Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Indico)
Stand: 29.08.2024
1. Nutzerkreis
Der Dienst steht ausschließlich Mitarbeiter*innen der Universität Münster zur Verfügung und darf nur für Zwecke, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit an der Universität Münster stehen, genutzt werden. Nutzer*innen sind in der entsprechenden Kategorie (Fachbereich, Institut, zentrale Einheit, Verwaltungsabteilung etc.), in der sie beschäftigt sind, berechtigt, Veranstaltungen im Indico der Universität Münster anzulegen und zu verwalten. Teilnehmer*innen der Veranstaltungen dürfen auch externe Personen sein.
2. Zugang
Zugang zu Indico haben alle Mitarbeiter*innen der Universität Münster über den Link https://indico.uni-muenster.de/. Mit der Uni-Kennung und entsprechendem Uni-Passwort können sich Mitarbeiter*innen mit ihrem Indico Konto anmelden. Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt der/ die Veranstalter*in einen Link zur entsprechenden Veranstaltung bereit.
3. Pflichten des Nutzers
Grundsätzlich gilt die allgemeine IT-Benutzungsordnung der Universität Münster https://www.uni-muenster.de/IT/cit/ordnungen/benutzungsordnung.html sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
Der/ die Veranstalter*innen sind dazu verpflichtet für ihre Veranstaltung eine zusätzliche, auf die im Rahmen der Veranstaltung (Anmeldung und Durchführung) erhobenen Daten bezogene Datenschutzerklärung zu erstellen und diese den Teilnehmenden bei der Anmeldung zur Verfügung zu stellen.
Als Vorlage können die Muster-Datenschutzerklärungen im Intranet verwendet werden: https://www.uni-muenster.de/intern/offiziell/datenschutzundsicherheit/
4. Sicherheit der personenbezogenen Daten/ Datenschutz
Für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen, die bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder im Rahmen einer Konferenz erhoben werden, ist innerhalb der Universität Münster der/die Veranstalter*in verantwortlich. Er/Sie ist verpflichtet, nicht mehr benötigte, personenbezogene Daten eigenverantwortlich zu löschen.
5. Löschung von Veranstaltungen
Nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren nach Stattfinden der Veranstaltung ist das CIT berechtigt Veranstaltungen zu löschen, um das unrechtmäßige Aufbewahren von personenbezogenen Daten zu verhindern.
6. Einschränkungen der Verfügbarkeit
Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit des Systems. Insbesondere durch Wartungsarbeiten kann die Nutzbarkeit eingeschränkt sein. Diese finden in der Regel mittwochs zwischen 6 und 9 Uhr statt.
7. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des/der Nutzer*in sind ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen des CIT, sofern der/die Nutzer*in Ansprüche gegen diese geltend macht.
8. Salvatorische Regelungen
Die Universität kann zusätzliche Regelungen oder Regelungsänderungen mit einem Monat Ankündigungsfrist in Kraft setzen, ohne dass die geltenden Nutzungsbedingungen unwirksam werden. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen unwirksam sein oder einer umgehenden Änderung bedürfen, so bleiben die anderen Regelungen davon unberührt. Die Änderungsankündigungen und Veröffentlichungen erfolgen auf den Webseiten des CIT.