Nachholtermin der Preisverleihung des Ernst Hellmut Vits-Preises 2020

Am Dienstag, den 12.Oktober 2021 wird die Historikerin Prof. Dr. Ute Frevert im Rahmen eines Festaktes der Ernst Hellmut Vits-Preis 2020 in der Aula des Schlosses ab 18:00 Uhr durch die Universitätsgesellschaft Münster e.V. verliehen.
Der Preis wurde 1968 anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gesellschaft ins Leben gerufen. Damals wurde beschlossen einen Preis für einen hervorragenden wissenschaftlichen Beitrag, durch den Wege zur geistigen und materiellen Verbesserung des Lebens in der von Wissenschaft und Technik bestimmten Welt gewiesen werden, zu stiften.
In Anerkennung der Verdienste des langjährigen Vorsitzenden der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität wird dieser Preis nach Ernst Hellmut Vits benannt. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Er wird in zweijährigem Turnus verliehen. Im Wechsel wird ein Beitrag aus dem Bereich der Naturwissenschaften bzw. Medizin und aus den Geisteswissenschaften gewählt. Preisträger*innen können sowohl für eine einzige Leistung als auch für das Lebenswerk ausgezeichnet werden. Der Preis wird in der Regel für deutschsprachige Beiträge verliehen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, jeder Fachbereich der Universität Münster sowie der Vorstand und das Kuratorium der Universitätsgesellschaft Münster sind berechtigt, preiswürdige Beiträge vorzuschlagen.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 07. Oktober 2021 per mail unter anmeldung-vits-preis@universitaetsgesellschaft-muenster.de oder telefonisch unter 0251-83-22218 erforderlich. Einlass erfolgt ab 17:00.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zur Veranstaltung nur für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich ist. Wir sind verpflichtet, diese Zugangsvoraussetzungen zu überprüfen und bitten Sie, die entsprechenden Nachweise beim Einlass vorzuweisen.
Geimpft: Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels lmpfdokumentation (alle in Deutschland anerkannten Impfausweise) vorweisen können.
Genesen: Eine genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen.
Getestet: Personen, die ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorweisen können, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Grundsätzlich werden nur Befunde aus zertifizierten Testzentren akzeptiert.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder medizinisch) im gesamten Gebäude und sowie Platz verpflichtend ist.
Um allen Interessierten die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen, arbeiten wir an einer Videokonferenzlösung. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie persönlich vor Ort teilnehmen möchten oder per Videokonferenz.
Mehr Informationen zum Ernst Hellmut Vits-Preis und den früheren Preisträgern finden Sie hier.