2. Leistungen und Anerkennung
2.1. Welche Leistungen muss ich erbringen?
Dies hängt maßgeblich vom jeweiligen Studiengang und der dazugehörigen Studienordnung ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Studium und in Ihrer Studienordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur erfolgreich studieren können, wenn Sie ihre Prüfungsordnung und die fächerspezifischen Bestimmungen gelesen haben. Für weitere Fragen stehen das Service- und Informationscenter (sic!) und die Fachstudienberater*innen gerne zur Verfügung.
2.2. Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?
Die Leistungen der meisten Bachelor- und Master-Studierenden werden über QISPOS verwaltet. Hier können die erbrachten Leistungen eingesehen werden (Ausnahmen: B.Sc. Public Governance across Borders vor WS 17/18) und An-/Abmeldungen für Seminare und Prüfungen vorgenommen werden.
Am IfPol werden die Leistungen der Studierenden in den Studiengängen, die nicht über QISPOS verwaltet werden, Politikwissenschaft außercurricular oder über Allgemeine/Interdisziplinäre Studien studieren im ELVE System elektronisch verwaltet. Das heißt, dass die Leistungen eines Seminars elektronisch erfasst und zentral abgespeichert werden. Alle Studierenden können ihre Ergebnisse im Internet hier einsehen. Dazu benötigen Sie Ihre Nutzerkennung des ZIV. Das gilt für alle Veranstaltungen, die am Institut für Politikwissenschaft angeboten werden. Anerkennungen oder Leistungen, die an anderen Instituten oder im Ausland erbracht wurden, werden nicht erfasst. Falls eine Anmeldung nicht möglich sein sollte, kommen sie zu unseren Öffnungszeiten ins SIC! oder kontaktieren Sie uns zu diesen, wir können Ihnen helfen.
2.3. Wie schnell werden Leistungen verbucht und ab wann kann ich einen Leistungsschein beantragen?
Wie schnell Leistungen verbucht werden hängt davon ab, wie schnell diese korrigiert und anschließend an das SIC! weitergeleitet werden. Sobald diese bei uns eingegangen sind, werden sie verbucht und ab diesem Moment kann ein Leistungsschein beantragt werden.
2.4. Wie und wo erhalte ich eine beglaubigte Leistungsübersicht/einen Leistungsschein?
Ein Ausdruck der erbrachten Leistungen ist bei Bedarf beim zuständigen Prüfungsamt erhältlich, das gilt insbesondere für die über QISPOS erfassten Studiengänge. Studierende der alten Studiengänge (Magister/Lehramt LPO 2003 und früher) können ihre Ergebnisse im Internet auf folgender Seite einsehen: ELVE. Im Falle von ELVE können sie ein offizielles Dokument, das alle Leistungen enthält, im SIC! erstellen lassen, z.B. für Bewerbungen oder zum Abschluss des Grundstudiums und Sie ausnahmsweise nicht in QISPOS verwaltet werden. Für die internationalen Studiengänge (FiFA Münster-Lille, BA Public Administration/ Public Governance across Borders) übernehmen die Fachstudienberatungen diese Aufgaben.
Für Studierende im Master of Education mit dem Wahlpflichtfach Politikwissenschaft (Erziehungswissenschaften) werden, sobald alle Leistungen der kombinierten Teilleistung verbucht sind, auf Anfrage die entsprechenden Nachweise im SIC! ausgestellt. Diese müssen dann in der Erziehungswissenschaft zur Anrechnung vorgelegt werden. Studierende im Master of Education Sozialwissenschaften erhalten die Unterschrift für ihren Modulbogen von ihrer*m Fachstudienberater*in.
Im Studiengang Public Administration / Public Governance Across Borders erstellen die Fachstudienberater*innen mit Ihnen eine individualisierte Notenübersicht (Transcript of Records) aus den in ELVE erfassten Kursen. Studierende sind aufgefordert, hierzu den Sprechstundentermin wahrzunehmen, da insbesondere die Belegung der Wahlpflichtveranstaltungen persönlich
besprochen werden sollte. Es wird empfohlen möglichst zum Studienbeginn in die Sprechstunde der Fachstudienberatung zu gehen und es dann regelmäßig, z.B. am Ende jeden Semesters, zu aktualisieren. Falls in einzelnen Fällen und vor Studienabschluss eine Notenübersicht inklusive der erbrachten Leistungen an der Universiteit Twente benötigt wird (z.B. für Masterbewerbungen), ist dies eine Woche vorher mitzuteilen, da die niederländischen Noten angefordert werden müssen.
