FAQs

Allgemeine Anmerkung: 
Die FAQs dienen als Orientierungshilfe und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus ihnen können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.  

1. Ansprechpartner_innen

1.1 Wer sind meine Studienberater_innen und Ansprechpartner_innen?

  • für allgemeine Fragen rund um das Studium Geographie und Lehramt Geographie: Front Office Geo/Lök
  • für spezifische Fragen zum Studium: erst ​Front Office Geo/LÖK​, später evtl. zur/m Studienberater_in 
  • für einen BAföG-Nachweise: Studienberater_in
  • für die Anerkennung von Leistungen aus dem Erasmus oder aus einem anderen Studiengang: Studienberater_in
  • bei Fragen rund um das Thema Erasmus: Erasmusbüro des Fachbereich 14
  • für eine Entlastungsbescheinigung: Den Vordruck gibt es ​hier​
  • für die Prüfungsanmeldung, wenn ich außercurricular studiere: Studienberater_in 

 

Studienberater_innen​ am Institut für Geographie

2. Leistungen und Anerkennungen

2.1 Welche Leistungen muss ich erbringen?

Die zu erbringenden Leistungen hängen maßgeblich vom jeweiligen Studiengang und der dazugehörigen Studienordnung ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt ​Studiengänge​ und in Ihrer jeweiligen Studienordnung.

2.2 Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen? 

Ihre erbrachten Leistungen können Sie in der Regel in ​QISPOS ​einsehen. 

2.3 Was ist QISPOS? 

QISPOS ist das zentrale Portal zur Verbuchung und Einsicht von erbrachten Leistungen. Einige, wenige Studiengänge werden nicht über QISPOS verwaltet. Ohne eine fristgerechte Anmeldung ist eine Verbuchung von Leistungen nicht möglich. Weitere Informationen zu QISPOS finden Sie ​hier​. 

2.4 Was ist HIS-LSF? 

HIS-LSF​ ist das zentrale Portal zur Vergabe von Veranstaltungsplätzen. Bitte beachten Sie, dass zur Vergabe von Veranstaltungsplätzen bestimmte Zeiträume einzuhalten sind. 
LSF-Anmeldungen sind für die Prüfungsverwaltung irrelevant. 

2.5 Ist es möglich, eine Note zu verbessern? 

Wenn Sie eine Prüfung bereits bestanden haben, schließen die meisten Prüfungsordnungen eine Wiederholung zum Zweck der Notenverbesserung aus. Ausnahmen hiervon sind: Bachelor Geowissenschaften (alte Ordnungen; ab PO Version 13 ist die Notenverbesserung ausgeschlossen) & Master Geowissenschaften (alte Prüfungsordnung). 

2.6 Wie kann ich weitere Leistungen anerkennen lassen? 

Für Leistungsanerkennungen sind die Studienberater_innen zuständig. Bringen Sie hierzu eine beglaubigte Übersicht über die anzuerkennenden Kurse in die Sprechstunde mit. Um festzustellen, zu welchen Kursen am Institut Ihre Leistungen äquivalent sind, ist es hilfreich, wenn Sie möglichst genaue Informationen über den Inhalt des Kurses und den Umfang Ihrer Leistung mitbringen. 

2.7 Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen? 

Die Einstufungen in höhere Fachsemester nimmt die Studienberat_innen vor. Hierzu müssen Sie Ihre erbrachten Leistungen (Originale oder beglaubigte Kopie) vorlegen, auf Grund derer Sie sich einstufen lassen wollen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches einschreiben können. Die konkrete Anerkennung erfolgt erst nach der Einschreibung, die ebenfalls die Studienberat_innen vornehmen. Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester erhalten Sie beim Studierendensekretariat​. 

2.8 Wie und wo erhalte ich eine beglaubigte Leistungsübersicht? 

Ein Ausdruck der erbrachten Leistungen ist bei Bedarf beim zuständigen ​Prüfungsamt erhältlich, das gilt insbesondere für die über QISPOS erfassten Studiengänge.  Beglaubigungen von Zeugnisunterlagen können Sie kostenlos beim ASTA vornehmen lassen. 

