Reminder Ausschreibung des Förderpreises der Universitätsgesellschaft Münster 2025

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Die Universitätsgesellschaft schreibt für das Jahr 2025 den Förderpreis der Universitätsgesellschaft aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist.

Mit dem Preis sollen Nachwuchswissenschaftler*innen für besonders herausragende Forschungsleistungen ausgezeichnet werden.

Die Professor*innen der Universität Münster sind zur Nominierung der Preisträger*innen berechtigt. Der Preis wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung der Universitätsgesellschaft verliehen.

KRITERIEN

  • Preiswürdig sind Kandidat*innen, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der jeweiligen Fachrichtung eine herausragende wissenschaftliche Leistung erbracht haben.
  • Leistungen, die im Rahmen eines Studienabschlusses (Staatsexamen, Diplom, Magister, Bachelor, Master) oder einer Promotion erstellt worden sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
  • Die Leistung wird in der Regel durch eine oder mehrere wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen, die innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre fertig gestellt sein sollten.
  • Personen, die eine unbefristete Stelle als Hochschullehrer*in innehaben, sind von der Preisvergabe ausgeschlossen.

ANTRAGSFORM UND NOMINIERUNGSSCHLUSS

Die Anträge müssen folgende Inhalte vorweisen:

  • Ausführliche Begründung der wissenschaftlichen Leistung und der Preiswürdigkeit
  • Lebenslauf mit Nachweis der wissenschaftlichen Tätigkeitsfelder
  • Verzeichnis der Publikationen und der Forschungsarbeiten
  • Angaben zu bisherigen Auszeichnungen

Nominierungen werden bis zum 30.11.2024 angenommen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag als ein zusammenhängendes PDF-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle (universitaetsgesellschaft@uni-muenster.de).

Informationen und Satzung zum Nachwuchsförderpreis finden Sie  hier.