Studierende mit Zeugnis in den Händen
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Master

Unsere Masterstudiengänge bieten die Möglichkeit zur Vertiefung und Spezialisierung der im BA-Studium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen, wobei der Bezug zur Praxis einen hohen Stellenwert erhält.
Wer sich für ein Master-Studium einschreiben möchte, kann sein Bachelor-Studium an dieser oder einer anderen Universität im In- und Ausland abgeschlossen haben.
Unsere Masterstudiengänge bieten Spezialisierungen in zwei Richtungen an:

 

  1. Im Master of Arts Interdisziplinäre Niederlandistik studieren Sie Niederlandistik vertiefend auf hohem fachlichen Niveau. Dabei entscheiden Sie, ob Sie Praxisbezug, interdisziplinäre Breite, interkulturelle Kompetenz oder das literarische Übersetzen in den Mittelpunkt stellen.

 

  1. Der Master of Education ist Bestandteil der Lehrerausbildung und bereitet auf das anschließende Referendariat vor. Im MEd beschäftigen Sie sich eingehend mit fachdidaktischen Themen und dem Bezug zwischen fachwissenschaftlichen Inhalten und Schulunterricht. Weitere praktische Erfahrungen sammeln Sie im Praxissemester.

Übrigens: Sie können den Master of Arts I.N. auch mit dem Master of Education Niederländisch oder einem anderen Fach kombinieren! Auf diese Weise können Sie am Ende zu Recht stolz sein auf ein breites Wissen über die niederländische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur. Gleichzeitig profitieren Sie von mehreren Anrechnungsmöglichlichkeiten, welche den Workload mindern. Planen Sie bei einer Kombination des Master of Arts mit dem Master of Education dennoch mindestens ein zusätzliches Semester ein und kommen Sie gerne in die Sprechstunde der Studienkoordinatorin, um sich persönlich beraten zu lassen!

 

  • Master of Arts I.N.

    Im Master of Arts Interdisziplinäre Niederlandistik können Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaft mit zwei optionalen Schwerpunkten vertieft studiert werden. Beiden Schwerpunkten ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie die interkulturelle Perspektive auf den niederländischen und flämischen und deutschen Sprach- und Kulturraum gemein.

    Studienbeginn ab WiSe 2021/22

    Studienbeginn vor WiSe 2021/22

     

    Schwerpunkte

    1. SLiK (Sprache, Literatur, Kultur)

    Beim Schwerpunkt SLiK steht der breitere interdisziplinäre Kontext im Fokus. Konkret bedeutet dies, dass Sie in Bereichen der Sprache, Literatur, Kultur, Kunst, Geschichte, Gesellschaft, Kommunikation und Politik Seminare von Fachspezialisten besuchen können. Durch diese neuen Zugänge zu Ihrer eigenen Disziplin werden Sie nicht nur zum Experten für Transferprozesse zwischen Sprach- und Kulturräumen, sondern auch für den produktiven Austausch von Herangehensweisen verschiedener Fachdisziplinen.

    1. LÜK (Literarisches Übersetzen und Kulturtransfer)

    Beim Schwerpunkt LÜK stehen interkulturelle Literatur- und Kulturbeziehungen sowie die Praxis und Reflexion der Literaturübersetzungen im Mittelpunkt. Konkret bedeutet dies, dass Sie angeleitet von renommierten Literaturübersetzern zu eben solchen ausgebildet werden, dass Sie im Rahmen der Übersetzungswissenschaft literarische Übersetzungen etwa im Hinblick auf Kulturtransferprozesse erforschen und dass Sie kulturelles Projektmanagement erlernen. Somit werden Sie zum Experten für Übersetzungswissenschaft, Übersetzen und dessen Einbettung in den Kulturbetrieb.

     

    Kombination Master of Arts I.N. + Master of Education / Fachmaster - Anrechnungsmöglichkeiten

    Hier finden Sie Informationen zu den Anrechnungsmöglichkeiten und dem Anrechnungsablauf bei der Kombination mehrerer Masterstudiengänge.

     

    Bewerbung und Einschreibung

    Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Der Studiengang ist zulassungsfrei! Dennoch muss aus organisatorischen Gründen eine Bewerbung stattfinden. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 15. September über das Bewerbungsportal der Uni Münster ein. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang und welche Unterlagen Sie zur Bewerbung benötigen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Zulassungsordnung. Nach erfolgter Zulassung müssen Sie Ihren Studienplatz fristgerecht im Infoportal annehmen, andernfalls erlischt Ihre Zulassung. Des Weiteren müssen Sie sich unter Vorlage Ihres Bachelorzeugnisses bis zum 15. November beim Studierendensekretariat einschreiben.

    Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss am Institut für Niederländische Philologie erworben haben, sollten außerdem folgende Fristen zum fristgerechten Übergang in den Master berücksichtigen:

    • Noch ausstehende schriftliche Arbeiten sollten bis Mitte September bei den jeweiligen Prüfern eingereicht werden. Die Bachelorarbeit sollte bereits bis Anfang September eingereicht werden. Sprechen Sie sich mit den Prüfern ab, falls es zeitlich eng werden sollte!
    • Der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente muss allerspätestens bis Ende Oktober beim Prüfungsamt eingehen. Bis dahin müssen also alle Leistungen auf QISPOS verbucht sein.
    • Sollte vorauszusehen sein, dass Sie bis zum 15. November kein endgültiges Bachelorzeugnis vorlegen können, informieren Sie sich bitte bei der Studienkoordinatorin über die Möglichkeit einer außercurricularen Teilnahme an den Veranstaltungen des Master of Arts.

    Wenn Sie über Niederländischkenntnisse auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens, jedoch über keinen Nachweis verfügen, können Sie an einem sprachpraktischen Test im Institut für Niederländische Philologie teilnehmen. Sprechen Sie uns in diesem Falle bitte an. Bitte beachten Sie, dass Sie i.d.R. mit erfolgreichem Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. In diesem Fall wird kein gesonderter Nachweis benötigt.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung! Terminvereinbarung unter: lisa.mensing@uni-muenster.de

     

    Auslandssemester

    Studienbewerber*innen, die sich für ein Auslandssemester an einer niederländischen oder belgischen Universität interessieren, melden sich bitte noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist bis zum 31. August bei der Studienkoordinatorin Lisa Mensing. Später eingehende Anfragen können zwar auch noch berücksichtigt werden, allerdings ist dann die Auswahl an möglichen Partneruniversitäten aufgrund von Nominierungsfristen möglicherweise kleiner.

    Frau Mensing wird Sie darüber hinaus gerne zu Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des "externen Moduls" sowie zu weiteren Einzelheiten beraten.

     

    Plagiatserklärung

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  • MEd Gym/Ges

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zwei verschiedene Prüfungsordnungen für den Master of Education Gymnasium/Gesamtschule gibt.

    A) Gültig für Studienbeginn ab WS 19/20: Prüfungsordnung vom 14.06.2019

    B) Gültig für Studienbeginn ab SS 14: Prüfungsordnung vom 14.11.2013


    Allgemeine Hinweise

    1. Hinweise zum fristgerechten Übergang vom Bachelor in den Master

    Welche der nachfolgenden Fristen für Sie gültig sind, hängt davon ab, ob Sie im Wintersemester oder im Sommersemester in den Master of Education einsteigen möchten.

    • Die Bewerbung muss bei einem Einstieg im Wintersemester bis zum 15. Juli, bei einem Einstieg im Sommersemester bis zum 15. Januar beim Studierendensekretariat eingehen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie in allen Fächern zusammen mindestens 120 Leistungspunkte erbracht haben. Sie brauchen für die Bewerbung außerdem ein vorläufiges Bachelorzeugnis. Das endgültige Zeugnis muss erst bei der Einschreibung vorgelegt werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch die weiteren Hinweise des Studierendensekretariats zur Bewerbung!
    • Noch ausstehende schriftliche Arbeiten sollten bis Mitte September bzw. bis Mitte März bei den jeweiligen Prüfern eingereicht werden. Die Bachelorarbeit sollte bereits bis Anfang September bzw. Anfang März eingereicht werden. Sprechen Sie sich mit den Prüfern ab, falls es zeitlich eng werden sollte!
    • Der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente muss allerspätestens bis Ende Oktober bzw. Ende April beim Prüfungsamt eingehen. Bis dahin müssen also alle Leistungen auf QISPOS verbucht sein.
    • letzter Einschreibetermin (wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben): 15. November (Einstieg im Wintersemester) bzw. 15. Mai (Einstieg im Sommersemester)

     

    Bei einem Einstieg im Wintersemester sollten Sie beachten, dass Sie bis zum 11.10.2022 einen Härtefallantrag beim ZfL einreichen müssen, um für das Praxissemester im darauffolgenden Sommersemester berücksichtigt zu werden. 

    Bei einem Einstieg im Sommersemester genügt es, die Einschreibefrist im Zulassungsbescheid einzuhalten, um für das Praxissemester im übernächsten Semester berücksichtigt zu werden.

    Weitere Informationen bezüglich des Praxissemesters erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.

    1. Portfolio Fachdidaktik Niederländisch

    Alle Master-Studierenden, die ein Lehramt anstreben, führen selbstständig ein didaktisches Portfolio. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. Marie-Louise Poschen.

    1. Plagiatserklärung

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  • MEd BK

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zwei verschiedene Prüfungsordnungen für den Master of Education Berufskolleg gibt.

    A) Gültig für Studienbeginn ab WS 19/20: Prüfungsordnung vom 14.06.2019

    B) Gültig für Studienbeginn ab SS 14: Prüfungsordnung vom 14.11.2013


    Allgemeine Hinweise

    1. Hinweise zum fristgerechten Übergang vom Bachelor in den Master

    Welche der nachfolgenden Fristen für Sie gültig sind, hängt davon ab, ob Sie im Wintersemester oder im Sommersemester in den Master of Education einsteigen möchten.