2.9 Kann ich während des Bachelorstudiums Kurse aus dem Masterstudium vorziehen?

Die Frage, ob Studien- oder Prüfungsleistungen aus der Masterphase vorgezogen und somit bereits während der Bachelorphase erbracht werden können, ist in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich geregelt. 
Es ist nicht möglich im Sudiengang BSc Geographie Prüfungsleistungen aus dem MSc Humangeographie vorzuziehen. Studienleistungen können über das Formular zur Anerkennung außercurricular erbrachter Leistungen anerkannt werden. Prüfungsleistungen (z.B. im Rahmen von MAPs) sind nur nach Einschreibung in den Studiengang MSc Humangeographie abzulegen. 
In den neuen lehramtsrelevanten Bachelorstudiengängen ab WS 2011 ist das Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education ​nur im Fall von Studienleistungen​, nicht aber im Fall von Prüfungsleistungen möglich. Im Rahmen des außercurricularen Studierens ist also ein Vorziehen von Leistungen, die nach der Master-Prüfungsordnung als Prüfungsleistung ausgewiesen sind nicht möglich und auch später nicht anrechenbar. Vorgezogen werden kann demnach für den Master of Education Gym/Ges nach LABG 2009 lediglich ein fachdidaktisches Seminar. 

2.10 Kann ich am IfG außercurricular Leistungen erbringen? 

Bitte wenden Sie sich an die StudienberaterInnen.

2.11 Was passiert, wenn ich mich vergessen habe bei QISPOS anzumelden​? 

Wenn die Frist zur Anmeldung einer Studien- und/oder Prüfungsleistung verstrichen ist, kann ein Härtefallantrag beim zuständigen Prüfungsamt auf Anerkennung der Leistung gestellt werden. 

2.12 Wie lasse ich mir Kurse anrechnen, die ich für den Masterstudiengang nachholen muss? 

Für die Anerkennung von nachzuholenden Kursen ist das Formular „Ergänzende Studienverpflichtung für Master-Studierende“ auszufüllen. Dieses erhalten Sie im Geschäftszimmer oder beim zuständigen Studienberater. 

3. Prüfungen und Abschlussarbeiten

3.1 Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?

Zur Prüfungsanmeldung nutzen Sie in der Regel das Portal QISPOS. Bitte beachten Sie die jeweiligen ​QISPOS-Anmeldephasen​. Bei einigen Veranstaltungen, zum Beispiel bei ausgewählten Exkursionen, kann es zu abweichenden Anmeldephasen bei QISPOS kommen.

3.2 Was muss ich machen, wenn ich zu einer Prüfung nicht antreten kann? 

Sie haben sich für eine Leistung angemeldet und können diese nicht erbringen. Aus einem triftigen Grund können Sie auch nach Ablauf der verbindlichen Anmeldefrist von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Können Sie an einer Prüfungsleistung aus kurzfristigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht teilnehmen, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich nur dann ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, wenn das Attest spätestens am Tag nach der Säumnis entweder persönlich bzw. durch eine beauftragte Vertretung abgegeben oder postalisch versendet wird (Datum des Poststempels). Eine spätere Abgabe bzw. ein späteres Versenden des Attestes muss telefonisch angezeigt worden sein. 

3.3 Bekomme ich die Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) auch zurück?

Die Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) können Ihnen nicht zurückgegeben werden, sondern werden archiviert. Sie haben die Möglichkeit, ihre Prüfungsleistungen einzusehen. Für Klausuren gibt es entsprechende Einsichtstermine, für Prüfungen anderer Art wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Dozierenden.  

3.4 Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen? 

Je nach Studiengang stehen Ihnen verschiedene Prüfer_innen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie ​hier​. 

3.5 Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an und welche Fristen muss ich dabei beachten? 

Wie Sie sich für Ihre Abschlussarbeit anmelden und welche Fristen Sie beachten müssen, hängt von Ihrem Studiengang ab​. Weitere Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie ​hier​.  

3.6 Welchen Umfang hat die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit? 

Der Umfang der Abschlussarbeit ist abhängig vom Studiengang. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen ​Prüfungsordnung​.  

3.7 Wie lang ist die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit? 

Der Umfang der Abschlussarbeit ist abhängig vom Studiengang. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen ​Prüfungsordnung​.  

3.8 Wann und wie muss ich mich zum Masterkolloquium anmelden? 

Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich an die betreuenden Lehrenden und sprechen einen Termin im Anschluss an die Erstellung der Gutachten ab. Weiterhin muss eine formlose Anmeldung zum Masterkolloquium (per Mail) im Geschäftszimmer des Instituts für Geographie erfolgen. 

3.9 Ich habe Kritik an meiner Note, was kann ich tun? 

Bitte wenden Sie sich an die verantwortlichen Lehrenden der Lehrveranstaltung. 

3.10 Darf auch ein_e Prüfer_in außerhalb des IfG meine Abschlussarbeit betreuen?

Wenn Sie einen externen Zweitgutachter wünschen, müssen Sie dies in jedem Fall beantragen. Schreiben Sie dem Prüfungsamt hierfür eine Email mit Namen, Adresse und einer Begründung, warum der / die beantragte Gutachter_in fachlich geeignet ist, Ihre Arbeit zu bewerten sowie Titel der Arbeit und Namen des Erstgutachters/ der Erstgutachterin. 

3.11 Wo gebe ich meine schriftlichen Arbeiten ab? 

Detaillierte Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten finden Sie ​hier​.
Die Abgabe aller anderen Arbeiten wird in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.

3.12 Ich schreibe zwei Klausuren gleichzeitig, an wen wende ich mich mit diesem Problem? 

Bitte wenden Sie sich an die verantwortlichen Lehrenden der Lehrveranstaltung, in der Sie die Klausuren schreiben. 

4. Seminare und Lehrveranstaltungen

4.1 Wie und wo muss ich mich für Seminare anmelden?

Für die Anmeldung zu den IfG-Seminaren findet jeweils in der drittletzten Vorlesungswoche ein Seminarplatzvergabeverfahren statt. Dies wird über die entsprechenden Kanäle (IfG-Homepage, Learnweb "Schwarzes Brett") angekündigt. Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungsanmeldung im Anschluss wiederum QISPOS genutzt wird. In Härte- und Problemfällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozierenden.

4.2 Welche Lehrveranstaltungen gibt es? 

Eine Übersicht über Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis​.  

4.3 In welchen Veranstaltungen gibt es Anwesenheitspflicht? 

In den Modulbeschreibungen sind unter der Rubrik "Anwesenheit" die jeweiligen Anwesenheitspflichten in den unterschiedlichen Lehrveranstaltungen aufgeführt. 

4.4 Was passiert, wenn ich z. B. aufgrund von Krankheit mehrere Veranstaltungssitzungen / Exkursionstage verpasse? 

In den Modulbeschreibungen sind unter der Rubrik "Anwesenheit" die jeweiligen Anwesenheitspflichten in den unterschiedlichen Lehrveranstaltungen aufgeführt. Sollten hier Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich an die betreuenden Lehrenden. 

4.5 Wie bekomme ich einen Exkursionsplatz im Modul Regionale Geographie? 

Die Platzvergabe erfolgt zentral über den ​Exkursionspool​ (Front Office), der jährlich im Januar freigeschaltet wird. Dort können sich Studierende für Exkursionen des gleichen Kalenderjahres bewerben. 

4.6 Wann werden ORL-Tagesexkursionen angeboten? 

In der Regel finden am Ende der Vorlesungszeit bzw. zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit ORL-Tagesexkursionen statt. Achten Sie auf Aushänge im 3. OG, auf Ankündigungen im Learnweb (Schwarzes Brett) oder auf die Ankündigungen auf der Homepage des IfG unter "Studium" -> ​“Aktuelle Studieninformationen”​

4.7 Ich benötige einen Exkursionspass (ZFB, B HRSGe), wo erhalte ich diesen?

Exkursionspässe können im Front Office beantragt werden. 

5. Sonstiges

5.1 Wo befinden sich welche Räume?

Einen Raumplan des IfG finden Sie hier.

5.2 Welche Arbeitsräume des Instituts kann ich nutzen? Was muss ich dafür tun? 

Bestimmte Sitzungsräume müssen über das ​Raumbuchungssystem​ vor Ihrer Nutzung reserviert und gebucht werden. Die Labs und die Planungswerkstatt des IfG können bei Bedarf nach vorheriger Absprache mit dem Geschäftszimmer oder den entsprechenden 
AG-Mitarbeiter_innen genutzt werden.  

5.3 Wie komme ich in der Uni ins Internet? 

Zahlreiche Fragen und Antworten rund um die Themen E-Mail, Nutzerkennung und Passwörter sind auf den Seiten des ​CIT – Center for Information Technology​ zu finden. 

5.4 Wie funktioniert die Exmatrikulation nach der Abgabe der Abschlussarbeit? 

Für die Exmatrikulation ist eine ​Entlastungsbescheinigung​ nötig, mit der Sie nachweisen, dass Sie keine Bücher, Geräte oder Karten mehr entliehen haben.  
Weitere Informationen zur Exmatrikulation und zur Ausstellung von Zeugnisdokumenten finden Sie ​hier​. 

5.5 Wo bekomme ich eine Entlastungsbescheinigung? 

Den Vordruck gibt's ​hier​ (für Studierende der Lehreinheit 1 wird diese vom ILÖK bereitgestellt).