Erarbeitung eines Präventions- und Schutzkonzepts
Der Fachbereichsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät hat im Sommersemester 2024 einen Prozess zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) für die Fakultät initiiert.
Die Erarbeitung des ISK übernimmt eine Steuerungsgruppe, in der alle Statusgruppen der Fakultät vertreten sind.
Bereits jetzt gibt es an Fakultät und Universität zahlreiche Ansprechpersonen zu den Themen Prävention und Schutz:
Fakultäre Ansprechpersonen
Interventionsbeauftragte am FB02
Gleichstellungsbeauftragte am FB02
Universitäre Ansprechpersonen
Universitäre Beratungsstelle
Asta Beratungsstelle
ZSB Beratungsstelle
Compliance Office
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster
Externe Informationen
Schutzkonzepte: Kein Raum für Missbrauch: beauftragte-missbrauch.de
Was ist ein Schutzkonzept?
Institutionelle Schutzkonzepte für Prävention und Intervention sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation. Schutzkonzepte helfen Organisationen und Einrichtungen – in unserem Fall des Bildungssektors –, zu Orten zu werden, an denen Menschen vor sexueller/psychischer Gewalt geschützt werden.
Im Erarbeitungsprozess eines ISK werden u. a. folgende Fragen gestellt: Welche Strategien setzen Täter:innen ein, um sexuelle/psychische Gewalt zu planen und zu verüben? Welche Gegebenheiten könnte ein:e Täter:in in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts? Wie sieht ein Umgang mit anderen aus, der ihre individuellen Grenzen achtet? Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?
Ein Schutzkonzept soll das Risiko vermindern, dass sexuelle Gewalt in einer Einrichtung oder Organisation verübt wird und dazu beitragen, dass Betroffene schnell und einfach Zugang zu kompetenter Hilfe erhalten.