    • Die Bewerbung muss bei einem Einstieg im Wintersemester bis zum 15. Juli, bei einem Einstieg im Sommersemester bis zum 15. Januar beim Studierendensekretariat eingehen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie in allen Fächern zusammen mindestens 120 Leistungspunkte erbracht haben. Sie brauchen für die Bewerbung außerdem ein vorläufiges Bachelorzeugnis. Das endgültige Zeugnis muss erst bei der Einschreibung vorgelegt werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch die weiteren Hinweise des Studierendensekretariats zur Bewerbung!
    • Noch ausstehende schriftliche Arbeiten sollten bis Mitte September bzw. bis Ende März bei den jeweiligen Prüfern eingereicht werden. Die Bachelorarbeit sollte bereits bis Anfang September bzw. Anfang März eingereicht werden. Sprechen Sie sich mit den Prüfern ab, falls es zeitlich eng werden sollte!
    • Der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente muss allerspätestens bis Ende Oktober bzw. Ende April beim Prüfungsamt eingehen. Bis dahin müssen also alle Leistungen auf QISPOS verbucht sein.
    • letzter Einschreibetermin (wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben): 15. November (Einstieg im Wintersemester) bzw. 15. Mai (Einstieg im Sommersemester)

    Bei einem Einstieg im Wintersemester sollten Sie beachten, dass Sie bis zum 11.10.2022 einen Härtefallantrag beim ZfL einreichen müssen, um für das Praxissemester im darauffolgenden Sommersemester berücksichtigt zu werden. 

    Bei einem Einstieg im Sommersemester genügt es, die Einschreibefrist im Zulassungsbescheid einzuhalten, um für das Praxissemester im übernächsten Semester berücksichtigt zu werden.

    Weitere Informationen bezüglich des Praxissemesters erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.

    1. Portfolio Fachdidaktik Niederländisch

    Alle Master-Studierenden, die ein Lehramt anstreben, führen selbstständig ein didaktisches Portfolio. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. Marie-Louise Poschen.

    1. Plagiatserklärung

    Download Plagiatserklärung

  • MEd HRSGe

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit zwei verschiedene Prüfungsordnungen für den Master of Education Haupt- Real-, Sekundar- und Gesamtschule gibt.

    A) Gültig für Studienbeginn ab WS 19/20: Prüfungsordnung vom 14.06.2019

    B) Gültig für Studienbeginn ab SS 14: Prüfungsordnung vom 14.11.2013


    Allgemeine Hinweise

    1. Hinweise zum fristgerechten Übergang vom Bachelor in den Master

    Welche der nachfolgenden Fristen für Sie gültig sind, hängt davon ab, ob Sie im Wintersemester oder im Sommersemester in den Master of Education einsteigen möchten. 

    • Die Bewerbung muss bei einem Einstieg im Wintersemester bis zum 15. Juli, bei einem Einstieg im Sommersemester bis zum 15. Januar beim Studierendensekretariat eingehen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie in allen Fächern zusammen mindestens 120 Leistungspunkte erbracht haben. Sie brauchen für die Bewerbung außerdem ein vorläufiges Bachelorzeugnis. Das endgültige Zeugnis muss erst bei der Einschreibung vorgelegt werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch die weiteren Hinweise des Studierendensekretariats zur Bewerbung!
    • Noch ausstehende schriftliche Arbeiten sollten bis Mitte September bzw. bis Ende März bei den jeweiligen Prüfern eingereicht werden. Die Bachelorarbeit sollte bereits bis Anfang September bzw. Anfang März eingereicht werden. Sprechen Sie sich mit den Prüfern ab, falls es zeitlich eng werden sollte!
    • Der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente muss allerspätestens bis Ende Oktober bzw. Ende April beim Prüfungsamt eingehen. Bis dahin müssen also alle Leistungen auf QISPOS verbucht sein.
    • letzter Einschreibetermin (wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben): 15. November (Einstieg im Wintersemester) bzw. 15. Mai (Einstieg im Sommersemester)

    Bei einem Einstieg im Wintersemester sollten Sie beachten, dass Sie bis zum 11.10.2022 einen Härtefallantrag beim ZfL einreichen müssen, um für das Praxissemester im darauffolgenden Sommersemester berücksichtigt zu werden. 

    Bei einem Einstieg im Sommersemester genügt es, die Einschreibefrist im Zulassungsbescheid einzuhalten, um für das Praxissemester im übernächsten Semester berücksichtigt zu werden.

    Weitere Informationen bezüglich des Praxissemesters erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.

    1. Portfolio Fachdidaktik Niederländisch

    Alle Master-Studierenden, die ein Lehramt anstreben, führen selbstständig ein didaktisches Portfolio. Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. Marie-Louise Poschen.

    1. Plagiatserklärung

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