Ausschreibung Förderprojekte 2025

© UG

Aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden unterstützt die Universitätsgesellschaft sowohl Vorhaben in den Bereichen Lehre und Forschung, kulturelle Aktivitäten sowie Studierendeninitiativen an der Universität Münster für die staatliche Mittel nicht verfügbar oder nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch die Universitätsgesellschaft für eine wertvolle und erfolgreiche Arbeit in vielen Bildungs- und Wissenschaftsgebieten der Universität unverzichtbar geworden.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Universitätsgesellschaft unterstützt folgende Förderformate:

Leuchtturmprojekte: Förderung von Forschungs- und Lehrprojekten mit Be­zug zur Universität Münster und/oder zur Stadt Münster und hoher Außenwirkung(maximal je 15.000 Euro),

Förderung von Kunst und Kultur an der Universität Münster(maximal je 5.000 Euro),

Förderung von Studierendeninitiativen (maximal je 5.000 Euro).

 

WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?

Antragsberechtigt sind in der Regel nur an der Universität Münster tätige Professo­rinnen und Professoren. Ebenfalls antragsberechtigt sind Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Münster sowie studentische Grup­pen, die Aufgaben innerhalb der Universität Münster wahrnehmen. Diese Anträge müssen aber von einer Professorin/einem Professor der Universität Münster schrift­lich befürwortet werden.

 

ANTRAGSSCHLUSS:
Die Anträge müssen bis spätestens zum 31. August 2024 als zusammenhängendes PDF in einer E-Mail an die Geschäftsstelle unter universitaetsgesellschaft@uni-mu­enster.de zu senden.

Die AUSSCHREIBUNG finden Sie hier.

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie hier.