Abmeldungen

Sie können sich bis höchstens zwei Wochen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden (außer im Fach Mathematik und im MEd, hier können Sie sich bis eine Woche vor der Prüfung abmelden). Danach ist eine Abmeldung nur noch mit triftigem Grund möglich.

Rücktritt von Leistungen

Die Prüfungsordnungen der Uni Münster sehen vor, dass Studierende von einer Prüfungsleistung, zu der sie sich angemeldet haben, aus „triftigem Grund“ wieder zurücktreten können, wenn sich nach Ablauf der An- und Abmeldefrist herausstellt, dass die*der Studierende an der entsprechenden Prüfung nicht teilnehmen kann. Folge eines solchen Rücktritts aus „triftigem Grund“ ist, dass die*der Studierende so behandelt wird, als habe sie*er sich für die betreffende Prüfungsleistung gar nicht angemeldet. Liegt hingegen kein „triftiger Grund“ für den Rücktritt vor, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Um eine Gleichbehandlung aller Studierenden zu gewährleisten, werden im Folgenden die für einen Rücktritt in Betracht kommenden „triftigen Gründe“ genannt und deren Handhabung erläutert.

Als „triftige Gründe“ für einen Rücktritt von einer Prüfungsleistung kommen insbesondere in Betracht:

  • Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (auch gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Schwangerschaft)
  • Pflege oder Versorgung der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerade Linie Verwandten (Kinder, Eltern) oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind
  • Inanspruchnahme von Schutzzeiten nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und von Fristen des Bundeserziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit
  • Todesfälle von nahen Angehörigen
  • Studiengangwechsel / Fachwechsel
  • Studienortwechsel
  • Überschneidung von Prüfungsterminen (wenn nicht mind. 2 Stunden Pause zwischen zwei Prüfungsterminen liegen)
  • Gründe, die sich unter dem Oberbegriff „Höhere Gewalt“ zusammenfassen lassen (z.B. nicht vorhergesagtes Glatteis, längerer Stau nach Unfall etc.).


Kein „triftiger Grund“ für den Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist z.B. die nicht ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung oder der nach Ablauf der An- und Abmeldefrist entstandene Wunsch der/des Studierenden, die betreffende Prüfung doch lieber erst im kommenden Semester zu absolvieren.

Ein Rücktritt aus „triftigem Grund“ kann nur dann anerkannt werden, wenn er „unverzüglich“ (das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“, also so schnell wie möglich) im zuständigen Prüfungsamt

  1. angezeigt und
  2. glaubhaft gemacht wird.


Die Glaubhaftmachung erfolgt im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch die Einreichung eines/r ärztlichen Attests/Bescheinigung mit Unterschrift sowie dem Abmeldeformular. Auf eine elektronisch an die Krankenkasse übermittelte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung hat das Prüfungsamt  keinen Zugriff. Lassen Sie sich beim Arzt bitte eine Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel ausstellen. Sie können diese jedoch eingescannt an das Prüfungsamt übermitteln.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich nur dann ohne schuldhaftes Zögern, wenn das Attest mit dem Abmeldeformular spätestens am Tag nach der Säumnis entweder eingescannt per E-Mail an die zuständigen Sachbearbeitung geschickt, durch eine beauftragte Vertretung abgegeben oder postalisch versendet wird (Datum des Poststempels). Eine spätere Abgabe bzw. ein späteres Versenden des Attestes muss telefonisch angezeigt worden sein. Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.).
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf einen leserlichen Poststempel!

Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten Prüfung, ausgestellt worden sein. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt verbindlich ist und nachträglich nicht korrigiert oder zurückgezogen werden kann.


Besonderheiten im Fachbereich Biologie

Zur Abmeldung von einem Modul/Kurs/Übung benötigen sie das Formblatt, welches Sie von der Leiterin/dem Leiter des Moduls/des Kurses/der Übung unterschreiben lassen und im Dekanat abgeben. Die Abmeldung muss so früh wie möglich erfolgen. Die Abmeldung ist fristgerecht erfolgt, wenn diese zur verbindlichen Vorbesprechung, spätestens aber vier Wochen vor Modulbeginn stattfindet. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, so liegt es im Ermessen der Modul-Anbieter/innen, eine fristgerechte Abmeldung zu attestieren. Studierende, die sich nicht fristgerecht von Modulen abmelden, werden zentral für das nächste Semester von der Online-Modulvergabe ausgeschlossen. Abmeldungen von Pflichtmodulen, die einem bestimmten Fachsemester zugeordnet sind, sind nur auf schriftlichen, begründeten Antrag an das Prüfungsamt möglich.

Wenn Sie von einer Prüfungsleistung mit anerkanntem Grund zurückgetreten sind, müssen Sie zum nächstmöglichen Termin an dieser Prüfung teilnehmen.

Die Anmeldung zur Wiederholung der mündlichen ZPG-Modulabschlussprüfungen erfolgt über Listeneintrag/per E-Mail im Prüfungsamt. Der Termin wird unter Aktuelles bekannt gegeben.

Alle Modulabschluss- und Modulteilabschlussprüfungen können zur Notenverbesserung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Bitte melden Sie sich bis 14 Tage vorher im Prüfungsamt per E-Mail dafür an.


 

Abweichende Fristen zur Abmeldung von Leistungen

Abschluss Fach Frist

Bachelor of Science

Chemie und Lebensmittelchemie

14 Tage

Bachelor of Science

Mathematik und Informatik

7 Tage

Bachelor of Science

Geographie

Geowissenschaften

Geoinformatik

Landschaftsökologie

7 Tage
(außer bei Prüfungen aus
anderen Fachbereichen)

Bachelor im Lehramt

Chemie

14 Tage

Bachelor im Lehramt

Geographie und Physik

7 Tage

Bachelor im Lehramt Sachunterricht

7 Tage

Master of Science

Mathematik und Informatik

7 Tage

Master of Science

Humangeographie Geowissenschaften

Geoinformatik

Geoinformatics and Spatial Data Science

Landschaftsökologie

Wasserwissenschaften

7 Tage
(außer bei Prüfungen
aus anderen Fachbereichen)

Master of Education

Geographie

Physik

Mathe

Informatik

Chemie

Lernbereich Gesellschafts- und Naturwissenschaften

7 Tage