Die Ethik-Kommission prüft und bewertet die ethischen Risiken und die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben mit menschlichen Untersuchungsteilnehmer*innen, mit auf Menschen zurückzuführenden digitalen Daten oder mit anderen Akteuren, Einrichtungen oder Organisationen im Methodenkanon des Fachbereichs.
Anträge auf Begutachtung werden durch die für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Wissenschaftler*innen am FB 06 gestellt. Die Regeln zur Antragstellung und die Kriterien der Beurteilung können Sie den Richtlinien der Ethik-Kommission sowie dem Leitfaden zur Einreichung von Anträgen entnehmen.
Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und schicken dieses an den Vorsitzenden der Kommission, Prof. Dr. Oliver Treib, der auch für Rückfragen zur Verfügung steht.
Die Amtszeit der Mitglieder der Ethik-Kommission beträgt zwei Jahre.