Abschlussdokumente

Was mache ich nach meiner letzten Prüfungsleistung?

Sie erhalten von uns üblicherweise mit Zusendung der Themenmitteilung Ihrer Arbeit ein Antragsformular auf Erstellung der Abschlussdokumente. Nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung muss das Formular im Prüfungsamt eingereicht werden, da wir die Zeugnisunterlagen sonst nicht erstellen können. Sollten Sie das nicht erhalten haben, finden Sie es auch unter dem Reiter Formulare.

Was passiert dann?

Sofern alle Leistungen in QISPOS / SAP SLcM komplett sind, können wir die Zeugnisunterlagen erstellen. Diese müssen dann von der zuständigen Dekanin/vom zuständigen Dekan, zum Teil auch vom Vorsitz des Ausschusses, unterschrieben werden. Anschließend schicken wir Ihnen die kompletten Zeugnisunterlagen per Einwurfeinschreiben zu. Das passiert normalerweise binnen 1 bis 3 Wochen. Bitte denken Sie daran, dass es in den Semesterferien länger dauern kann.

Können Sie die Unterlagen auch woanders hinschicken?

Das ist leider nicht möglich. Zeugnisdokumente können von uns grundsätzlich nur an die beim Studierendensekretariat gemeldeten Adressen verschickt werden oder können nach Absprache persönlich im Prüfungsamt abgeholt werden.

Thema Exmatrikulation:

Sie finden alle Informationen dazu auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Können Sie Zeugnisunterlagen ausstellen, wenn ich exmatrikuliert bin?

Sie müssen immatrikuliert sein, um Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung können Sie sich gerne zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Auch wenn die letzte Leistung erst im neuen Semester bewertet wird, können wir die Zeugnisunterlagen erstellen.

Zeugnisausgabe bei Zweitfach Kunst oder in Kooperation FH Münster

Sollte eines der studierten Fächer Kunst sein, dauert die Zeugniserstellung ein wenig länger, da beide beteiligten Fächer die Zeugnisunterlagen unterzeichnen müssen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.