Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | ||
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VERTRAG VON MAASTRICHT
(tl) Der Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) wurde am 7.02.1992 in Maastricht unterzeichnet und trat am 1.11.1993 in Kraft. Dies war die zweite Revision der 1957 in Kraft getretenen Römischen Verträge [Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)]. Durch die erste Revision, die so genannte Einheitliche Europäischen Akte (EEA), welche 1987 in Kraft trat, waren insbesondere die Kompetenzen der Gemeinschaft in mehrerer Bereichen erweitert und ihre Entscheidungsverfahren verfeinert worden, um den angestrebten Binnenmarkt vollenden zu können.
Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages von Maastricht war die Schaffung der Europäischen Union (dadurch sollte vor allem die neue Qualität der Integration unterstrichen werden). Laut Vertrag besteht sie aus drei Säulen: der Europäischen Gemeinschaft (die frühere EWG, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie Euratom), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJIP). Die erste dieser Säulen hat supranationalen Charakter (d.h., die Einzelstaaten haben Souveränitätsrechte an die Gemeinschaft übertragen; deren Organe können innerhalb ihrer Kompetenzen Entscheidungen treffen, welche die Einzelstaaten binden), die anderen beiden sind auf intergouvernementale Zusammenarbeit beschränkt (also auf das Zusammenwirken der einzelnen nationalen Regierungen).
Eine weitere zentrale Neuerung des Vertrages war die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion. Daneben enthält er Bestimmungen, um Handlungsfähigkeit und Qualität der neu geschaffenen Union zu verbessern, wie die Einführung einer Unionsbürgerschaft mit europaweitem Aufenthalts- und Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen, die Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen in mehreren Politikbereichen, die Einrichtung der Kohäsionsfonds, die Einführung föderaler Elemente (Ausschuss der Regionen), die Verbesserung der Entscheidungsverfahren sowie die Verbesserung der intergouvernementalen Zusammenarbeit in der GASP und ZJIP.
In den Vertrag wurde eine Klausel eingefügt, die seine erneute Revision im Jahr 1996 vorsah. Ihr wurde mit dem 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam genüge getan.
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