Prof. Dr. Hubert Wolf und Dr. Bernward Schmidt haben wichtige historische Dokumente zur Römischen Buchzensur im Zeitalter der Aufklärung ediert und kommentiert. Der Band "Benedikt XIV. und die Reform des Buchzensurverfahrens" ist jetzt im Paderborner Schöningh-Verlag erschienen. In einer ausführlichen Einleitung gehen Wolf und Schmidt vor allem auf die Entstehungsgeschichte und Wirkung der Konstitution "Sollicita ac provida" von 1753 ein, die für die Buchzensur entscheidend war.
"Im Zeitalter der Aufklärung sorgte der römische Index verbreitet für Empörung", erläutert Wolf. Die Verbotsverfahren hätten als als schwer durchschaubar und ungerecht gegolten. "1753 wollte Papst Benedikt XIV. das ändern." Mit der Konstitution „Sollicita ac provida“ habe er die Regeln der Zensur verschriftlicht.
„Sollicita ac provida“ hat laut Wolf und Schmidt bis zum Ende des Index der Verbotenen Bücher die Arbeit von Römischer Inquisition und Indexkongregation entscheidend beeinflusst. Aber brachte die Konstitution wirklich Neues oder schrieb sie nur Altbewährtes fest? Verschaffte Papst Benedikt XIV., selbst ein angesehener Historiker und Kanonist, den katholischen Gelehrten neue Freiräume? Stellte er die Zensur vielleicht sogar grundsätzlich infrage? Und wie modern waren eigentlich die Verfahren der römischen Buchzensur im 18. Jahrhundert? "Diese Fragen können eingehend diskutiert werden, nachdem vor gut zehn Jahren die Archive der Glaubenskongregation geöffnet worden sind", sagt Wolf.
Der Kirchenhistoriker und seine Mitarbeiter erarbeiten derzeit im Rahmen eines Langzeitprojektes der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Grundlagen zur Erforschung einzelner Zensurfälle.
Hubert WOLF / Bernward SCHMIDT, Benedikt XIV. und die Reform des Buchzensurverfahrens. Zur Geschichte und Rezeption von „Sollicita ac provida“, Paderborn u.a. 2010, 273 Seiten, gebunden, ISBN-13: 978-3506767561.