Das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verfassung der Universitä Münster sehen vor, dass die Erfüllung der Aufgaben der Universität insbesondere in Forschung und Lehre regelmäßig evaluiert wird.
Näheres zu Zielen, Verantwortlichkeiten, Verfahren und Koordinierung regeln die Evaluationsordnung der Universität Münster und die Leitlinien zur Evaluation von Forschung und Lehre. Diese werden durch Datenschutzrichtlinien ergänzt.
Technisch unterstützt wird die Evaluation von der Betrieblichen Datenverarbeitungssoftware "EvaSys". Wenn Sie Fragen zur technischen Umsetzung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Sven Niehues (Verwaltung, Abt. 5.3 Strategische Planung und Akademisches Controlling).