2.5. Ist es möglich, eine Note zu verbessern?
Die Möglichkeiten, eine Note zu verbessern, unterscheiden sich in den einzelnen Studiengängen und sind in den Prüfungsordnungen nachzulesen.
Die Anmeldung zur Notenverbesserung erfolgt schriftlich bei der prüfenden Person sowie bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt. Entscheidend dabei ist, dass die Anmeldung zur Notenverbesserung zu der regulären QISPOS-Anmeldephase bzw. während der Anmeldephase zu den Wiederholungsterminen erfolgen muss. Im Anschluss an die Bewertung wird auf der Basis der Scheinvorlage die Leistungserfassung von Seiten des Prüfungsamtes vorgenommen. Ebenso wird dokumentiert, dass es sich bei der Notenkorrektur um eine Notenverbesserung handelt. Bitte beachten Sie, dass maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der drei zur Verfügung stehenden Versuche zur Notenverbesserung wiederholt werden können.
Gemäß der geltenden Prüfungsordnung für den Bachelor LABG 2009 muss der Verbesserungsversuch spätestens im Folgesemester vorgenommen werden (vgl. §4 (4) S. 2). Sollten sich die Studierenden im Folgesemester ggf. im Ausland befinden, so kann bei Gleichwertigkeit die im Ausland absolvierte Leistung auf Antrag der Studierenden angerechnet werden. Sollte der betreffende Kurs nur im Jahresturnus angeboten werden, so gilt auch für den Verbesserungsversuch der Jahresturnus.
Für Studierende im BA-Modellversuch kann es grundsätzlich keine Notenverbesserungen mehr geben, da die PO eine Verbesserung nur innerhalb der Regelstudienzeit vorsieht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des 2-Fach-Bachelors und in Ihrer Prüfungsordnung.
In den Studiengängen Public Administration und Master European Studies können Noten in Pflichtkursen durch die Teilnahme an der Nachschreibeklausur oder durch Wiederholung des Kurses verbessert werden. Bei Wahlpflichtkursen kann ebenfalls versucht werden, die Note durch Prüfungswiederholungen oder die Belegung eines alternativen Wahlpflichtkurses zu verbessern. Im Hinblick auf die Freiversuche gilt §18 Freiversuche der Prüfungsordnung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre*n Fachstudienberater*in.
Soll die Note einer Modulabschlussprüfung verbessert werden, so ist dies nur im Gesamtmodul möglich, da die einzelnen Leistungen als eine Einheit betrachtet werden. Für eine Notenverbesserung müssten also beide Prüfungen erneut abgelegt werden.
2.6. Wie kann ich Leistungen anerkennen lassen?
Für Leistungsanerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Fachstudienberater*innen zuständig. Bringen Sie hierzu eine beglaubigte Übersicht über die anzuerkennenden Kurse in die Sprechstunde mit. Haben Sie Ihrer Leistungen am IfPol erbracht, kann diese Übersicht in der Regel direkt im SIC! erstellt werden. Um festzustellen, zu welchen Kursen am Institut Ihre Leistungen äquivalent sind, ist es hilfreich, wenn Sie möglichst genaue Informationen über den Inhalt des Kurses und den Umfang Ihrer Leistungen mitbringen.
Füllen Sie hierzu außerdem den Antrag auf Anerkennung aus, der von Ihrem Fachstudienberater unterschrieben werden muss Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Wie dieser ausgefüllt werden sollte sehen Sie hier im Beispiel.
2.7. Wer ist meine Ansprechperson für die Anerkennung in den Allgemeinen Studien?
Wenn Sie Fragen zu Anrechnungen und Anerkennungen bei den Allgemeinen Studien im 2-Fach-Bachelor haben, können Sie sich an Frau Susanne Pinkernell-Kreidt wenden. Welche Veranstaltungen Sie im Rahmen der Allgemeinen Studien besuchen können, können Sie Ihrer Studienordnung entnehmen.
