Ludgerus Verlag
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Klaus Lüdicke:  Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess nach der Reform 2015, BzMK 78, 2021

Die schwierige Aufgabe, die der CIC von 1983 dem kirchlichen Eherichter gestellt hat zu entscheiden, welche Normen des ordentlichen Streitverfahrens auch im Ehenichtigkeitsprozess zu beachten sind, hatte die Instruktion des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte "Dignitas connubii" im Jahr 2005 dankenswerterweise gelöst. Nun hat die Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens durch P. Franziskus im Jahr 2015 die Instruktion teilweise unanwendbar gemacht. Sie soll zwar der neuen Rechtslage angepasst werden, doch ist ein Zeitpunkt für die Realisierung dieses Vorhabens nicht festgelegt.
Mit der vorliegenden Kompilation - es handelt sich um eine rein private Arbeit - werden die Normen von 2005 mit denen des Motu Proprio "Mitis Iudex Dominus Iesus" vom 15. August 2015 zusammengeführt, indem die nicht mehr anwendbaren Artikel der DC durch die nunmehr geltenden cann. 1671-1691 CIC (neue Fassung) und die Artikel der Ratiio procedendi soweit möglich ersetzt werden.

Berliner Wissenschaftsverlag
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Thomas Schüller; Thomas Neumann (Hrsg.), Kirchenrecht im Dialog. Tagungsband zur Tagung des Instituts für Kanonisches Recht, 18.-20. Februar 2019, Fulda, (= Beihefte Kirche und Recht; 5) Berlin 2020

Innertheologisch ist das Kirchenrecht als Dialogpartner oft nicht gefragt, vielmehr wird es eher als Grund für den Reformstau in der römisch-katholischen Kirche angesehen. In der Rechtstheorie ist jedoch unstrittig, dass das Kirchenrecht im Dialog mit der Systematik bezüglich der Legislative und im Dialog mit den praktischen Disziplinen im Rahmen der Rechtsapplikation steht. Dieser Band möchte den innertheologischen Dialog nach außen tragen und für die Theologie wie für die anderen Geisteswissenschaften fruchtbar machen.
In vier Panels wollen die Autoren zum methodologischen und epistemologischen Austausch anregen: Panel I behandelt die Ambivalenz zwischen Kontingenz und kirchlicher Tradition; Panel II setzt sich mit den Prinzipien der Partikularität und Globalität auseinander; Panel III vertieft die Frage der Abhängigkeit zwischen religiösem und säkularem Recht und Panel IV reflektiert die Effektivität der säkularen und religiösen Strafzwecke.

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Pusted
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Michael Seewald; Thomas Schüller (Hrsg.), Die Lehrkompetenz der Bischofskonferenz. Dogmatische und kirchenrechtliche Perspektiven, Regensburg 2020

Papst Franziskus wünscht eine "heilsame Dezentralisierung" sowie die Stärkung der Synodalität in der Kirche und damit verbunden auch eine Aufwertung der Bischofskonferenzen. Um deren Status wird seit dem II. Vatikanum gerungen, sowohl in dogmatischer als auch in kirchenrechtlicher Hinsicht. Verwirklichen die Bischöfe einer Bischofskonferenz effektive Kollegialität oder sind sie bloß ein pastoraler Debattierklub, der unverbindliche Empfehlungen aussprechen darf? Wie weit reicht die Lehrkompetenz der Bischofskonferenz, vor allem, wenn diese sich nicht einig ist, wie beim sogenannten Kommunionstreit im Jahr 2018? Der Sammelband dokumentiert eine Münsteraner Tagung, bei der Theologietreibende aus Dogmatik und Kirchenrecht mit Akteuren und Beobachtern ins Gespräch gekommen sind. Mit Beiträgen u. a. von Bischof Franz-Josef Overbeck und Thomas Sternberg (Zentralkomitee der deutschen Katholiken).

