Kirchenrecht im Dialog II
Zeichen der Zeit
Vom 12. Juli bis zum 14. Juli 2022 fand bereits zum zweiten Mal die interdisziplinäre Tagung „Kirchenrecht im Dialog“ in Fulda in Kooperation mit der Theologischen Fakultät Fulda statt. Unter der Überschrift „Zeichen der Zeit“ wurde in vier Panels diskutiert, inwiefern neuere Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche auf religiös konnotierte Rechtssysteme Einfluss nehmen und wie diese Prozesse auch rechtsgeschichtlich zu rekonstruieren sind. Die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars bot dafür den auch optisch passenden Hintergrund. Eröffnet wurde mit einem kurzen Vortrag von Prof. Dr. Bernd Dennemarck (Fulda). Zu Beginn der Tagung wurden im ersten Panel von Prof‘in Dr. Regina Grundmann (Münster), Prof. Dr. Norbert Oberauer (Münster) sowie Dr. Dr. Anargyros Anapliotis (München) die Herausforderungen der Zeit aus Perspektive des jüdischen, des islamischen und des orthodoxen religionsgemeinschaftlichen Rechts diskutiert und der rechtliche Umgang mit diesen Herausforderungen erläutert. Am nächsten Tag stand das Recht als Phänomen (in) der Zeit im Fokus. Dabei wurde das kanonische Recht auf seine Zeitschichten hin untersucht sowie die Rechtsschöpfung im kanonischen Recht näher beleuchtet. Die Vorträge hierbei stammten von Prof. Dr. Andreas Thier (Zürich) und Prof. Dr. P. Rafael Rieger OFM (Eichstätt). Am Nachmittag wurde mit den Referenten Prof. Dr. Hermann Reichold (Tübingen) und Prof. Dr. Alexander Dilger (Münster) das kirchliche Arbeitsrecht und seine aktuelle Novellierung, auch mit Blick auf wirtschaftsethische Aspekte im Blick auf die Personalakquise betrachtet. Am frühen Abend fand ein Gottesdienst mit Weihbischof Prof. Dr. Karlheinz Diez in der 1300 Jahre alten Michaelskirche statt. Im Anschluss lud das Bistum Fulda zu einem Empfang im Garten des Priesterseminars ein. Zum Abschluss der Tagung wurde am nächsten Morgen von Prof. Dr. Georg Bier (Freiburg), Prof’in Dr. Bettina Heiderhoff (Münster) und Prof’in Dr. Beate Ditzen (Heidelberg) die Ehe als kontingent-soziologischer Begriff debattiert und dabei sowohl aus weltlich-rechtlicher, aus kanonistischer sowie biopsychologischer Perspektive näher beleuchtet. Zum Abschluss der Tagung fasste Prof. Dr. Thomas Schüller (Münster) die Ergebnisse in einem Resümee zusammen. Insgesamt wurde deutlich, dass der interdisziplinäre Austausch sowohl für die kirchenrechtliche Forschung als auch für die unterschiedlichen Bereiche des weltlichen Rechts sowie für weitere Forschungsgebiete bspw. im Bereich der Medizin oder Wirtschaft sehr bereichernd sein kann. Alle Teilnehmenden diskutierten sowohl in den Panels als auch außerhalb dieser Struktur angeregt über aktuelle Herausforderungen sowie rechtliche Entwicklungen oder Entwicklungsmöglichkeiten. Die Tagung endete mit einem gemeinsamen Mittagessen. Die Beiträge der Referent:innen werden in einem Tagungsband, der voraussichtlich 2023 wieder im Berliner Wissenschaftsverlag in der Reihe Kirche und Recht. Beihefte erscheinen wird, nachzulesen sein. Ein weiteres fünftes Panel wird unter der Überschrift „Illusion und Wirklichkeit in der Rechtskultur“ die zukünftige kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Grundrechte der Gläubigen thematisieren und Beiträgen von Prof. Dr. Klaus Rennert (Präsident des BverWG a. D.), Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Freiburg i. Br.) und Dr. Thomas Neumann (Münster) im Tagungsband erscheinen.
