Ausschreibung Friedrich-Wilhelm Hauss-Lipperheide-Stiftung für Förderprojekte 2025
Die Friedrich-Wilhelm Hauss-Lipperheide-Stiftung schreibt die Förderung von Projekten für das Jahr 2025 aus.
Gemäß der Stiftungssatzung sind alle Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Münster, die im weitesten Sinne mit der Kinderheilkunde befasst sind, sowie auch das Familienhaus am UKM berechtigt, Anträge auf Förderung von Projekten zu stellen. Der Höchstförderbetrag für ein einzelnes Projekt liegt in der Regel bei 10.000 €. Es sind die Vergaberichtlinien zu beachten.
Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass die Zuwendungsgesuche nach vorgeschriebenem Muster bis zum 30. November 2024 bei der Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft Münster e.V., Schlossplatz 3, 48149 Münster, einzureichen sind.
Antragsfrist: 30. November 2024
Das Stiftungskuratorium macht darauf aufmerksam, dass mit einer Entscheidung über die Förderanträge zum Jahresende zu rechnen ist.
Die Ausschreibung mit Vergaberichtlinien finden Sie hier.
Richtlinien für die Förderung aus Stiftungsmitteln
I. Ziele und allgemeine Regelungen
1. Gemäß § 2 ihrer Satzung dient die Stiftung folgendem ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck:
"die Förderung der Kinderheilkunde im Bereich der Universitätskliniken der Universität Münster. Soweit es die Mittel zulassen, werden begründete Anträge bezuschusst, die
a) wissenschaftliche Projekte auf dem Gebiet der Kinderheilkunde betreffen,
b) dem Fortschritt der Therapie insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugend-Onkologie dienen,
c) im weitesten Sinne das Befinden von schwerkranken im UKM behandelten Kindern verbessern helfen.“
2. Die Bewilligung von Fördermitteln bezieht sich auf das jeweils kommende Kalenderjahr. Das Fördervolumen ist begrenzt und wird derzeit mit der jährlichen Vergabe von 3 bis höchstens 4 Regelzuwendungen i. S. Zi. I. 5 ausgeschöpft. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der Rechnungen bzw. Terminabrufe.
3. Die Stiftung fordert Antragsberechtigte schriftlich auf, begründete Gesuche auf Unterstützung von Projekten zu stellen. Dazu richtet sie an den Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Münster die Bitte, die Aufforderung an die Antragsberechtigten in den wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb der Fakultät weiterzuleiten. Gleiches geschieht mit der Aufforderung an die Leitung des ‘Familienhauses Universitätsklinik Münster’ e. V..
4. Die Anträge müssen nach von der Stiftung vorgegebenen formalen Kriterien in schriftlicher Form eingereicht werden. Sie werden von den Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung geprüft und auf einer gesonderten Vergabesitzung im letzten Quartal des Antragsjahres bewilligt.
5. In der Regel soll der Höchstförderbetrag für ein einzelnes Projekt nicht über 10.000,00 € liegen. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden für ein einzelnes Projekt auch höhere Beträge bewilligt.
6. Antragsberechtigt sind neben der Leitung des ‘Familienhauses Universitätsklinik Münster’ e.V. in der Regel nur an der Universität Münster tätige Mitglieder des Lehrkörpers sowie bei entsprechender Befürwortung durch den zuständigen Hochschullehrer auch Mitglieder des wissenschaftlichen Personals der medizinischen Fakultät. In strikten Ausnahmefällen können externe Projektträger bezuschusst werden, wenn sich die medizinische Fakultät der Universität Münster in einer schriftlichen Eingabe dafür ausspricht.
7. Einer Antragstellung sind beizufügen:
- Genaue Angaben zur Höhe der Antragssumme
- Kostenvoranschlag für das Gesamtprojekt
- Angaben zu Eigenleistungen und Zuwendungen Dritter
- Kurzbeschreibung von Zielen und Inhalten des Projekts
- Begründung für die gewünschte Unterstützung seitens der Stiftung.
Die Anträge sind jeweils einseitig beschriftet in einfacher schriftlicher und elektronischer Ausfertigung (universitaetsgesellschaft@uni-muenster.de) bei der Geschäftsstelle der Universitätsgesellschaft Münster e.V. Schlossplatz 3, 48149 Münster, einzureichen.
Die Abgabefrist ist unbedingt einzuhalten.
II. Kriterien der Förderung durch die Stiftung
1. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn andere zuständige Institutionen (z.B. Universität, Drittmittelgeber) eine Unterstützung nachweislich nicht oder nicht vollständig leisten. Entsprechende Darlegungen sind im gegebenen Fall erforderlich.
2. Gefördert werden nur Projekte, die allgemein anerkannten wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und sich durch Originalität oder herausragende Besonderheiten auszeichnen.
3. Von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind insbesondere:
- Projekte, die der Auftragsforschung dienen
- Personalbesoldung
- Gastaufenthalte Dritter.
4. Projekte, die von dritter Seite mangels Förderungswürdigkeit abgelehnt worden sind, werden nicht unterstützt. Der Antragsteller erklärt mit seinem Antrag verbindlich, dass eine solche Ablehnung nicht erfolgt ist.
5. Die Stiftung gibt Anträgen auf Förderung eines neuen wissenschaftlichen oder neuen betreuenden Projekts den Vorrang. Anschlussförderungen des gleichen Projekts oder wiederholte Förderungen eines ähnlichen Projekts sind nur bei Vorliegen besonderer Bedingungen möglich.
6. Die Stiftung ist in begründeten Ausnahmefällen bereit, eine Ausfallbürgschaft für Projektkosten zu geben, - dies aber nur dann, wenn die zuvor genannten Richtlinien erfüllt sind und wenn nachweislich von dritter Seite erwartete oder zugesagte Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.
7. Der Antragsteller verpflichtet sich, spätestens bis Mitte des dem Bewilligungszeitraum nachfolgenden Jahres eine Schlussabrechnung vorzulegen und Nachweise über den Erfolg des Projekts zu erbringen.
III. Antragsmuster (Mindestangaben)
Friedrich-Wilhelm Hauss-Lipperheide - Stiftung
p. Adr: Universitätsgesellschaft Münster e.V.
Geschäftsstelle: Frau Dr. Barbara Kolany-Raiser
Schlossplatz 3, 48149 Münster
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Antragsteller:
(Name und Institut)
Antragssumme:
(lt. beigef. Kostenaufstellung mit Angaben über Eigenleistung und Zuwendung Dritter)
Projekt:
(Kurzbeschreibung)
Begründung: