Sprachpflege


Man kann Werth und Würde der deutschen Schriftsprache lebhaft anerkennen und dennoch wünschen, daß die ober- und niederdeutschen Dialekte sich im Munde des Volkes lebendig erhalten. Ich theile diesen Wunsch nicht. Was namentlich die Frage betrift, welche den Gegenstand dieser kleinen Schrift ausmacht: »ist die niedersächsi-sche Volkssprache zu pflegen oder auszurotten?« so antworte ich aus innigster Ueberzeugung und aus Gründen, welche ich darlegen werde: sie ist auszurotten, durch jedes mögliche Mittel auszurotten.
(Ludolf Wienbarg: Soll die plattdeutsche Sprache gepflegt oder ausgerottet werden? Gegen Ersteres und für Letzteres beantwortet von Dr. Ludolf Wienbarg, 1834)

Heute würde man über solche oder ähnliche Aussagen zum Glück entweder nur müde lächeln oder aufgeregt die gegensätzliche Meinung erörtern. Heute ist man sich – ob in Politik, Sprachvereinen oder Medien – einig:
Plattdeutsch soll und muss als Teil der historisch gewachsenen norddeutschen Kultur und Identität erhalten bleiben!
Doch wie sehen die Bemühungen um diese Pflege gegenwärtig aus? Und kämpfen Sprachliebhaber allein auf weiter Flur? Oder haben auch Politikerinnen und Politiker begonnen, sich für den Erhalt des Plattdeutschen einzusetzen? Im Folgenden wird ein Blick auf die sprachpflegerischen Tätigkeiten in den unterschiedlichen Bereichen geworfen.

Heimatvereine
Politische Bemühungen
Plattdeutsch in der Schule
Akademische Bemühungen


Heimatvereine

In vielen norddeutschen Heimatvereinen nimmt die Pflege der plattdeutschen Sprache einen hohen Stellenwert ein. So hat zum Beispiel der Heimatverein Meppen e.V. eine Gruppe gegründet, die sich „dem alten Brauchtum“ verschrieben hat und zum regelmäßigen Plattdeutschklönen einlädt. In Münster hat der Stadt-heimatbund Münster gleich an mehreren Stellen „En Blatt Platt to´t Metniëhmen“ aufgehängt. Die monatlich wechselnden „Afriet-Riemels“, also „Abreiß-Gedichte“, können von jedem Besucher der Stadt mitgenommen werden und liefern nebenbei noch Informationen über Heimatbund und Sprache. Glatt ein Fall für unsere Rubrik „Kiek, dat is Platt!“ Und das sind nur zwei Beispiele aus einem großen Pool von Heimatverbänden, die sich um den Erhalt des Plattdeutschen kümmern.
Das Interesse an der plattdeutschen Sprache und deren Erhalt scheint also groß. Sprecherinnen und Sprecher können und wollen sich in „ihrem“ Plattdeutsch austauschen und dafür engagieren.


