Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen regelt die Zulassungsordnung (s. Download-Link unten).
Diese Unterlagen müssen über das Bewerbungsportal online eingereicht werden.
- Nachweise über das Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses gemäß § 3 Absatz 1 (BA-Zeugnis). Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis gemäß § 3 Absatz 1 vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (mindestens 120 Leistungspunkte) eingegangen sind (Durchschnittsnote mindestens 2,5). Wird kein vorläufiges Zeugnis von der Hochschule erstellt, genügt vorläufig das Transcript of Records. Das Abschlusszeugnis gemäß § 3 Absatz 1 ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen.
- Ggf. Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse gemäß § 3 Absatz 4 (Minimum C1)
- Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse gemäß § 3 Absatz 5. So können u.a. Englischkenntnisse (Minimum B2) bei Studierenden aus dem Inland i.d.R. über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden.
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
Anmerkung zu Sprachkenntnissen:
Aufgrund des hohen Anteils des fremdsprachigen Unterrichts in den Spezialisierungsmodulen sind spezifische Sprachkenntnisse bei der Wahl einzelner Spezialisierungen erforderlich. 2Diese Sprachkenntnisse sind zwar keine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Empirische und Angewandte Sprachwissenschaft, da sie aber im Verlaufe des Studiums notwendig werden, wird eine frühzeitige Aneignung eventuell fehlender Kenntnisse dringend empfohlen. 3Es handelt im Einzelnen um folgende Sprachkenntnisse: (a) Spezialisierung Anglistische Sprachwissenschaft: Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); (b) Spezialisierung Germanistische Sprachwissenschaft: Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem GER; (c) Spezialisierung Romanische Sprachwissenschaft, je nach gewählter Unterspezialisierung: Französischkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem GER (Französische Sprachwissenschaft), Italienischkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem nach dem GER (Italienische Sprachwissenschaft), bzw. Spanischkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem GER (Spanische Sprachwissenschaft); (d) Spezialisierung Niederländische Sprachwissenschaft: Niederländischkenntnisse auf dem Niveau B2 ach dem GER.