2.8. Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Die Einstufungen in höhere Fachsemester nimmt der*die Fachstudienberater*in vor. Hierzu müssen Sie ihm oder ihr Ihre erbrachten Leistungen vorlegen, auf Grund derer Sie sich einstufen lassen wollen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches einschreiben können. In der Regel sind die Studiengänge am IfPol auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Die konkrete Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgt erst nach der Einschreibung. Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
Zur Vorgehensweise:
- Bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Der Bewerbungszeitraum unterscheidet sich von dem für das 1. Fachsemester. Im Wintersemester muss die Bewerbung von Anfang August bis zum 15. September erfolgen und im Sommersemester von Anfang Februar bis zum 15. März. Die Fristen für eine Bewerbung erfahren Sie hier.
- Zum Bewerbungsantrag für ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat muss außerdem eine Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamtes (in Kopie) eingereicht werden (das Original nur im Falle der Zulassung zur Einschreibung). Füllen Sie dazu den Antrag auf Einstufung aus (Antrag auf Einstufung ins höhere Fachsemester für Politik und Recht, Politik und Wirtschaft und Wirtschaft und Recht / Antrag auf Einstufung ins höhere Fachsemester für restliche Studiengänge) und unterschreiben Sie ihn. Reichen Sie diesen zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Da die Anträge zur Bearbeitung an die Studienfachberater*innen weitergeleitet werden, sollte dies für das Wintersemester bis zum 31.08. und für das Sommersemester bis zum 28./29.02. geschehen. Bei einem späteren Einreichen der Unterlagen ist nicht mehr gewährleistet, dass die Einstufungsbescheinigung rechtzeitig zum Fristende des Studierendensekretariats erstellt werden kann!
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Einstufung erhalten, sollten Sie sich zusätzlich für das erste Fachsemester bewerben (nur im WS möglich, bitte frühe Fristen beachten!). Alternativ können Sie bereits frühzeitig Kontakt zu den Studienfachberater*innen aufnehmen, um die Anrechnung/Einstufung prüfen zu lassen. Beachten Sie zudem: Für ein Wintersemester wird nur in ungerade, für ein Sommersemester nur in gerade Fachsemester eingestuft.
2.9. Kann ich während des Bachelor-Studiums Leistungen aus dem Masterstudium vorziehen?
Das Vorziehen von aussercuricularen Leistungen aus dem Master of Education ist grundsätzlich nicht möglich.
2.10. Kann ich am IfPol außercurriculare Leistungen erbringen?
Derzeit ist am IfPol die Aussetzung der außercurricularen Leistungen ausgesetzt. Daher gilt weiterhin die Empfehlung an Dozierende, dass keine außercurricularen Prüfungsleistungen angenommen werden sollten. Allerdings besteht die Möglichkeit der individuellen Absprache zwischen Studierenden und Dozierenden von Ausnahmen von dieser Empfehlung.
2.11. Welche Abgabefrist gilt für schriftliche Arbeiten?
Seit dem Wintersemester 2017/18 gilt für die Abgabe von schriftlichen Leistungen, beispielsweise in Seminaren, dass die Prüfungsämter keine Leistungen mehr verbuchen, die später als zwei Monate nach Beginn des Folgesemesters gemeldet werden.
Diese Vorgabe richtet sich natürlich vor allem an die Lehrenden, die so dazu gehalten werden sollen, die Prüfungen in einem angemessenen Zeitrahmen zu korrigieren. Für Sie bedeutet das allerdings auch, dass die Verlängerung von Abgabeterminen für Hausarbeiten künftig nicht mehr möglich sein wird. Davon ausgenommen sind natürlich die anerkannten Gründe für die Verlängerung von Prüfungsterminen, die Sie im Prüfungsamt glaubhaft machen müssen (z.B. schwere und langfristige Erkrankung, Pflege von Angehörigen etc.). Ebenfalls davon ausgenommen sind Praktikumsberichte. Sie können das Praktikum jederzeit anmelden und den Bericht auch in einem späteren Semester abgeben.