Referendariat
Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung von Abschlussdokumenten je nach Abschlussziel zwei bzw. vier Wochen benötigen. Bitte planen Sie Ihren Abschluss so, dass die Fristen für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen eingehalten werden können und Sie sich mit dem Zeugnis dafür bewerben können.
Sollten Sie jedoch Ihr Studium abgeschlossen haben, aber wegen der ausstehenden Zeugniserstellung die Fristen für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen nicht einhalten können, gibt es eine Ausweichmöglichkeit: Dann übermittelt das Prüfungsamt die Daten von Absolvent*innen, die bei den Bezirksregierungen ihre Abschlussdokumente nicht rechtzeitig für den Referendariatsbeginn einreichen können, vorab digital ans Ministerium für Schule und Bildung. Das Ministerium wiederum gibt die Daten an die Bezirksregierungen weiter.
Wenn Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig erstellt werden kann, müssen Sie ein Einwilligungsformular zur Datenweitergabe digital im Prüfungsamt einreichen. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt. Achtung: Bitte fordern Sie das Formular nur an und schicken es zurück, wenn Sie aufgrund der ausstehenden Zeugniserstellung die Fristen für den Vorbereitungsdienst im Land NRW nicht einhalten können!
Um Ihre Daten an das Ministerium weiterleiten zu können, müssen alle Leistungen im Datensatz vollständig bestanden sein und der Antrag auf Erstellung von Abschlussdokumenten muss dem Prüfungsamt vorliegen (bis 12 Uhr am Tag der Datenübermittlung).
Die Daten werden am Dienstag, 16.10.2024, letztmalig um 12 Uhr an das Ministerium übermittelt.
Wenn bei Ihnen noch eine Prüfung vor dem Einstellungsbeginn aussteht, müssen Sie vor den oben genannten Terminen ein Einwilligungsformular zur Datenweitergabe digital im Prüfungsamt einreichen. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt (frühestens ab Anfang April bzw. Anfang Oktober!). Achtung: Bitte fordern Sie das Formular nur an und schicken es zurück, wenn Sie die Fristen für den Vorbereitungsdienst im Land NRW nicht einhalten können! Wenn Ihre Abschlussdokumente vor April/Oktober erstellt werden können, ist eine fristgerechte Einreichung des Zeugnisses direkt bei der einstellenden Institution möglich.
Achtung: Diese Möglichkeit besteht nicht für Abschlussarbeiten, d.h. es ist nicht möglich, die Begutachtungszeit der Abschlussarbeit so zu verkürzen, dass die Masterarbeit als letzte ausstehende Leistung geltend gemacht werden kann. Es muss bei der Abgabe der Masterarbeit die für die Bewertung übliche Begutachtungsfrist von acht Wochen einkalkuliert werden!
Mit dem Formular müssen Sie im Prüfungsamt einen schriftlichen Nachweis über das Datum der letzten ausstehenden Prüfung (entweder ein hinterlegtes Prüfungsdatum in QISPOS oder einen Screenshot aus einem Learnweb oder aus LSF, aus dem das letzte Prüfungsdatum hervorgeht etc.) vorlegen.
Die Bewertung der letzten ausstehenden Leistung und der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente müssen unmittelbar nach der bestandenen Prüfung so schnell wie möglich im Prüfungsamt eingehen. Dann wird Ihr Name erneut ans Ministerium übermittelt, dass Ihre Einstellung vorgenommen werden kann.