Einschätzungen zum neuen Religionsgesetz in der Ukraine
Prof. Dr. Regina Elsner und Prof. i.R. Dr. Thomas Bremer haben in den letzten Tagen mehrfach ihre Einschätzung zum neuen Religionsgesetz in der Ukraine, welches vom ukrainischen Parlament, der Werchowna Rada, am 20. August 2024 verabschiedet wurde, abgegeben. Das Gesetz verbietet auf dem Gebiet der Ukraine die Tätigkeit „ausländischer religiöser Organisationen, die sich in einem Staat befinden, der anerkanntermaßen eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine begangen hat oder begeht und/oder vorübergehend einen Teil des Territoriums der Ukraine besetzt hat, und die direkt oder indirekt (darunter durch öffentliche Auftritte der Leiter oder anderer Leitungsorgane) die bewaffnete Aggression gegen die Ukraine unterstützen“.
Das Gesetz zielt bewusst auf die Ukrainische Orthodoxe Kirche, die bis zum Mai 2022 Teil des Moskauer Patriarchats und damit mit der Russischen Orthodoxen Kirche verbunden war. Die seitens der Ukrainischen Orthodoxen Kirche erfolgte Lossagung von Moskau wird ihr in der Ukraine nicht von allen abgenommen. Seitens der politischen Führung der Ukraine steht hinter diesem gesetzlichen Vorgehen der Gedanke der sogenannten „spirituellen Unabhängigkeit“. Betroffene Religionsgemeinschaften haben nun neun Monate Zeit, um ihre Verbindungen nach Russland abzubrechen, um einem Verbot zu entgehen.
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