Fotos
Gemeindeleitung durch Laien
„Gemeindeleitung“ durch Laien Internationale Fachtagung zur Gemeindeleitung“
Vom 12. bis 15.10.2010 trafen sich auf Einladung des Instituts für kanonisches Recht (IKR) an der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster über 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Verantwortliche in den Bistümern des deutschsprachigen Raumes im Franz-Hitze-Haus, um über die Zukunft der pfarrerlosen Gemeinden zu diskutieren. Aus Australien, Brasilien, Mexiko, Indien, USA, Kongo, Schweiz, Frankreich, Niederlanden und Deutschland informierten Pastoraltheologen/Innen und Kirchenrechtler/Innen über die konkrete Anwendung des neu in den Kodex von 1983 (CIC) aufgenommenen Kanon 517 § 2 CIC, der den Diözesanbischöfen die Möglichkeit gibt, in auf Dauer vakanten Pfarreien nichtpriesterliche Gläubige mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Hirtensorge zu betrauen, die die Übernahme von Leitungsaufgaben mit einschließt. Die Tagung entwickelte sich aus dem von Prof. Dr. Michael Böhnke (Bergische Universität Wuppertal) in Kooperation mit dem Direktor des IKR Prof. Dr. Thomas Schüller (WWU Münster) seit 2008 durchgeführten DFG-Projektes zur Gemeindeleitung nach c. 517 § 2 CIC in den Bistümern Limburg und Aachen. Die in diesem Forschungskontext entwickelten internationalen Kontakte zu anderen Fachkollegen/Innen waren der Anstoß für die Tagung, um im interkulturellen Lern- und Diskursprozess verschiedene pastoraltheologische Optionen für eine ortsnahe Seelsorge mit präsenten Seelsorgern zu diskutieren. Die Tagung wurde von beiden Wissenschaftlern in Kooperation geleitet. In den Vorträgen aus den verschiedenen Ländern und Kontinenten zeigte sich sehr bald, dass schon vor der Promulgation des CIC von 1983 in verschiedenen Teilkirchen positive pastorale Erfahrungen mit der Leitung von pfarrerlosen Pfarreien durch Laien gemacht wurden, wobei in Lateinamerika verstärkt Ordensschwestern diese Aufgabe von den Diözesanbischöfen übertragen wurde, während es im Norden Indiens ausgebildete Katechisten waren, die in pfarrerlosen Gemeinden tauften, Begräbnisse wahrnahmen und als Ansprechpartner vor Ort von ihren Diözesanbischöfen eingesetzt wurden. Wieder zeigte sich die alte kirchenrechtliche Regel, dass das normierte Recht dem Leben folgt („ius sequitur vitam“). Die Wahrnehmung von Seelsorge durch diese Gläubigen wird von den Bischöfen als Zeichen der Zeit gedeutet und so nehmen in diesen Situationen getaufte und gefirmte Gläubige ohne Priesterweihe amtlich Anteil an der Sendung der Kirche in der Kirche vor Ort. Ungeschadet dieser beeindruckenden pastoraltheologischen Hintergründe, die die Folie für die Promulgation des c. 517 § 2 CIC bilden, wurde deutlich, dass die Antworten auf die Ausgestaltung von ortsnahen Strukturen sehr unterschiedlich ausfallen können. So zeigte Bryan Fröhle, Pastoraltheologe und Pastoralsoziologe aus Miami/USA auf, wie unterschiedlich in Zahl und Qualität die parochiale Ausdifferenzierung in Europa, den USA und Australien im Unterschied zu den anderen Regionen der Weltkirche ist. Die französische Erfahrung einer faktischen Sistierung der überkommenen Pfarreienstruktur im Bistum Poitiers zeigte aber auch, wie selbst in Europa auf dem Hintergrund unterschiedlicher pastoraler Entwicklungen divergierende Ansätze gewählt werden, um eine gläubigengerechte Seelsorge und damit eine Weitergabe des Evangeliums zu gewährleisten. Von daher wurde für die laufenden Umbruchsprozesse in den deutschsprachigen Bistümern festgestellt, dass zum einen das alleinige Setzen auf Großraumpfarreien durch Fusionen kein geeignetes Mittel ist, um ortsnahe Seelsorge zu garantieren, andererseits könnten weltkirchliche Erfahrungen wie in Mexiko, wo Pfarrei mehr als Gemeinschaft von Gemeinden verstanden wird, auch Impulse für eine Änderung überkommener Parochialstrukturen in den deutschsprachigen Bistümern sein. In diesem Kontext wies der Grazer Pastoraltheologe Prof. Dr. Rainer Bucher darauf hin, dass bei aller positiven Grundeinstellung zu einer territorial verankerten Seelsorge vor Ort inzwischen unverkennbar sei, dass an neuen Orten mit ganz anderen Gläubigen wie in den oft verkernten Pfarreien neue Sozialformen von Glaubensweitergabe entstanden seien. Für das Bistum Münster wurde zum Beispiel auf die Stadt Wilhemshaven hingewiesen, wo fünf Pfarreien fusioniert wurden, tatsächlich aber der katholische Zentralort das örtliche katholische Gymnasium sei, wo vielfältige Angebote auf Zustimmung träfen. Die Tagung mit ihren Beiträgen wird in einem Sammelband, den Böhnke und Schüller herausgeben, dokumentiert und Anfang 2011 im Verlag Pustet (Regensburg) unter dem Titel „Gemeindeleitung durch Laien? Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse“ erscheinen. Die Tagung wurde durch die Unterstützung der DFG, des Vereins zur Förderung des kanonischen Studiums an der WWU, des Internationalsierungsfonds der WWU und des Bistums Münster finanziell unterstützt. Diesen Institutionen ist daher herzlich zu danken.
