Zugangsvoraussetzungen
1. Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Kulturpoetik der Literatur und Medien ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums aus dem Bereich der Philologien bzw. der Geistes- und Kulturwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Magister, Staatsexamen, Diplom etc.) erfolgreich beendet worden ist. Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.
2. Fachlich einschlägig ist ein Studium, wenn es eine für den Masterstudiengang Kulturpoetik der Literatur und Medien relevante Philologie als eines der Bachelorfächer enthält. In der Regel sind dies Komparatistik (Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft), Germanistik, Anglistik, Romanistik, Slavistik, Niederlandistik, Skandinavistik, Klassische Philologie und im engeren Sinn vergleichbare oder zum Masterstudiengang "Kulturpoetik der Literatur und Medien" affine geisteswissenschaftliche Studiengänge, deren Eignung als Vorqualifikation im Einzelfall durch die Auswahlkommission festzustellen ist.
3. Für Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Universität Münster erbracht. Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerber:innen, deren Muttersprache Deutsch ist.
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber:innen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze (20 Plätze je Wintersemester), erfolgt die Auswahl nach einer Rangliste, bei der folgende Kriterien in entsprechender Gewichtung hinzugezogen werden:
- Die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Gewichtung 40%)
- Eine Arbeitsprobe (Gewichtung 30%)
- Ein qualifizierendes Kurzgutachten einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, ein Schreiben zur Begründung der Studiengangswahl sowie eventuelle Zusatzqualifikationen (Gewichtung
30%). Siehe auch "Einzureichende Unterlagen"
Die Auswahlkommission kann darüber hinaus beschließen, jeder Bewerberin/jedem Bewerber die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch zu geben.