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IKR
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Thomas Neumann, Dem Kaiser, was des Kaisers ist? Papst Leo XIII. (1878-1903) und die Lehre von der potestas papae in temporalibus
(=ReligionsRecht im Dialog; 26), Münster 2018

Das Verhältnis von Staat und Kirche wird meist aus der Perspektive des Religionsrechts ausgehend von staatlichen Grundrechten bestimmt. Der Autor nimmt einen Perspektivwechsel vor und geht den Fragen nach: Welche Lehre steht hinter den ablehnenden Stellungnahmen katholischer Autoritäten gegenüber staatlichen Gesetzen (Bsp. Gleichgeschlechtliche Ehe), die der Lehrtradition der Kirche widersprechen? Welche Haltung haben die Gläubigen gegenüber solchen Gesetzen einzunehmen? Der Autor ergänzt sein rechtshistorisches Forschungsdesign um einen ideen-, mentalitäts- und ereignisgeschichtlichen Ansatz.

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Katholische Krankenhäuser
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Marianne Heimbach-Steins, Thomas Schüller, Judith Wolf (Hg.), Paderborn 2017: Katholische Krankenhäuser - herausgeforderte Identität

Katholische Krankenhäuser sind anerkannte Institutionen im Gesundheitsbereich, die auch bei Nichtchristen eine hohe Anerkennung erfahren. Angesichts abnehmender Zahlen an Ordensbrüdern und Ordensschwestern in der Pflege der Patienten sowie abnehmender konfessioneller Bindung bei Professionellen im Gesundheitswesen stehen viele katholische Krankenhäuser vor der schwierigen Aufgabe, wie sie das katholische Profil als Identitätsmerkmal ihrer Häuser wahren können - und dies unter hohem Ökonomisierungsdruck und der Suche nach geeignetem Personal. Diese und andere brennende Fragen werden in den Beiträgen des Bandes aus ökonomischer, juristischer, theologischer und gesundheitspolitischer Perspektive lösungsorientiert diskutiert.

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Mk

Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI
Herausgegeben von Klaus Lüdicke
Jeder Canon, jede Einzelregelung wird sorgfältig und am Detail orientiert erläutert, damit Sie selbst Einzelfragen klären können. Alle amtlichen Interpretationen und die gesamte Rechtsprechung sind berücksichtigt. Das Teilkirchenrecht der Bischofskonferenzen wird dargestellt; auf das Diözesanrecht wird zumindest verwiesen. Zwei bis drei Ergänzungslieferungen jährlich aktualisieren regelmäßig die Erläuterungen. So halten Sie Anschluß an die aktuelle Rechtsentwicklung.
Die Kommentatoren:
Rüdiger Althaus, Georg Bier, Rudolf Henseler, Hermann Kahler, Klaus Lüdicke, Dominicus M. Meier, Heinrich Mussinghoff, Hans Paarhammer, Helmut Pree, Heinrich J. F. Reinhardt, Thomas Schüller, Winfried Schulz +, Hubert Socha und Oskar Stoffel +.

Finzelbuch

Helmut Finzel, Die Bischofssynode. Zwischen päpstlichem Primat und bischöflicher Kollegialität, Sankt Ottilien 2016 (= Kanonistische Reihe; 27).

Mit der Einberufung mehrerer Generalversammlungen der Bischofssynode durch Papst Franziskus geriet diese kirchliche Einrichtung in das Blickfeld der innerkirchlichen, aber auch der öffentlichen Aufmerksamkeit. Päpstliche Akzentsetzungen lassen vermuten, dass gerade die Bischofssynode ein wichtiges Instrument einer pastoralen Neuausrichtung des Papstamtes und der zentralen kirchlichen Leitungsstrukturen werden könnte.

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Buchlizkloesges

Johannes Klösges, Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln. Der Sachverständigenbeweis, Paderborn 2015 (= Kirchen- und Staatskirchenrecht; 21).

Die Eheprozessordnung wird im Spannungsfeld zwischen kanonischem Recht und Psychologie grundlegend diskutiert.
Angesichts der Zunahme der Ehenichtigkeitsverfahren an deutschen Diözesangerichten mit Streitfragen aus einer der psychischen Eheunfähigkeiten des »Can. 1095 CIC« kommen Fragen an dessen praktischer Anwendung eine hohe Bedeutung zu. Die Auseinandersetzung erfolgt – unter Berücksichtigung entsprechender Grundlagen aus Psychologie und Psychiatrie – insbesondere unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Praxis der Rota Romana. Diese Studie präsentiert eine wissenschaftliche Auseinandersetzung unter ständiger Rückbindung an konkrete wie praxisrelevante Gesichtspunkte und zeigt, dass der vermeintliche »Gummiparagraph« kein solcher, sondern vielmehr pastorales Instrument der Kirche und wirkliche Chance für die Betroffenen ist.

