Klaus Lüdicke: Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess nach der Reform 2015, BzMK 78, 2021
Die schwierige Aufgabe, die der CIC von 1983 dem kirchlichen Eherichter gestellt hat zu entscheiden, welche Normen des ordentlichen Streitverfahrens auch im Ehenichtigkeitsprozess zu beachten sind, hatte die Instruktion des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte "Dignitas connubii" im Jahr 2005 dankenswerterweise gelöst. Nun hat die Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus im Jahr 2015 die Instruktion teilweise unanwendbar gemacht. Sie soll zwar der neuen Rechtslage angepasst werden, doch ist ein Zeitpunkt für die Realisierung dieses Vorhabens nicht festgelegt.
Mit der vorliegenden Kompilation - es handelt sich um eine rein private Arbeit - werden die Normen von 2005 mit denen des Motu Proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus" vom 15. August 2015 zusammengeführt, indem die nicht mehr anwendbaren Artikel der DC durch die nunmehr geltenden cann. 1671-1691 CIC (neue Fassung) und die Artikel der Ratiio procedendi soweit möglich ersetzt werden.