Empfehlungen des Fachbereichs zum Umgang mit generativer KI in Studium und Prüfungsleistungen
Allgemeine Grundsätze:
Der Einsatz generativer KI im Studium, insbesondere bei Prüfungsleistungen, ist grundsätzlich nicht verboten, erfordert jedoch die Einhaltung einiger wichtiger Grundsätze. Studierende müssen sich darüber bewusst sein, dass sie für die Integrität und Richtigkeit der generierten Inhalte verantwortlich sind, wenn sie diese in ihren Prüfungsleistungen verwenden. Aktuelle KI-Programme und -Systeme können die Anforderungen und Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens nicht erfüllen, weil die generierten Informationen fehlerhaft, unvollständig, irreführend, urheberrechtlich fragwürdig oder intransparent sein können. Die Übernahme fehlerhafter Textstellen und Informationen können zu erheblichen Qualitätsmängeln in den betroffenen Arbeiten und Prüfungsleistungen führen. Verletzungen wissenschaftlicher Standards wirken sich direkt auf die jeweiligen Prüfungen aus. Von KI generierte Inhalte und Textstellen müssen deshalb von den Nutzenden sorgfältig überprüft und validiert werden. Zudem müssen Inhalte, die mithilfe von KI generiert wurden, sorgfältig und gewissenhaft gekennzeichnet werden (dies gilt auch dann, wenn die Informationen und Textstellen umformuliert wurden). Lehrende haben das Recht, für einzelne Prüfungen und Lehrveranstaltungen den Einsatz generativer KI als Hilfsmittel zu untersagen.
Formalia
Die Entscheidung über die formalen Anforderungen zur Verwendung generativer KI im Rahmen von Prüfungsleistungen obliegt den Lehrenden. Das Dekanat gibt folgende Leitlinie als Empfehlung heraus:
- Inhalte und Textstellen, die mit generativer KI erstellt wurden, müssen durch Zitationsangaben eindeutig gekennzeichnet werden. Anerkannte Gestaltungsrichtlinien für wissenschaftliche Texte liefern erste Leitlinien für den Umgang mit der Zitation generativer KI:
- Wenn Systeme und Programme der künstlichen Intelligenz als Hilfsmittel eingesetzt werden, muss der betreffenden Arbeit eine Erklärung hinzugefügt werden, die spezifiziert, welche generativen KI-Programme in welcher Weise verwendet wurden und welche Auswirkungen diese Hilfsmittel auf die Arbeitsergebnisse hatten.
- Um wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen, insbesondere Transparenz und Nachvollziehbarkeit, gerecht zu werden, müssen die vollständigen Prompts sowie die entsprechenden Ergebnisse und Antworten der KI in Form eines Appendix den jeweiligen Arbeiten angehängt werden. (Diese Anforderung kann vereinfacht werden, falls die verwendeten Programme und Systeme Arbeitsergebnisse oder Chatverläufe über Links für Dritte verfügbar machen. In diesen Fällen können entsprechende Inhalte auch mittels direkter Links nachgewiesen werden).
- Lehrende sind berechtigt, die oben beschriebenen Dokumentations- und Zitationspflichten im Rahmen einzelner Prüfungen und Lehrveranstaltung anzupassen oder zu reduzieren. Dies muss den Studierenden entsprechend kommuniziert und angekündigt werden.
- Lehrende sind berechtigt, die Verwendung generativer KI bei der Bearbeitung von Prüfungsleistungen zu untersagen. Dies muss den Studierenden entsprechend kommuniziert und angekündigt werden.
Die Verwendung von generativer KI als Hilfsmittel für Korrekturen von Rechtschreibung, Ausdruck oder Übersetzungen ist nach gegenwärtigem Stand zulässig und bedarf keiner umfassenden Dokumentation.