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Kirchenrecht In Den Medien

Judith Hahn / Thomas Schüller / Christian Wode, Kirchenrechrecht in den Medien, Konstanz 2013

Kirchenrecht – eine Materie von Medieninteresse? Allerdings! Und vor allem in den vergangenen Jahren, in denen im Zuge des Missbrauchsskandals Aspekte des kirchlichen Straf- und Ämterrechts in den öffentlichen Fokus gerieten. Doch nicht nur Skandalöses in der Medienberichterstattung weist Kirchenrechtsnähe auf; vielmehr lässt sich über die in der Welt verfasste Kirche – eine Glaubensgemeinschaft in Rechtsgestalt – grundsätzlich kaum sprechen, ohne auf ihre rechtliche Struktur einzugehen. Auch im Kern des medial vermittelten Kirchendiskurses findet sich daher zumeist ein kirchenrechtlicher Gehalt. So gerät zurzeit in der Berichterstattung über die aktuellen kirchlichen Transformationsprozesse Kirchenrecht als eine zentrale Stellschraube der kirchlichen Organisationsgestaltung in den Blick.
Wie wird das Recht der Kirche hierbei berücksichtigt? Eine solche Analyse kann nur exemplarisch gelingen. In der vorliegenden Studie wurde der kirchenrechtliche Gehalt in den zentralen Nachrichtensendungen der ersten beiden öffentlich-rechtlichen deutschen Fernsehsender im Jahr 2010 erhoben. Hierfür wurden 480 Stunden Gesamtnachrichtenmaterial gesichtet, 515 Beiträge über Religion und Kirche herausgefiltert und die 206 Beiträge, die einen klar erkennbaren Bezug zum Kirchenrecht aufweisen, einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen. Von A wie Abendmahl bis Z wie Zölibat erweist sich 2010 als ein Jahr voller brisanter Themen, dominiert von der Berichterstattung über die Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen.

Totinderkirche2

Thomas Schüller/Clemens Leonard (Hrsg.), Tot in die Kirche? Rechtliche und liturgische Aspekte der Profanierung von Kirchen und ihre Umnutzung zu Kolumbarien, Regensburg 2012.

Das Buch "Tot in die Kirche - Rechtliche und liturgische Aspekte der Profanierung von Kirchen und ihre Umnutzung zu Kolumbarien" ist jetzt im Verlag Friedrich Pustet, Regensburg, erschienen.
Das Buch bietet eine aktuelle Handreichung für die Profanierung sowie für teilweise oder vollständige Umwandlung von Kirchengebäuden in Urnengräber, kommentiert Beispiele und gibt konkrete juridische Hinweise für den Kontext der katholischen Kirche in Deutschland.

Bei Umwidmungen stellt sich außerdem die Frage der gottesdienstlichen Gestaltung des Abschlusses der liturgischen Nutzung. Solche Feiern beschließen oft konfliktreiche und schmerzliche Prozesse der Entscheidungsfindung. Beispiele aus Geschichte und Gegenwart unterstützen die Gestaltung und Bewertung von Abschieds- und Profanierungsfeiern.

Buch Memorandum Verkleinert

Judith Könemann / Thomas Schüller, Das Memorandum. Die Positionen im Für und Wider, Herder Freiburg 2011.

Das Memorandum "Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" von katholischen Theologieprofessorinnen und -professoren hat kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Der Band versammelt Unterzeichner und Nichtunterzeichner, die ihre Zustimmung bzw. Ablehnung in persönlichen Beiträgen theologisch fundiert darlegen. Deutlich werden der je eigene Blick auf die Situation der Kirche und der Theologie (Stichwort Gotteskrise - Kirchenkrise) und die unterschiedlichen Bewertungen der einzelnen im Memorandum genannten Punkte wie etwa Zölibat, viri probati, Umgang mit Homosexuellen oder Frauenordination.

