Josef Maximilian Könning erhält Dissertationspreis der Universität Münster
Das Rektorat der Universität Münster hat am vergangenen Freitag, den 6. Dezember die besten Doktor:innen des Jahres 2024 gefeiert. 121 Nachwuchswissenschaftler:innen erhielten das bestmögliche Prädikat "summa cum laude" und damit das höchste Lob für eine Doktorarbeit. Auch Josef Maximilian Könning (geb. Becker), ehemaliger Mitarbeiter am ICS und Doktorand bei Marianne Heimbach-Steins, wurde ausgezeichnet. Für seine Dissertation mit dem Titel "Theologischen Menschenrechtsethik angesichts der globalen Flüchtlingssituation. Eine Neuorientierung entlang der Diskussion um das 'Recht, Rechte zu haben' (Hannah Arendt)" erhielt er außerdem einen der 14 Dissertationspreise des Jahres 2024, die in diesem Rahmen ebenfalls verliehen wurden. Die jeweils auf 3.500 Euro dotierten Preise erfordern neben der wissenschaftlichen Exzellenz ein hohes Maß an Originalität und einen bedeutsamen Beitrag zur aktuellen Forschung. Das Preisgeld dient der Förderung von weiteren Forschungsarbeiten der Preisträger:innen an der Universität Münster oder an einer anderen nationalen oder internationalen Hochschule.
Weitere Auszeichnung
Im Rahmen des Kommendefestes am 23. November 2024 wurde die sozialethische Doktorarbeit mit dem Förderpreis Christliche Sozialethik der Kommende Dortmund 2024 ausgezeichnet. Josef M. Könning erhielt den Preis gemeinsam mit Katharina Leniger (Würzburg), die für ihre Arbeit „Wem wie gerecht werden? Ethische Reflexionen über ‚Restorative Justice‘ im Justizvollzug“ geehrt wurde.
Zur Dissertation
In seiner Dissertation, die im Frühjahr diesen Jahres bereits in der ICS-Reihe "Gesellschaft – Ethik – Religion" beim Verlag Schöningh erschienen ist, beschäftigte sich Dr. Josef Maximilian Könning mit der globalen Flüchtlingssituation, die nicht nur eine akute Krise, sondern ein Dauerzustand ist. Menschenrechte spielen darin eine ambivalente Rolle und sind nicht allein ein Schlüssel zur Überwindung dieser Situation. Damit verweist die globale Flüchtlingssituation auf ein grundlegendes Problem des Begriffs der Menschenrechte: Das (Rechts-)Subjekt "Mensch" muss einerseits so bestimmt werden, dass durchsetzungsfähige Ansprüche begründet werden können, und kann andererseits nicht definitiv bestimmt werden, weil es sonst seiner menschlichen Möglichkeiten beraubt würde. Die Studie formuliert davon ausgehend eine grundlegende Kritik von Souveränität als Prinzip und Praxis der Durchsetzung von menschenrechtlichen Ansprüchen. Damit korrespondierend sucht sie den Grund der Menschenrechte in (wiederum ambivalenten) Erfahrungen der Menschwerdung, etwa in Prozessen grenzüberschreitender Solidarisierung oder des Protests gegen soziale Ordnungen, die Menschen das Recht verweigern, sich einer abschließenden Bestimmung als Rechts-Subjekt "Mensch" entziehen zu können.
Weitere Informationen sowie Download- und Bestellmöglichkeiten des 23. Bandes der ICS-Reihe "Gesellschaft – Ethik – Religion" finden Sie auf der Seite des Ferdinand Schöningh Verlags.
Zur Berichterstattung der Universität über die weiteren Auszeichnungen gelangen Sie hier.