Promotionsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 03.07.2023
Diese Promotionsordnung gilt automatisch für Personen, die ihre Promotion ab dem Wintersemester 2023/24 beginnen oder ihre Promotion vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben, aber ihren Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung ab dem Wintersemester 2023/24 einreichen.
Anmerkung: Zu Beginn eines Promotionsvorhabens nach der Promotionsordnung vom 03.07.2023 müssen Sie gemäß § 4 Abs. 2 außerdem eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer/m Erstbetreuer*in abschließen. Bitte lassen Sie dem Promotionsprüfungsamt eine Kopie der Betreuungsvereinbarung zur Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens zukommen. |
Die Phase der Promotionsprüfung beginnt mit dem Antrag auf Zulassung und endet mit der erfolgreich abgeschlossenen Disputation als finaler Prüfungsleistung. Das Verfahren der Promotionsprüfung dauert durchschnittlich 3 bis 4 Monate. Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf finden Sie hier.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung erfolgt zeitgleich mit der Einreichung der Dissertation. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Bitte beachten Sie, dass Prof. Dr. Edzer Pebesma das Dekaneamt seit dem 01.10.2024 übernommen hat.
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Promotion (§ 8 Abs. 1)
- Bestätigung zur gültigen Promotionsordnung vom 03.07.2023
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falls nicht bereits übermittelt: Kopie der Betreuungsvereinbarung (§4 Abs. 2)
- eine digitale Fassung der Dissertation und zehn gebundene Exemplare der Dissertation (§ 8 Abs. 2a; KEINE Spiralbindung, identisch mit digitaler Fassung, inkl. Zusammenfassung, tabellarischen Lebenslauf einbinden und unterschreiben, Vorlage für Einband und Titelseite; Angabe der ORCID iD empfohlen)
ODER* eine digitale Fassung der Dissertation mit unterschriebenem Lebenslauf (§ 8 Abs. 2a i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2) - einen separaten unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (§ 8 Abs. 2b)
- beglaubigte Kopien der (Diplom-/Master-)Zeugnisse und Urkunden (§ 8 Abs. 2c i. V. m. § 3; Beglaubigung einer Kopie auch im Promotionsprüfungsamt unter Vorlage des Originals möglich)
- durchgehende Semesterbescheinigungen für den Zeitraum des Promotionsstudiums (§ 3 Abs. 2)
- Versicherungen und Erklärungen (§ 8 Abs. 2d-e)
- zusätzlich bei kumulativen Dissertationen: Erklärung der Betreuerin/des Betreuers (§ 8 Abs. 2f i. V. m. § 9 Abs. 4b)
*Gemäß § 19 können Sie die Unterlagen auch in digitaler Form abgeben. Bei digitaler Einreichung benötigen wir den Antrag auf Zulassung dennoch in Schriftform, folglich mit originaler Unterschrift (§ 8 Abs. 1). Außerdem müssen die Zeugnisse und Urkunden ergänzend zu den digitalen Versionen dem Promotionsprüfungsamt im Original vorgelegt werden. Um zu klären inwiefern auch die Veröffentlichung Ihrer Dissertation digital erfolgen kann, erkundigen Sie sich bitte bei der Hochschulschriftenstelle.
Bitte stimmen Sie für die Einreichung Ihrer Dissertation einen Termin ab: Franziska Holterhaus (Vertretung: Rebecca Bast), promogeo@uni-muenster.de, +49 251 83-30002 (-03). Sie können Ihre Unterlagen auch per Post einsenden (Dekanat FB 14, Franziska Holterhaus, Heisenbergstraße 2, Raum 03, 48149 Münster)
Im Rahmen der Einreichung Ihrer Dissertation möchten wir Sie außerdem bitten, Angaben zu promotionsbezogenen Auslandsaufenthalten zu machen. Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage und senden diese per E-Mail an promogeo@uni-muenster.de. Falls es keine promotionsbezogenen Auslandsaufenthalte gab, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls per E-Mail mit.