Politische Bemühungen

Dieses Interesse  hat auch die Politik erkannt, die mit der 1992 unterzeichneten Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen den Schutz des Plattdeutschen verspricht.
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist eine vom Bundestag und Bundesrat ratifizierte Urkunde, die von den meisten Mit-gliedsstaaten des Europarats unterzeichnet wurden. In dieser erklären sich die Mitgliedsstaaten bereit, geschichtlich ge-wachsene Regional- oder Minderheitensprachen Europas, „von denen einige allmählich zu verschwinden drohen“, zu erhalten. Dabei erkennen sie an, dass diese Sprachen zur Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas beitragen und somit als Teil der kulturellen Vielfalt zu unterstützen sind.
Regional- oder Minderheitensprachen sind laut Urkunde jene Sprachen, die „herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses Staates gebraucht werden, die eine Gruppe bilden, deren Zahl kleiner ist als die der Übrigen Bevölkerung des Staates“. Außerdem müssen sich diese Sprachen von den Amtssprachen des Staates, in dem sie gesprochen werden, unterscheiden. Wichtig ist dabei, dass von der Europäischen Charta keine Dialekte unterstützt werden. Das Plattdeutsche hat demnach den Status einer Regionalsprache und wird im Rahmen der politischen Urkunde nicht als Dialekt betrachtet. Ein Argument für das Plattdeutsche als eigene Sprache ist der sprachlich große Abstand zwischen dem Standarddeutschen und Plattdeutschen, der vor allem durch das Ausbleiben der Zweiten Lautverschiebung verursacht wurde. Außerdem wird angeführt, dass 20 Prozent der plattdeutschen Wörter keine hochdeutsche Entsprechung haben, wohl aber im Englischen oder in den skandinavischen Sprachen.
Klingt schief. Vielleicht besser: „Die Frage, ob das Platt-deutsche als Regionalsprache anerkannt wird, muss in Deutschland – als Kultusangelegenheit – letztendlich von den einzelnen Bundesländern entschieden werden. Die Länder können der EU-Charta nach Teil II oder nach Teil III zustimmen.
In Teil II der Charta werden die Ziele und Grundsätze der Charta in Artikel 7 beschrieben. Hier werden die Regional- und Minderheitensprachen – und somit auch das Plattdeutsche – als „Ausdruck des kulturellen Reichtums“ anerkannt. Daher wird in den Grundsätzen auch die Notwendigkeit der Förderung dieser Sprachen und die Erleichterung des Gebrauchs und ihre Erhaltung und Entwicklung festgehalten. Dazu sollen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung stellen und beispielsweise die Massenmedien „ermutigen, dasselbe Ziel zu verfolgen.“ Diese allgemeinen Erklärungen wurden von Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt unterzeichnet.
In Teil III finden die sehr allgemeinen Ziele und Grundsätze in 98 konkreten Maßnahmen Anwendung. Die Bundesländer, die sich zu Teil III verpflichten, müssen 35 dieser Punkte umsetzen. Dabei sind sie frei, welche der Punkte sie durchführen.


Ein Beispiel: Unter Artikel 8 (Bildung), Punkt 1 erklären sich die Bundesländer bereit entweder

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzubieten oder
ii) einen erheblichen Teil der vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional- oder Minderheitensprachen anzu-bieten oder
iii) eine der unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maß-nahmen zumindest auf diejenigen Schüler anzuwenden, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird, oder
iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich der vorschulischen Erziehung haben, die Anwendung der unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen Maßnahmen zu begünstigen und/oder dazu zu ermutigen.

Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Teil III der Charta unterzeichneten, haben unter diesem Punkt die letzte Möglichkeit gewählt und ermutigen somit zur Verwendung der plattdeutschen Sprache in der vorschulischen Erziehung.
Neben dem Bereich Bildung gehören Maßnahmen in den Bereichen Justizbehörden, Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienst-leistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitender Austausch an.
Ob die Staaten bzw. die Bundesländer ihren Verpflichtungen nachkommen, wird von einem Sachverständigenausschuss überprüft. Dieser fordert alle drei Jahre den sogenannten Staatenbericht über Umsetzungen der Maßnahmen ein.
Um einen konstruktiven Dialog zwischen den Politikerinnen und Politikern, die diese Maßnahmen umsetzen, und den Sprecherinnen und Sprechern zu etablieren, hat sich 2002 der Bundesraat för Nedderdüütsch gegründet. Dieses Gremium vertritt die Interessen der plattdeutschen Sprachgruppe und besteht aus 18 Delegierten. Von diesen sind je zwei Delegierte aus den acht Bundesländern, die die Charta unterschrieben haben und zwei aus der Plautdietsch-Sprechergemeinschaft. Wer als Delegierter ausgesandt wird, regeln die Landesverbände des Bundes Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) sowie der Verein der Plautdietsch-Freunde e.V. Der Bundesraat kommentiert die Staatenberichte und überprüft dabei, ob die Interessen der Sprecherinnen und Sprecher ausreichend berücksichtigt wurden. Außerdem stellen die Delegierten Forderungen, die sie zum Beispiel in den Schweriner Thesen oder in den Kulturthesen festhalten. Hier kommen sie zu klaren Aussagen wie beispielsweise „Der Bestand des Niederdeutschen in Norddeutschland ist gefährdet“ oder „Die Regionalsprache Niederdeutsch ist Teil unserer Kultur.“ und erwarten unter anderem, dass Plattdeutsch ein fester Bestandteil der Kulturarbeit wird.


