Prüfungsangelegenheiten

In Angelegenheiten der Prüfungsverwaltung und Prüfungsorganisation arbeitet das Dekanat eng mit dem Prüfungsamt I (gemeinsames Prüfungsamt der Fachbereiche 1, 2, 6, 7, 8, 9) zusammen.

Prüfungsberechtigung

In Kooperation mit den Instituten des Fachbereichs und dem Prüfungsamt I werden Prüfer*innen und Beisitzer*innen von Prüfungen semesterweise bestellt. Die Liste der bestellten Prüfer*innen wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Nachteilsausgleiche

Durch gesundheitliche Beeinträchtigungen können für Studierende im Verlauf des Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium auszugleichen, ist in allen Prüfungsordnungen der Universität Münster die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen. Mehr Informationen dazu finden Studierende hier.  Für die Lehrenden der Universität Münster stellt das Prüfungsamt I die Informationen zum Nachteilsausgleich zur Verfügung.