Reminder Ausschreibung des Förderpreises der Universitätsgesellschaft Münster 2025
Die Universitätsgesellschaft schreibt für das Jahr 2025 den Förderpreis der Universitätsgesellschaft aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist.
Mit dem Preis sollen Nachwuchswissenschaftler*innen für besonders herausragende Forschungsleistungen ausgezeichnet werden.
Die Professor*innen der Universität Münster sind zur Nominierung der Preisträger*innen berechtigt. Der Preis wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung der Universitätsgesellschaft verliehen.
KRITERIEN
- Preiswürdig sind Kandidat*innen, die unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der jeweiligen Fachrichtung eine herausragende wissenschaftliche Leistung erbracht haben.
- Leistungen, die im Rahmen eines Studienabschlusses (Staatsexamen, Diplom, Magister, Bachelor, Master) oder einer Promotion erstellt worden sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
- Die Leistung wird in der Regel durch eine oder mehrere wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen, die innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre fertig gestellt sein sollten.
- Personen, die eine unbefristete Stelle als Hochschullehrer*in innehaben, sind von der Preisvergabe ausgeschlossen.
ANTRAGSFORM UND NOMINIERUNGSSCHLUSS
Die Anträge müssen folgende Inhalte vorweisen:
- Ausführliche Begründung der wissenschaftlichen Leistung und der Preiswürdigkeit
- Lebenslauf mit Nachweis der wissenschaftlichen Tätigkeitsfelder
- Verzeichnis der Publikationen und der Forschungsarbeiten
- Angaben zu bisherigen Auszeichnungen
Nominierungen werden bis zum 30.11.2024 angenommen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag als ein zusammenhängendes PDF-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle (universitaetsgesellschaft@uni-muenster.de).
Informationen und Satzung zum Nachwuchsförderpreis finden Sie hier.