• Datenbank Kanonisches Recht (DaKaR)

    Die „Datenbank Kanonisches Recht“ (DaKaR) richtet sich an Studierende, Lehrende und in der Praxis tätige Theologen und Theologinnen und insbesondere Kanonisten und Kanonistinnen. Die Datenbank ermöglicht eine Recherche zu Fundstellen fachbezogener Veröffentlichungen in Literatur, Normen und Rechtsprechung.

    Die Datenbank umfasst z. Zt. über 47.000 Literaturangaben zu Monographien, zu Artikeln aus Fachzeitschriften, zu Aufsätzen aus Sammelbänden und zu Rechtsquellen v. a. aus Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Polen, Indien, Südamerika und dem englischsprachigen Raum und wird ständig erweitert. Erfasst werden unter anderem die Kirchlichen Amtsblätter aller deutschen Diözesen und der österreichischen Bischofskonferenz sowie kirchliche und staatliche Rechtsprechung. So enthält die Datenbank mittlerweile eine komplette Leitsatzsammlung der Entscheidungen in Kirchensachen (KirchE) seit 1990.

    Die Datenaufnahme läuft seit 1985. Bei der Erfassung kirchenrechtlicher Literatur kooperieren die kirchenrechtlichen Lehrstühle der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Universität Regensburg, der Universität Erfurt, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und als außeruniversitäre Institutionen die Generalvikariate Hamburg, Limburg und Osnabrück. Die Koordination der Zusammenarbeit sowie die Nutzerbetreuung werden am Institut für Kanonisches Recht in Münster durchgeführt.

    Im Rahmen eines DFG Projekts ist die Datenbank DaKaR die am IKR in Münster koordiniert wird ein eine gemeinsame Datenbank mit der Universität Innsbruck eingespeist worden. Diese Datenbank wird nun technisch von der Universitätsbibliothek in Tübingen verantwortet und inhaltlich von den Kooperationspartnern des DaKaR Verbands sowie der kirchenrechtlichen Abteilung an der Universität in Innsbruck (Kaldi) bestückt.

    Datenbank Kanonisches Recht (DaKaR)

     

  • DFG-Projekt Gemeindeleitung durch Laien

    Evaluation von Modellen pfarrlicher Pastoral nach c. 517 § 2 CIC

    Unterstützt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft

    In der römisch-katholischen Kirche gibt es einen wachsenden Priestermangel. Dieser führt dazu, dass das Amt des Pfarrers in zahlreichen Pfarrgemeinden verwaist bleibt und sich die traditionelle Gestalt der Kirche vor Ort verändert. Angesichts dieser Entwicklung versucht die Pastoraltheologie adäquate Antworten zu finden.

    Einen Lösungsvorschlag bietet c. 517 § 2 aus dem kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Er erlaubt den Diözesanbischöfen - im Falle des Priestermangels -, dass sie Diakonen und nichtgeweihten Personen bzw. Personengruppen die „Teilhabe an der Ausübung der Hirtensorge für eine Pfarrei“ zu ermöglichen. Die Führung der Hirtensorge muss jedoch von einem Priester in diesen Pfarreien wahrgenommen werden. Diese gesamtkirchliche Norm des CIC/1983 wurde u.a. in den deutschen Diözesen Aachen und Limburg durch partikularrechtliche Statute für die jeweiligen ortskirchlichen Kontexte näher definiert und danach, wenn notwendig, praktiziert.

    Bislang sind die Auswirkungen der Implementierung des Kanons in den Pfarrgemeinden kaum erforscht. Durch eine empirische Untersuchung soll festgestellt werden, welche Effekte diese neue Form der Organisation der Pastoral in den Gemeinden ohne Pfarrer in den letzten 10 Jahren in Bezug auf das institutionelle Handeln der Kirche und im Gemeindealltag hervorgerufen hat. Solch signifikante Effekte lassen sich in Bezug auf den institutionellen Auftrag der Kirche durch einen Vergleich mit „besetzten“ Pfarrstellen feststellen, in Bezug auf den Gemeindealltag durch eine Befragung in den Gemeinden. Auf dieser Basis lassen sich skeptische und zustimmende Hypothesen, die sich über die Organisation der Pastoral nach c. 517 § 2 CIC in der Literatur finden, anhand empirisch gewonnener Daten auf ihren realen Gehalt überprüfen.

