
Kann ich an Stelle von „Mathematik für Physiker I–III“ Vorlesungen aus der Mathematik hören?
Über die Anmeldung zu den Veranstaltungen der Mathematik und die Verbuchung der Leistungen müssen Sie sich in der Mathematik erkundigen. Normalerweise sollte eine Verbuchung über QISPOS möglich sein.
Wie studiere ich das „Nebenfach“ im 1-Fach-Bachelor Physik?
Das „Nebenfach“ kann maximal einmal gewechselt werden.
Englisch kann nicht als Nebenfach gewählt werden.
Kann ich mir ein „Nebenfach“ im 1-Fach-Bachelor oder Master Physik selbst zusammenstellen?
Kann ich vom Zwei-Fach-Bachelor in den 1-Fach-Bachelor Physik wechseln?
Kann ich mit einem abgeschlossenen Zwei-Fach-Bachelor Physik das Masterstudium Physik beginnen?
Grundsätzlich ja, aber nicht ohne Weiteres. Die fehlenden Teile des 1-Fach-Bachelors Physik (siehe vorige Frage) müssen Sie in Angleichungsstudien nachholen, was zwei oder mehr Semester dauert.
Ich habe vergessen mich für die Klausur anzumelden. Kann ich das nachträglich machen?
Gibt es Ausnahmeregelungen Schwangere, Studierende mit Kind, Studierende mit Beeinträchtigung?
Bitte wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt.
Folgende Ansprechpersonen des Fachbereichs und der Universität Münster können in verschiedenen Fällen weiterhelfen:
Swangere und Stillende: Studiengangskoordinator apl. Prof. Dr. Hartmut Bracht | Email: bracht@uni-muenster.de
Studierende mit Beeinträchtigung: Dr. Andreas Gorschlüter | Email: pi@uni-muenster.de
Schwangere und stillende Studentinnen unterliegen zum Eigenschutz besonderen Bestimmungen im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen im Labor – nehmen Sie aus diesem Grund frühzeitig Kontakt mit der verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten einer Laborveranstaltung und mit der Studiengangskoordination auf!