Plattdeutsch in der Schule

Um sich auch in Zukunft auf Plattdeutsch unterhalten zu kön-nen, ist die Weitergabe der Sprache eine wichtige Aufgabe bei der Sprachpflege. Hierbei treten besonders Schulen in den Mittelpunkt der Bemühungen, die sich an den Vorgaben der EU-Charta orientieren.
Voraussetzung für die Einbindung des Plattdeutschen in die Schule ist dessen Aufnahme in die Lehrpläne entweder als ei-genständiges Schulfach oder als Teil anderer Fächer (wie beispielsweise die Einbindung in den Deutschunterricht). In Hamburg gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 gleich zehn Pilotschulen, die Grundschülern Plattdeutsch als Unterrichtsfach anbieten. In Schleswig-Holstein und Niedersachen hingegen wird es in geeignete Fächer integriert, um so neben der Sprachkompetenz auch das Verständnis für Plattdeutsch zu fördern. Die Schulen, die sich in Niedersachsen besonders um Spracherwerb und -begegnung verdient machen, können außerdem den Titel „Plattdeutsche Schule“ erhalten.
Mit der Einbindung des Plattdeutschen in die Schule geht die Ausbildung von Lehrkräften einher, die den Kindern kompetenten Sprachunterricht geben. Diese Ausbildung ist Voraussetzung für Schulunterricht auf und über Plattdeutsch. Besonders Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern verschrieben. Hier gibt es seit 2006 einen dreijährigen Zertifizierungs-Kurs, der Lehrerinnen und Lehrer befähigt, Plattdeutsch in ihr ursprüngliches Fach zu integrieren. Inzwischen haben diesen Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern schon 100 Lehrerinnen und Lehrer erreicht.
Auch in Münster tut sich was. Seit dem Schuljahr 2014/2015 führt die Bezirksregierung Münster ein fünfjähriges Schulprojekt durch, an dem insgesamt acht Schulen teilnehmen können. Das Projekt enthält mehrere Unterrichtsvarianten für Plattdeutsch für die Klassenstufen drei und vier. Plattdeutsch wird hier entweder als Arbeitsgruppe oder als bilingualer Unterricht in die Woche der Grundschüler eingebaut. Um die Lehrerinnen und Lehrer in dem im Münsterland vorherrschenden Kleiplatt auszubilden, unterstützt die Universität Münster die Arbeit an den Schulen. Die Professoren Hans-Joachim Jürgens und Helmut Spiekermann bieten Lehrerfortbildungen an, die die Grundlagen des Plattdeutschen und die Unterrichtsplanung mit Materialien vermitteln sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schild

Akademische Bemühungen

Auch Hochschulen in Deutschland engagieren sich für den Erhalt des Plattdeutschen und leisten insbesondere einen Beitrag zur Ausbildung von qualifizierten Lehrkräften und zur Erforschung des Plattdeutschen in allen Kontexten.
In Greifswald haben Lehramtsstudentinnen und -studenten die Möglichkeit, durch ein Studium des Schwerpunktes „Niederdeutsch“ eine Zusatzqualifikation zu erwerben, die sie fit für die Einbindung des Plattdeutschen in ihren zukünftigen Unterricht macht. Dies scheint bei den Studierenden der Universität sehr gut anzukommen: Sie hat sich 2003 eine Gruppe zu der Initiative Plattdeutsch zusammengeschlossen, um bei gemeinsamen Treffen regelmäßig Plattdeutsch zu sprechen.
In Flensburg ist das Erlernen von Plattdeutsch im ersten Semester des Germanistik-Studiums sogar Pflicht. Wer danach Lust hat, sich noch weiter intensiv mit dem Plattdeutschen zu beschäftigen, kann in seinem Studium den Schwerpunkt auf Plattdeutsch legen.
An den Universitäten Kiel, Hamburg und Greifswald gibt es Masterstudiengänge, auf deren Lehrplan nur Plattdeutsch steht, in Oldenburg ist seit 2023 eine Ausbildung zur Lehrkraft Niederdeutsch für die Sekundarstufe I möglich. Und in Münster, Kiel und Hamburg existieren Professuren, die sich schwerpunktmäßig mit der Erforschung des Plattdeutschen befassen.