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Hermann Volk und das Ökumenische Institut

Hermann Volk
© Universitätsarchiv Münster

Fürsprecher der Gründung und erster Direktor des Instituts (1960–1962)

Hermann Volk (1903–1988) war von 1946 bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Mainz 1962 Professor für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät. In Anerkennung seiner Verdienste um die Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde er 1973 von Papst Paul VI. in den Kardinalsstand erhoben.

1927 in Mainz zum Priester geweiht, war er ab 1935 zum weiteren Studium freigestellt: 1938 wurde er mit einer Dissertation über „Die Kreaturauffassung von Karl Barth“ in Freiburg in der Schweiz zum Dr. phil. und 1939 mit einer Dissertation über „Emil Brunners Lehre von der ursprünglichen Gottesebenbildlichkeit des Menschen“ in Münster zum Dr. theol. promoviert. 1943 habilierte er sich ebenfalls in Münster am Lehrstuhl für Dogmatik bei Michael Schmaus (1897–1993) über „Emil Brunners Lehre von dem Sünder“. Eben diesen Lehrstuhl übernahm Volk 1946, nachdem Schmaus (seit 1933 in Münster) 1945 nach München gewechselt war.

1958 übernahm Volk die Leitung des Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen („Jaeger-Stählin-Kreis“), dem er seit seiner offiziellen Gründung 1946 angehörte. 1960 wurde Volk zum Konsultor in das neugeschaffene Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen berufen. Am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) nahm Volk dann als Bischof teil.

Volk war zwei Mal Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, einmal im akademischen Jahr 1949/50 und ein zweites Mal 1959/60. 1954/55 amtierte er als Rektors der Universität. In seiner zweiten Amtszeit als Dekan trieb Volk 1960 die Gründung des Ökumenischen Instituts maßgeblich voran, dessen erster Direktor er wurde. Diese Aufgabe übte er bis zu seinem Wechsel auf den Mainzer Bischofsstuhl 1962 parallel neben der Leitung des Seminars für Dogmatik aus.
 



Untenstehend ist das Schreiben Hermann Volks (in seiner Rolle als Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät) an den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Mai 1960 wiedergegeben (einmal als Scan des Originals und einmal als Abschrift).

Wenige Tage nach der positiven Entscheidung  des Fachbereichsrats am 11. Mai 1960 formulierte Volk – bei bereits vorliegender Befürwortung des Anliegens durch Rektor und Kurator – in diesem Schreiben den Wunsch nach der Gründung eines „Katholischen ökumenischen Institutes“:

Schreiben Hermann Volks an den Kultusminister zur Errichtung eines „Katholischen ökumenischen Institutes“ vom 19. Mai 1960
© Universitätsarchiv Münster


Münster/Westf., den 19. Mai 1960

An den Herrn Kultusminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

DÜSSELDORF
Cecilien-Allee 2

Auf dem Dienstweg

Betr.:   Antrag auf Errichtung eines
             "Katholischen ökumenischen Institutes".

            Die Spaltung der Christenheit wird heute besonders schmerzlich als eine Wunde der Christenheit und als Beeinträchtigung ihres Zeugnisses empfunden und theologisch bewertet, Daher ist das Bemühen um Kenntnis und Verständnis, ja um Annäherung mit dem Fernziel der Vereinigung der Christenheit auf allen Seiten Lebendiger als je seit der Spaltung in Ost und West. Die Ankündigung des Konzils mit gewissen Intentionen in dieser Richtung hat das Interesse und das Bedürfnis nach wissenschaftlicher Bearbeitung dieser Fragen noch gesteigert.

             In dieser, seit Jahrzehnten langsam herangereiften Situation scheint es eine angemessene und dringliche Aufgabe einer katholisch-theologischen Fakultät in Deutschland, die Konfrontation der katholischen mit der nicht-katholischen christlichen Theologie durch Betreuung eines entsprechenden Institutes zu erleichtern und zu intensivieren. Dazu ist eine solche Fakultät besonders geeignet, der auch eine evangelisch-theologische Fakultät benachbart ist. Unter den deutschen katholisch-theologischen Fakultäten erfüllt die unsere diese Bedingung. Sie scheint durchaus geeignet, diese Aufgabe zu übernehmen. Denn sie hat gute, nachbarliche Beziehungen zu der evangelisch-theologischen Fakultät und mehrere ihrer Mitglilieder sind seit Jahren mit solchen wissenschaftlichen Bemühungen befaßt. Es besteht auch Aussicht, daß katholische Theologen aus dem Ausland eine Fakultät mit einem solchen Institut beanspruchen; denn von dorther wird Ausschau gehalten nach der Möglichkeit, in Deutschland an einer katholisch-theologischen Fakultät diese Fragen eindringlich zu studieren.

             In ihrer Sitzung vom 11.V.1960 hat daher die Fakultät beschlossen, den Herrn Minister zu bitten, ein "Katholisches ökumenisches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität" zu errichten. Die Aufgabe des Institutes soll sein, "die Kenntnis der nicht-katholischen christlichen Theologie - der reformatorischen und der orthodoxen - zu ermöglichen und dadurch wissenschaftlich zur Überwindung der Spaltung der Christenheit beizutragen".

             Das vorgeschlagene Institut ist nicht so gedacht, daß es einen eigenen Abschluß ermöglicht oder ein eigenes Diplom verleiht. Es bietet vielmehr eine Möglichkeit, welche durch die einzelnen Disziplinen der Fakultät aufgegriffen werden können. Daher ist die Leitung des Institutes nicht bleibend mit einem der vorhandenen Lehrstühle verbunden. Die Fakultät hat in der gleichen Sitzung beschlossen, für die Leitung den Unterzeichneten vorzuschlagen; wird die Leitung abgegeben, ist es Sache der Fakultät, den neuen Leiter vorzuschlagen. Einzelheiten über das Institut werden mit dem Herrn Kurator besprochen.

             Die Fakultät glaubt, mit dem vorgeschlagenen Institut eine echt theologische Aufgabe der Zeit in universitärem Sinn aufgreifen zu sollen und bittet daher den Herrn Minister, das Institut zu errichten.

             Da gerade die letzten Entscheidungen über die Einrichtung unseres Fakultätsbaues, Regale und dergl. jetzt getroffen werden, wäre eine wenigstens prinzipielle Entscheidung des Herrn Ministers möglichst bald sehr erwünscht.

(Volk), Dekan