Fachbereichsrat für Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften
Der Fachbereichsrat ist das beschlussfassende Organ des Fachbereichs und damit zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereiches. Er ist insbesondere zuständig für den Erlass und die Änderung aller Ordnungen und Pläne innerhalb des Fachbereichs. Ausführliche Informationen zur Struktur und zur Arbeit des Fachbereichsrats finden Sie in der Fachbereichsordnung. (Den Link zur Ordnung inklusive Änderungsordnungen finden Sie in der rechten Spalte unter "Fachbereichsordnung".)