Das deutsche Recht ist sehr stark durch das Kantische Denken geprägt. Unser Verständnis der vom Grundgesetz geschützten Würde des Menschen haben wir aus der Kantschen Moralphilosophie entliehen. Dasselbe gilt für das Prinzip, dass das Recht uns die größtmögliche, aber gleiche Freiheit und gleiche Achtung garantieren muss. Doch das hat auch seinen Preis!
Verhindert der kantische Rechtsbegriff einen starken Sozialstaat? Kann man mit Kant das Klima retten? Schließt der Würdebegriff Kants nichtautonome Menschen aus? Ist sein Würdebegriff zu strikt? Dürfen wir wirklich kein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abschießen, wenn wir so eine größere Anzahl von Menschenleben retten könnten? Soll der 80-Jährige tatsächlich den gleichen Anspruch auf ein knappes Beatmungsgerät haben wie die 28-jährige junge Mutter? Können wir mit der Kantischen Begründung des Strafrechts noch etwas anfangen? Brauchen wir einen anderen Eigentumsbegriff?
In einer simulierten Gerichtsverhandlung werden Klägerin und Beklagter die Vor- und Nachteile dieser Prägung in die Waagschale werfen und klären, welche Probleme uns Kant eingebrockt und welche er gelöst hat.
Beginn der Veranstaltung am 28. Mai 2024 ist 18 Uhr. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude des Landgerichts gehört auch eine Personenkontrolle an allen Eingängen. Bitte seien Sie rechtzeitig am Gericht und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.