Zwei-Fach-Bachelor
Abhängig von Ihrem Einschreibedatum gilt für Sie eine bestimmte Prüfungsordnung, welche auf den Seiten der Zentralen Studienberatung zu finden ist.
A) Gültig für Studienbeginn ab WS 19/20: Änderungsordnung vom 14.06.2019
B) Gültig für Studienbeginn ab WS 18/19: Prüfungsordnung vom 09.07.2018
C) Gültig für Studienbeginn ab WS 13/14: Änderungsordnung vom 12.09.2013
D) Gültig für Studienbeginn ab WS 11/12 (bis WS 13/14): Prüfungsordnung vom 07.11.2011
Bitte bachten Sie: Für das Erweiterungsfach Niederländisch gelten die gleichen Prüfungsordnungen, Studienverlaufspläne und Anforderungen wie für die "normalen" Studiengänge. Wenn Sie Interesse daran haben, ihr Studium zu verkürzen, indem Sie mehr Leistungen pro Semester ablegen als im Studienverlaufsplan vorgesehen, wenden Sie sich bitte für ein Beratungsgespräch an die Studienkoordinatorin. Eine Verkürzung auf fünf Semester ist in der Regel machbar, eine Verkürzung auf vier Semester nur, wenn Sie bereits zu Beginn des Studiums über Niederländischkenntnisse auf Niveau B1 verfügen.
*Auslandssemester
Weitere Informationen, Formulare und Tipps zum Auslandssemester finden Sie auch unter der Rubrik Internationales sowie NL in der Praxis.
**Interkulturelles Dossier
Möglichst ab Studienbeginn muss weitgehend selbstständig das Interkulturelle Dossier geführt werden. Dieses ist Bestandteil der Module "Kultur und Kommunikation" bzw. "Berufspraktikum" und dient in beiden Modulen als Modulabschlussprüfung (MAP). Hierfür können Sie sich auf QISPOS auch nach der offiziellen QISPOS-Anmeldephase noch anmelden.
Bitte reichen Sie Ihr fertig gestelltes Dossier im Sekretariat ein.
Plagiatserklärung
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