Mit Beiträgen von Gregor Maria Hoff, Hans Joas, Walter Kasper, Franz-Xaver Kaufmann, Judith Könemann, Ilse Müllner, Michaela Pilters, Karlheinz Ruhstorfer, Joachim Schmiedl, Thomas Schüller, Hans Reinhard Seeliger, Roman A. Siebenrock, Thomas Hieke, Manfred Belok, Rainer Bucher, Erich Garhammer, Heike Grieser

Gemeindeleitung Tagung

Michael Böhnke / Thomas Schüller, Gemeindeleitung durch Laien? Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse, Regensburg 2011.

Weltweit leidet die katholische Kirche unter Pfarrer-mangel. In Deutschland wird deshalb oft die Zusammenlegung von Pfarreien angeordnet. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen jedoch, dass Bischöfe auch nicht geweihten Gläubigen vor Ort zutrauen, für ihre Gemeinde Verantwortung zu übernehmen. Das kirchliche Gesetzbuch von 1983 (CIC) ermöglicht erstmalig vakanten Pfarreien, Laien mit der verantwortlichen Wahrnehmung von Seelsorge zu betrauen.
Der vorliegende Band bietet aus allen Erdteilen Erfahrungsberichte, wie Laien diese Seelsorge wahrnehmen, welche positiven Erfahrungen sie machen und welchen Schwierigkeiten sie begegnen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener theologischer Disziplinen (Pastoralsoziologie, Pastoraltheologie und Kirchenrecht), aber auch praxiserfahrene Männer und Frauen geben in diesem Band Zeugnis davon, dass Kirche auch dann lebt, wenn Priester fehlen.

Gemeindeleitung 517.jpg

Michael Böhnke / Thomas Schüller, Zeitgemäße Nähe. Evaluation von Modellen pfarrgemeindlicher Pastoral nach c. 517 §2 CIC (= Studien zur Theologie und Praxis der Seelsorge 84), Würzburg 2011.

In der römisch-katholischen Kirche gibt es europaweit einen zunehmenden Priestermangel. Dieser führt dazu, dass das Amt des Pfarrers in zahlreichen Pfarrgemeinden nicht besetzt werden kann und sich die traditionelle Gestalt der Leitung einer Pfarrgemeinde – jede Pfarrgemeinde hat ihren eigenen Pfarrer – verändert. Angesichts dieser Entwicklung haben sich Pastoralpraktiker in den Bistümern und Pfarrgemeinden sowie Bischöfe und Pastoraltheologen auf die Suche nach Alternativen begeben.

Eine neue Form der Leitung einer Pfarrgemeinde – kurz Gemeindeleitung genannt – ermöglicht c. 517 § 2 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Er erlaubt den Diözesanbischöfen – im Falle des Priestermangels –, Diakonen und nichtgeweihten Personen bzw. Personengruppen die „Teilhabe an der Ausübung der Hirtensorge für eine Pfarrei“ zu übertragen. Für die Moderation der Hirtensorge müssen sie einen Priester bestimmen, der diese Aufgabe in der Regel nebenamtlich wahrnimmt. Diese neu in den Codex von 1983 aufgenommene Norm hat ihre Wurzeln in der kirchlichen Praxis Südamerikas. Als entscheidende Quelle kann ein Beschluss angesehen werden, den die Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe 1968 in Medellin gefasst hat. C. 517 § 2 CIC wurde in Deutschland u. a. in den Diözesen Aachen und Limburg – dort durch partikularrechtliche Statuten – den jeweiligen ortskirchlichen Kontexten angepasst. Die Leitung in vakanten Pfarrgemeinden wurde seit 1991 entsprechend organisiert. Während die Zahl der Fälle, in denen die Gemeindeleitung gemäß c. 517 § 2 CIC erfolgen konnte, im Bistum Aachen im einstelligen Bereich und damit eher gering blieb, wurde der Kanon im Bistum Limburg umfassend angewendet.

Bislang ist die Anwendung der durch den c. 517 § 2 CIC ermöglichten Form der Gemeindeleitung in den Pfarrgemeinden in Deutschland nicht und im deutschsprachigen Bereich kaum erforscht. Diese Lücke wird durch eine empirische Untersuchung, deren Genese und Ergebnisse in dieser Publikation vorgestellt werden, gefüllt.