Prüfungsordnung - Master CKG 2021
Prüfungsordnung (Stand: 17.06.2021)
Für Studierende, die ab dem Wintersemester 2021/22 den Master CKG studieren, gilt diese Prüfungsordnung.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Mareike Philipp im Studienbüro.
Prüfungsordnung - Master CKG 2015
Prüfungsordnung (Stand: 29.06.2015)
Änderungsordnung zum Master CKG 2015 (Februar 2017)
Änderungsordnung zum Master CKG 2015 (Juli 2019)
Für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 den Master CKG studieren, gilt diese Prüfungsordnung:
Informationsmail des Prüfungsamtes "Neue Prüfungsordnung ab dem WiSe 2021/22" vom 23.06.2021
Gemäß § 25 (3) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Christentum in Kultur und Gesellschaft vom 23.11.2020 kann das Studium nach der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Christentum in Kultur und Gesellschaft vom 29.06.2015 letztmalig im Sommersemester 2024 abgeschlossen werden kann. Wenn Sie Ihr Studium bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie in den Anwendungsbereich der aktuellen Prüfungsordnung überführt.
Es ist möglich, dass Sie gemäß § 25 (2) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Christentum in Kultur und Gesellschaft vom 23.11.2020 auf Antrag in den Anwendungsbereich der Prüfungsordnung vom 23.11.2020 wechseln können. Der Antrag ist beim Prüfungsamt zu stellen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Mareike Philipp im Studienbüro.
Prüfungsordnung - Master CKG 2009
Prüfungsordung (Stand: 04.11.2009)
Zugangs- und Zulassungsordnung (Stand: 04.11.2009)
Nach § 25 Absatz 3 der Übergangsregelung der Prüfungsordnung für den Master of Arts Christentum in Kultur und Gesellschaft vom 29.06.2015 werden die Studierenden zum Wintersemester 2018/19 in den Anwendungsbereich der aktuellen Prüfungsordnung überführt. Der Abschluss des Studiums nach der Prüfungsordnung vom 04.11.2009 konnte letztmalig zum 30.09.2018 abgeschlossen werden.
Ihre bereits absolvierten Leistungen, die in Ihrem Studienbuch dokumentiert wurden, legen Sie bitte ab dem Wintersemester 2018/19 im Studienbüro vor und lassen sich die Leistungen für die gültige Prüfungsordnungen anerkennen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Mareike Philipp im Studienbüro.