Der sogenannte "Sprachenflyer" informiert Sie über die je nach Studiengang geforderten Sprachen und Sprachkursangebote. Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen für das Theologische Vollstudium PO 17 und PO 22 finden Sie auch hier.
Sprachvoraussetzung für den Zugang zum MEd GyGe wurde geändert (Stand: 08/03/2022) - "Kleines Latinum" ist Voraussetzung für MEd GyGe (PO 2014 und PO 2021)
Durch die neue "LZV" (Lehramtszugangsverordnung) wurden einige Neuerungen festgelegt (veröffentlicht am 01/07/2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Westfalen [Ausgabe 2021 Nr. 47]). Unter anderem - und für das Fach Kath. Religionslehre wichtig - wurde geregelt, dass die sogenannte "Latinumspflicht" entfällt!
Im Fach Kath. Religionslehre ist künftig nicht mehr zwingend ein (großes) Latinum vorausgesetzt, der Zugang zum MEd GyGe ist auch mit nachgewiesenen Lateinkenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums möglich. Diese Änderungen waren noch durch Änderungsordnungen für die MEd-GyGe-Studiengänge umzusetzen. Am 08. März 2022 wurden die Änderungen der Ordnungen für PO 2014 und PO 2021 veröffentlicht und die Regelungen damit bestätigt.
Auch wenn es den neuesten Texten nicht direkt zu entnehmen ist: Im Zusammenhang mit den Regelungen in der LZV und den Zugangsordnungen für die MEd-Studiengänge gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis "Kleines Latinum" (mindestens) oder Nachweis im Umfang des "Kleinen Latinums"
- Nachweis der Biblischen Sprachen (Griechisch/Hebräisch)
Die Änderungsordnungen sind hier (PO 2014 -- PO 2021) und an dieser Stelle (amtl. Bekanntmachung) einsehbar. Die entsprechende Verordnung (Lehramtszugangsverordnung -- LZV) kann hier abgerufen werden. Die Neu-Regelung findet sich in Paragraph 11, Absatz 2, unter "1. im Fach Katholische Religionslehre auf Kenntnissen ..."
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gern in der Sprechzeit von Herrn Gerstorfer erkundigen.