http://www.kath-theologie.uni-wuppertal.de/forschung/dfg-projekt-gemeindeleitung-durch-laien.html
Fotos
20 Jahre Lizentiat im Kanonischen Recht in Münster
Ein Kleinod der WWU feiert sein Jubiläum- das Institut für Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät begrüßt seine Gäste Vom 23.5. bis 25.05.2014 fand im Franz-Hitze-Haus Münster eine kanonistische Fachtagung anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Studiengangs Lizentiat im Kanonischen Recht in Münster und des 70. Geburtstag des langjährigen Direktors des Instituts für Kanonisches Recht, Prof. Dr. Klaus Lüdicke, statt. Aus ganz Deutschland und den benachbarten Ländern reisten ehemalige Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges an, die als kirchliche Richter, Anwälte, Ehebandverteidiger, Kirchenanwälte, Verwaltungskanonisten und Wissenschaftler aktiv sind. Insgesamt erwarben 176 Absolventen und Absolventinnen ihr Lizentiat. Die Fachvorträge kreisten um verfassungsrechtliche Fragestellungen wie der Zukunft der Bischofssynode, prozessrechtliche Fragen nach der Strafzuweisung in Strafprozessen bei sexuellem Missbrauch, hin zur Möglichkeit des Frauendiakonates aus kirchenrechtlicher Perspektive sowie rechtstheoretischen und theologischen Überlegungen zu den Grundlagen des Rechts in der Kirche und einem Vortrag des Münchener Ordinarius für Kirchenrecht am Klaus Mörsdorf Institut für Kanonistik P. Stephan Haering OSB, zu ersten kirchenrechtlichen Tendenzen im Pontifikat Papst Franziskus'. Am Samstag wurden in einem Festakt die Verdienste von Klaus Lüdicke gewürdigt. Der stellvertretende Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Jochen Reidegeld, würdigte die loyale und zugleich kritische kirchenrechtliche Kommentierung von Klaus Lüdicke, der seit vier Jahrzehnten Richter am Bischöflichen Offizialat Münster ist. Dekan Reinhard Feiter von der Katholisch-Theologischen Fakultät hob die besonderen Verdienste des Jubilars für die Fakultät hervor, während Prof. Thomas Schüller als amtierender Direktor des Instituts die herausragende Lebensleistung von Klaus Lüdicke für die Errichtung und Durchführung des Studienganges in seiner Laudatio unterstrich. Als Frucht des Studiengangs können sowohl die zahlreichen aus ihm hervorgegangenen Lehrbücher, der weltweit einzigartige Münsterische Kommentar zum Codex Iuris Canonici in der Form einer Loseblattsammlung wie auch mittlerweile acht Professorinnen und Professoren des Kirchenrechts angesehen werden. Verdienste, die ohne den langjährigen Institutsdirektor nicht denkbar wären. An diesem Festakt nahmen auch viele ehemalige und aktive Professorinnen und Professoren der Münsteraner Fakultät teil und dokumentierten somit ihre Verbundenheit mit ihrem Kollegen Klaus Lüdicke. Als Ausdruck der Wertschätzung überreichten als Herausgeber Dr. Martin Zumbült, ein Schüler von Klaus Lüdicke, und Prof. Thomas Schüller eine Klaus Lüdicke zum 70. Geburtstag gewidmete Festschrift mit dem Titel „Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi“, der als 70. Band der Beihefte zum Münsterischen Kommentar erschienen ist. Musikalisch wurde der Festakt durch Margarete Möllers (Gesang) und Frank Bennemann (Klavier) begleitet. Nach der Feier der Hl. Messe trafen sich alle Anwesenden zum festlichen Abendessen im Hitzehaus und ließen den Abend lange ausklingen. Flyer zur Tagung
Fotos
Kirchenrecht im Dialog
Dialog inter cathedrae
Vom 18. bis 20. Februar 2019 tagten ca. 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis unter dem Rahmenthema „Kirchenrecht im Dialog“ im Bonifatiussaal des Priesterseminars Fulda. Die vom Institut für Kanonisches Recht ausgerichtete interdisziplinäre Fachtagung „Kirchenrecht im Dialog“ widmete sich der Anregung des Dialogs des Kirchenrechts mit inner- und außertheologischen Disziplinen. In vier Panels wurde der Dialog unter den Schlagworten Geschichte und Recht, Globalität und Recht, Religion und Recht und Strafe und Recht geführt. Zwischen den jeweiligen drei Referentinnen und Referenten der Panels entstand ein von effektiver Kollegialität getragener Dialog, der sich in die Plenumsdiskussionen übertragen hat. Als gewichtige Diskussionspunkte stellten sich die Frage nach der Normativität der Geschichte, die Einordnung der rechtlichen Struktur als Hierarchie oder Heterarchie, die Frage der gegenseitigen Prägekraft von Recht und Religion und die Frage nach der Effektivität und den Grenzen des Strafrechts heraus. Die Früchte des Dialogs mit der Geschichtswissenschaft, den Rechtswissenschaften, der Islamwissenschaft, der Religionswissenschaft, der Kriminologie und der Moraltheologie können in dem in diesem Jahr erscheinenden Tagungsband in der Beiheftereihe Kirche und Recht nachgelesen werden.
Flyer Tagungsband Beihefte Kirche und Recht
Fotos