Politischer Askriptivismus
„Es gibt nichts Gutes außer: Man tut es.“ Askriptivisten würden wohl ergänzen: „Man tut nichts Gutes, außer es wird anerkannt“. Wie der Askriptivismus die gängige Praxis der Konstitution von Handlungen und der Zuschreibung von Verantwortung quasi auf den Kopf stellt, soll ein Workshop am 21.–22. Juni ergründen.
Der Workshop findet statt in Raum GE 1.32 in der Kolleg-Forschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“. Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten wird jedoch um eine möglichst zeitnahe Anmeldung an casb@wwu.de gebeten.
„Philosophischer Askriptivismus“
Der sogenannte Askriptivismus ist eine relativ junge philosophische Position, die auf einen Aufsatz des britischen Rechtsphilosophen H. L. A. Hart (1948/49) zurückgeht. Der Name selbst wurde geprägt von Peter Geach (1960). Die ursprüngliche Idee bestand darin, Handlungssätze als solche Sätze zu analysieren, mit denen wir nicht primär ein Geschehnis beschreiben, sondern Verantwortung zuschreiben. Das Zuschreiben von Verantwortung ist jedoch etwas grundlegend Rechtfertigungsbedürftiges, dessen Zulässigkeit erst dialogisch im Austausch von Gründen ermittelt wird, so wie im Recht etwa erst in einem Prozess ermittelt wird, ob etwas das Eigentum von A oder aber von B ist.
Aufgrund einiger sehr kritischer Aufsätze hatte Hart von der Idee wieder Abstand genommen, so dass sich keine weitergehende Auseinandersetzung mit Ideen des Askriptivismus anschloss. Allerdings hat es in jüngerer Zeit wieder Anknüpfungen an den Askriptivismus gegeben. So legte Andrew Sneddon 2006 eine Monographie vor, in der er einen neuen Vorschlag unterbreitet, wie diese Position auch gegen die vorgebrachten Einwände entwickelt werden könnte.
In dem Workshop soll der philosophische Askriptivismus, in Abgrenzung zu empirischen Theorien des labeling approach aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Dabei werden Subjektivitätstheorie, sowie Handlungs- und Sprechakttheorie ebenso herangezogen, wie Überlegungen zu konsequentialistischen Normenbegründungen und zur Konstitution von Persönlichkeit.
Programm
Donnerstag, 21. Juni 2018 | |
15:00 – 16:15 | Zur rationalen Grammatik des Zuschreibens Carl Friedrich Gethmann (Siegen) |
16:30 – 17:45 | Zur Funktionsweise von „Ich“ im Kontext eines kognitivistischen Askriptivismus Michael Quante (Münster) |
18:00 – 19:15 | Zur Konstitutionsthese von Handlungen durch Zuschreibungen Thomas Meyer (Münster) |
Freitag, 22. Juni 2018 | |
10:00 – 11:15 | Askriptivismus und Konsequentialismus Weyma Lübbe (Regensburg) |
11:30 – 12:45 | Muss die Gegebenheit des Subjekts eine Gegebenheit als Subjekt sein? Carleton Christensen (Canberra/Leipzig) |
Mittagspause | |
14:00 – 15:15 | Überlegungen zur Selbst- und Fremdzuschreibung von Persönlichkeitseigenschaften Tim Rojek (Münster) |