    Ziel des Projektes ist ein empirisch fundierter, methodisch gesicherter Erkenntnisgewinn über die Pastoral in den Gemeinden ohne Pfarrer. Dieser erhoffte Erkenntnisgewinn soll sowohl für die pastoraltheologische und ekklesiologische Diskussion um das Amt und die sakramentale Struktur der Kirche als auch für die pastoralplanerische und pastoraltheologische Diskussion über die Bedeutung der Kirche vor Ort angesichts der Forderung nach neuen kirchlichen Orten aufbereitet werden. Die wesentliche Fragestellung lautet: Wie beeinflusst die Transformation in der Wahrnehmung der Gemeindeleitung die religiöse und kirchliche Praxis in den Gemeinden? Mit Hilfe der im Projekt gewonnenen Ergebnisse kann die breite und hauptsächlich hypothetisch geführte Diskussion über c. 517 § 2 CIC sowie ihren Kontext empirisch und pastoralsoziologisch fundiert bewertet werden.

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    Publikation

    • Michael Böhnke/Thomas Schüller, Zeitgemäße Nähe. Evaluation von Modellen pfarrgemeindlicher Pastoral nach c. 517 § 2 CIC, Würzburg 2011 (=Studien zur Theologie und Praxis der Seelsorge, 84).

    Fachtagung

    http://www.kath-theologie.uni-wuppertal.de/forschung/dfg-projekt-gemeindeleitung-durch-laien.html

  • Forschungsprojekt Identitätspolitik katholischer Akteure im Bildungs- und Sozialbereich

    Verantwortliche: Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins (Institut für Christliche Sozialwissenschaften), Prof. Dr. Judith Könemann (Institut für katholische Theologie und ihre Didaktik), Prof. Dr. Thomas Schüller (Institut für Kanonisches Recht), und Denise Motzigkeit, M.Ed. (Institut für Christliche Sozialwissenschaften)

    In Kooperation mit: Prof. Dr. Daniel Bogner (Fribourg), Prof. Dr. Antonius Liedhegener (Luzern), Prof. Dr. Albert-Peter Rethmann (Trier) und Prof. Dr. Fabian Wittreck (Institut für Öffentliches Recht und Politik)

    Finanzierung: Eigenmittel, DFG (Projektmittel im Rahmen des Exzellenzclusters Religion und Politik)

    Laufzeit: seit 2012

    Katholische Einrichtungen im Bildungs- und Sozialbereich agieren in Deutschland unter (staatskirchen-)rechtlichen sowie sozial- und/oder bildungspolitischen Bedingungen und müssen ökonomisch tragfähig handeln. Als non-profit-Organisationen verfolgen konfessionelle Sozial- und Bildungseinrichtungen keine genuinen Gewinninteressen. Unter sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert die Klärung ihrer Identität eine nähere Verhältnisbestimmung zwischen Staatsnähe, institutioneller Eigenständigkeit und ökonomischen „Sachzwängen“ respektive eine explizite Bestimmung des Selbstverständnisses als gesellschaftliche und kirchliche Akteure im Spannungsfeld von Zivilgesellschaft, Staat und Markt. Schulen in konfessioneller Trägerschaft sind ebenfalls herausgefordert, sich in diesem Szenario zu positionieren. Zwar ist der ökonomische Druck wesentlich geringer, jedoch ist das Verhältnis von politischem Einfluss (z. B. durch verbindliche Curricula) und eigenständiger Profilbildung kritisch zu untersuchen.

    Das Projekt analysiert Wechselwirkungen zwischen Auftrag und Selbstverständnis katholischer Einrichtungen – konkret: Schulen und Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft – mit den externen Rahmenbedingungen und Erwartungen, um die Frage nach deren genuin konfessioneller Identität zu profilieren: Sowohl die Trägerorganisationen (Kirche als Institution miteingeschlossen) als auch ökonomische Konkurrenzverhältnisse und gesellschaftspolitische Ansprüche nehmen Einfluss auf das Handeln der Akteure. Nicht zuletzt spielen die Erwartungen der Adressaten, „Klienten“ und Arbeitnehmer/innen eine maßgebliche Rolle in der Bestimmung der konfessionellen Identität. Die gesellschaftlichen, ökonomischen und kirchlichen Rahmenbedingungen sowie die Binnenperspektive sollen analysiert und theologisch reflektiert werden.

  • Kirchenrecht in den Medien

    Das Projekt „Kirchenrecht in den Medien“ untersucht anhand der Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF in welcher Hinsicht kirchenrechtliche und kirchenpolitische Fragestellungen in den Fokus der Medienberichterstattung geraten. Mittelgeberin des Projekts ist die Fritz Thyssen Stiftung. Es wird gemeinsam von Prof. Dr. Thomas Schüller, Münster, und Juniorprof.in Dr. Judith Hahn, Bochum, verantwortet. Projektmitarbeiter ist Dipl.-Theol. Christian Wode.
    Über den Verlauf des Projekts können sich Interessierte unter www.kirchenrecht-in-den-medien.de informieren.